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Verfasst am: 14.11.07, 15:58 Titel: Schon gemustert... will aber nochmal ?
Hallo,
ich bin 21 Jahre alt und komme aus Regensburg.
Ich bin im Mai diesen Jahres mit T2 gemustert worden, musste aber die EUF nicht machen, da ich bist zum Januar 2009 wegen meiner Techniker-Fern-Ausbildung vom Wehrdienst zurückgestellt bin.
Hab im Mai bereits Probleme gehabt mit meinem Ellbogen ( springt aus Gelenk unter Schmerzen ) Die Frau Dokotor hat mich dennoch für tauglich befunden, auch mein zu hoher Blutdruck hat sie nicht interessiert. ( Ich musste mich nicht mal sportlich betätigen )
Heuer im Sommer war ich bei meinem Ortopäden wegen Ellbogen und meinen Füßen, er hat stark ausgeformte Senk und Spreizfüße festgestellt ( die Ärztin im KWEA nicht ! ) Seitdem hab ich Bandage und Einlagen. Außerdem sind die Schäden am Ellbogen nicht operierbar, bzw mit wenig Erfolg auf Ausheilung.
Ich frage mich warum die Frau Doktor dies damals nicht gesehen hat ???
Nun zu meinen Fragen:
1.) Kann ich eine Nachuntersuchung beantragen? Da sich mein Gesundheitszustand ja verschlechtert hat und ich mir nicht sicher bin ob ich überhaupt noch tauglich bin
2.) Wie muss ich so eine Nachuntersuchung beantragen ?
3.) Da ich bis zum Januar 2009 zurückgestellt bin, kann ich ja während dieser Zeit nicht gezogen werden. Im Juni 2009 werde ich 23 Jahre alt. Wenn ich dieses Datum überschreite, kann ich mir dann sicher sein, dass ich nicht mehr zu der Bundeswehr muss ???
4.) Angenommen die Bundeswehr schreibt mir im Januar 2009 meinen Einberufungsbescheid, kann ich da dann noch verweigern ???
Danke für die Hilfe im Voraus
Michael
( PS: Ich möchte nicht zur Bundeswehr, da es in meinen Augen sinnvoller ist etwas "soziales" zu machen... dennoch möchte ich jetzt noch nicht einen KDW Antrag stellen.. vll hab ich ja Glück und komme der ganzen Sache aus ) _________________ Hier entseht in Kürze eine Signatur
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 14.11.07, 17:39 Titel: Re: Schon gemustert... will aber nochmal ?
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
Ich möchte nicht zur Bundeswehr, da es in meinen Augen sinnvoller ist etwas "soziales" zu machen
aber jetzt spekuliere ich erstmal auf
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
Glück und komme der ganzen Sache aus
weil eigentlich will ich gar nichts machen, denn sooo ausgeprägt ist mein soziales Gewissen dann doch nicht.
Ganz großes Kino, diese Einstellung. Wobei man schon fast wieder Respekt haben muß, wie deutlich der TE sich äußert... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn Spitzensportler ausgemustert werden dann ist das Sozial, da Sie ja Dienst für die Öffentlichkeit leisten
Ich kenne sehr viele Fußballvereinsspieler.. die jede Woche mehrmals trainieren und am Wochenende ihr 90Minuten dem Ball hinterherrennen.
Aber beim Bund wegen Knieproblemen nicht tauglich sind.
Ich bin so Sozial eingestellt, dass ich meinen Dienst mache, aber der Funken Hoffnung, dass ich eventuell nichts machen muss bleibt bei mir.
Ich habe einen festen Arbeitsvertrag, eine sinnvolle Arbeit.. und da würden mir die 9 Monate einfach Schaden zufügen, da in Elektronikentwicklungen 9 Monate einfach nicht tragbar sind.
( ich frag einfach den Bund-Menschen ob wir uns auf 3 Monate einigen können, weil nach der AGA muss man ja eh nichts mehr machen ) _________________ Hier entseht in Kürze eine Signatur
hauptsache der gesellschaft nix zurückgeben, ob in form des wehr- oder ersatzdienstes _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 15.11.07, 16:21 Titel:
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
Wenn Spitzensportler ausgemustert werden dann ist das Sozial, da Sie ja Dienst für die Öffentlichkeit leisten
Quatsch.
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
Ich bin so Sozial eingestellt, dass ich meinen Dienst mache
Hab' ich jetzt was verpasst? Sind Sie nun doch schon eingezogen worden?
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
Ich habe einen festen Arbeitsvertrag, eine sinnvolle Arbeit..
Genau! Zum Bund / Zivildienst sollten nur noch Arbeitslose und Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen und welche mit sinnloser Arbeit (und was sinnlos ist, legen die fest, die einen festen Arbeitsvertrag und eine sinnvolle Arbeit haben).
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
und da würden mir die 9 Monate einfach Schaden zufügen, da in Elektronikentwicklungen 9 Monate einfach nicht tragbar sind.
Ja nee, schon klar. Beim Bund gibt es ja auch keine Elektronik, die arbeiten da noch mit Rauchzeichen und so... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
. und da würden mir die 9 Monate einfach Schaden zufügen, da in Elektronikentwicklungen 9 Monate einfach nicht tragbar sind.
)
glaubst du, dass das den andern Wehhrpflichtigen nicht genau so geht, denkst du, du bis ein Ausnahmefall.
Die " Gebrechen " die du anführst werden m.E. nicht zur Ausmusterung führen.
Da wird dann nur noch der Erstzdienst oder THW oder .... in Frage kommen
Wenn Spitzensportler ausgemustert werden dann ist das Sozial, da Sie ja Dienst für die Öffentlichkeit leisten
Quatsch.
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
Ich bin so Sozial eingestellt, dass ich meinen Dienst mache
Hab' ich jetzt was verpasst? Sind Sie nun doch schon eingezogen worden?
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
Ich habe einen festen Arbeitsvertrag, eine sinnvolle Arbeit..
Genau! Zum Bund / Zivildienst sollten nur noch Arbeitslose und Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen und welche mit sinnloser Arbeit (und was sinnlos ist, legen die fest, die einen festen Arbeitsvertrag und eine sinnvolle Arbeit haben).
DerSteiner hat folgendes geschrieben::
und da würden mir die 9 Monate einfach Schaden zufügen, da in Elektronikentwicklungen 9 Monate einfach nicht tragbar sind.
Ja nee, schon klar. Beim Bund gibt es ja auch keine Elektronik, die arbeiten da noch mit Rauchzeichen und so...
Ich versüre IRONI
Wie dem auch sei..
Was muss ich tun um eine Nachmusterung zu erreichen, da aus ärztlicher Sicht, ich nicht tauglich bin.. _________________ Hier entseht in Kürze eine Signatur
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.11.07, 22:40 Titel:
Zu diesem Thema habe ich hier schon einiges gelernt. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Hab im Mai bereits Probleme gehabt mit meinem Ellbogen ( springt aus Gelenk unter Schmerzen ) Die Frau Dokotor hat mich dennoch für tauglich befunden, auch mein zu hoher Blutdruck hat sie nicht interessiert. ( Ich musste mich nicht mal sportlich betätigen )
Die Feststellung ob jemand wehrdienstfähig auch "tauglich" genannt ist, ist eine rein juristische Frage, die ein Arzt nicht entscheiden kann, (und keine moralische Frage in dem Sinne, man könne auch etwas für den Staat tun) weil es alleine auf rechtliche Vorgaben ankommt, ob angelegte Prozesse oder die Verhinderung eines Genesungsprozess dem Wehrpflichtigen rechtlich zumutbar sind. Deshalb ist es wurscht, wofür der Arzt oder Ärztin oder sonst irgend jemanden aus moralischen oder sonstigen Gründen einen Wehrpflichtigen "hält". Die Ärzte haben als "Gutachter" Sachbeiträge als "medizinische Stellungnahme" der Behörde zu liefern und mehr nicht. Allerdings muss man manchmal als guter Staatsbürger der Bhörde die rechtlich relevanten Vorgaben machen, wenn aufgrund eines "blinden Arztes" die Einstufung als "wehrdienstfähig" erfolgte, was gemessen an der rechtlich vorgegebenen Aufgabe, wohl objektiv falsch sein dürfte.
Zitat:
Ich frage mich warum die Frau Doktor dies damals nicht gesehen hat ???
Warum sucht denn der Wehrpflichtige denn nicht selbst einen Gutachter, der nicht blind ist und lässt das Gutachten der Frau Doctor durch ein Gericht überprüfen, wenn die Behörde sich weigert, sich an Recht zu binden und kann auch der Frage nachgehen, warum die Frau Dokotor ihre Amtsermittlungspflicht nicht nachgekommen ist? Schliesslich ist es das Recht des Wehrpflichtigen, hoheitliche Entscheidungen mit Rechtsmittel
anzugreifen. Es kommt halt zu oft vor, dass Musterungsärzte - wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat - fehlgreifen.
Zitat:
Wie muss ich so eine Nachuntersuchung beantragen ?
Man kann jederzeit eine Nachuntersuchung beantragen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind, die eine Einstufung als "nicht wehrdienstfähig" erfordert. Allerdings sollte man dann der Behörde die Vorgaben machen, die auch "blinde Ärzte" nicht übergehen können.
Zitat:
Da ich bis zum Januar 2009 zurückgestellt bin, kann ich ja während dieser Zeit nicht gezogen werden. Im Juni 2009 werde ich 23 Jahre alt. Wenn ich dieses Datum überschreite, kann ich mir dann sicher sein, dass ich nicht mehr zu der Bundeswehr muss ???
Bei der Einstufung als "wehrdienstfähig" => NEIN
Bei der Einstufung als "nicht wehrdienstfähig" => JA
Zitat:
Angenommen die Bundeswehr schreibt mir im Januar 2009 meinen Einberufungsbescheid, kann ich da dann noch verweigern ???
Verweigern kann man jederzeit. Allerdings sollte zu erst die Frage geklärt werden, ob man überhaupt - gemessen an der rechtlichen Vorgabe - "wehrdienstfähig" ist.
Wenn Spitzensportler ausgemustert werden dann ist das Sozial, da Sie ja Dienst für die Öffentlichkeit leisten
Nein, mit Sozial hat das nichts zu tun, sondern es sind rechtliche Vorgaben.
Zitat:
Ich kenne sehr viele Fußballvereinsspieler.. die jede Woche mehrmals trainieren und am Wochenende ihr 90Minuten dem Ball hinterherrennen.
Aber beim Bund wegen Knieproblemen nicht tauglich sind.
Wehrdienstfähig bedeutet dass man Fähig (Befähigung => notwendige Vorraussetzung) sein muss, einen bestimmten Dienst zu leisten (Wehrdienst).
1) Hierzu muss mann wissen, worin dieser Dienst besteht. => http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/152.pdf
2) Welche Einschränkungen der spezifischen Belastbarkeit wurde bei dem Wehrpflichtigen festgestellt (z.B. Knie kaputt).
3) Welche gesundheitliche Folgen würden sich ergeben, wenn der Wehrpflichtige diesen Anforderungen ausgesetzt sein würde ?
4) Es ist daraus abzuleiten, ob der Dienst rechtlich zumutbar ist oder nicht. => http://bundesrecht.juris.de/gg/art_2.html
Wenn bei einer Person das Knie kaputt ist, kann man ihr rechtlich nicht verbieten Fussball zu spielen und sie somit seine Gesundheit weiter zu ruinieren (das ist sein Bier).
Allerdings kann man diese Person nicht zwingen, aufgrund eines Dienstes seine Gesundheit ruinieren zu müssen. => http://bundesrecht.juris.de/gg/art_2.html
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