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Gerichte Gott in Schwarz ????

 
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levi_kater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 16:44    Titel: Gerichte Gott in Schwarz ???? Antworten mit Zitat

Wir nehmen mal an


A verklagt B

B hat dem A etwas verkauft das nichts taugt.

A will sein Geld zurück B soll seinen Pluder wieder abholen.

Es gibt eine amtliche Bescheinigung dass diese Sache mangelhaft ist.

Der Wert der Sache ist negativ sprich es würden Entsorgungskosten anfallen.

Das Gericht bestimmt kein Gutachten sondern bestellt zur Güteverhandlung.

Der Kläger muss aus über 700 Km anreisen, Reisekosten über 200€

Der Kläger "A" will keinen Vergleich und "Federn" lassen er fühlt sich als Betrugsopfer des B. mit letztlich 900€ Schaden die A gern zurück hätte

Wie Kann A der Ladung zur Güteverhandlung entgehen.

A ist chronisch Krank, jedoch Reisefähig wenn auch unter Einschränkungen.

Gibt es Urteile die wegen grober Unbilligkeit und Unangemessenheit zwingend das auch angeregte schriftliche Verfahren vorsehen ?

Der in Frage stehende Vertrag ist ein 5 Zeiler. Alles wurde schriftlich gemacht.

Da bin ich mal gespannt ob jemand helfen könnte

Levi
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der in Frage stehende Vertrag ist ein 5 Zeiler. Alles wurde schriftlich gemacht.

Bei solch einem umfänglichen Vertragswerk wird es wahrscheinlich besser ins Zivilrecht passen.

Ich verschiebe dann mal.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht OT oder ich bin um 17:26 Uhr nicht mehr zu Transferleistungen befähigt... was soll
Zitat:
Titel: Gerichte Gott in Schwarz ????
mir oder dem sonst geneigten Leser bedeuten? Mit den Augen rollen
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Vielleicht OT oder ich bin um 17:26 Uhr nicht mehr zu Transferleistungen befähigt... was soll
Zitat:
Titel: Gerichte Gott in Schwarz ????
mir oder dem sonst geneigten Leser bedeuten? Mit den Augen rollen


der meint bestimmt den Talar Idee

und wehe es kommt jetzt einer mit der Robe
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Vielleicht OT oder ich bin um 17:26 Uhr nicht mehr zu Transferleistungen befähigt... was soll
Zitat:
Titel: Gerichte Gott in Schwarz ????
mir oder dem sonst geneigten Leser bedeuten? Mit den Augen rollen


der meint bestimmt den Talar Idee

und wehe es kommt jetzt einer mit der Robe
...nee, aber mit Gott in Schwarz Auf den Arm nehmen
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermutete schon lange, dass unsere Rechtssprechung etwas mit
schwarzer Magie zu tun hat.

Gr.
ZetPeO
P.S.
"Nee, ZetPeO Du musst ein Smiley setzen sonst wird's wieder
falsch verstanden"
"Ok"
Lachen
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Ich vermutete schon lange, dass unsere Rechtssprechung etwas mit
schwarzer Magie zu tun hat.

Gr.
ZetPeO
P.S.
"Nee, ZetPeO Du musst ein Smiley setzen sonst wird's wieder
falsch verstanden"
"Ok"
Lachen
... in etwa so etwas? Auf den Arm nehmen Lachen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 04:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Sache, Schätzchens:
J_Denver hat folgendes geschrieben::
der meint bestimmt den Talar

Ich bin kein Pfaffe mit Beffchen, ich trage Robe... Auf den Arm nehmen
levi_kater hat folgendes geschrieben::
Wie Kann A der Ladung zur Güteverhandlung entgehen.

Gar nicht, seit der Zivilprozessreform geht die Güteverhandlung in Zivilsachen, wenn sie nicht offenkundig aussichtslos ist, der streitigen Verhandlung zwingend voraus. Allerdings schließt sich die streitige Verhandlung unmittelbar an, weil im allgemeinen Zivilrecht nicht solche Weicheier unterwegs sind wie im Arbeitsrecht.
levi_kater hat folgendes geschrieben::
Der Kläger "A" will keinen Vergleich und "Federn" lassen er fühlt sich als Betrugsopfer des B. mit letztlich 900€ Schaden die A gern zurück hätte

Dann soll er das so in der Güteverhandlung sagen. Ein Vergleich kann nicht gegen den Willen einer Partei zustande kommen.
levi_kater hat folgendes geschrieben::
Der Kläger muss aus über 700 Km anreisen, Reisekosten über 200€

levi_kater hat folgendes geschrieben::
A ist chronisch Krank, jedoch Reisefähig wenn auch unter Einschränkungen.

Dann soll A einen Rechtsanwalt mit der Terminswahrnehmung beauftragen und sich ggf. von der Anordnung des persönlichen Erscheinens befreien lassen.
levi-kater hat folgendes geschrieben::
Gibt es Urteile die wegen grober Unbilligkeit und Unangemessenheit zwingend das auch angeregte schriftliche Verfahren vorsehen ?

Nö. Wer klagt und an einem Rechtsstreit Interesse hat, schleppt sich halt zum Gericht, so lange er noch krauchen kann. Wenn er zur Prozessführung nicht in der Lage ist, ist das ein Fall für das Betreuungsrecht. Eine Unbilligkeit oder Unangemessenheit kann ich im vorliegenden Fall nicht erkennen.
levi_kater hat folgendes geschrieben::
Da bin ich mal gespannt ob jemand helfen könnte

Kein Jurist, eher ein Psychologe. A hat offenbar einen Prozeß begonnen, ohne die damit (zwangsläufig) einhergehenden Mühen und persönlichen Lasten ertragen zu wollen/können. Da kann kein Jurist helfen, sondern allenfalls therapeutische Behandlung.

Wenn A sich zur Prozessführung nicht imstande sieht, sollte er erwägen, die Klage zurückzunehmen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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levi_kater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 08:26    Titel: Darf denn A auch einen sachkundigen Laien beauftragen ? Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zur Sache, Schätzchens:
J_Denver hat folgendes geschrieben::
der meint bestimmt den Talar


Dann soll A einen Rechtsanwalt mit der Terminswahrnehmung beauftragen und sich ggf. von der Anordnung des persönlichen Erscheinens befreien lassen.

Beste Grüße

Metzing


Könnte A auch einen Sachkundigen Laien mit der Terminwahrnehmung beauftragen, unter der Vorraussetzung, daß das Gericht Ihn vom persönlichen Erscheinen befreit.

ODER muss er einen Anwalt beauftragen ?

Levi
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Könnte A auch einen Sachkundigen Laien mit der Terminwahrnehmung beauftragen, unter der Vorraussetzung, daß das Gericht Ihn vom persönlichen Erscheinen befreit.

Wenn es sich um ein amtsgerichtliches Verfahren handelt, ohne weiteres. Es wäre allerdings dringend zu empfehlen, daß A seinem "Vertreter" dann eine Originalvollmacht mitgibt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Könnte A auch einen Sachkundigen Laien mit der Terminwahrnehmung beauftragen, unter der Vorraussetzung, daß das Gericht Ihn vom persönlichen Erscheinen befreit.

Wenn es sich um ein amtsgerichtliches Verfahren handelt, ohne weiteres. Es wäre allerdings dringend zu empfehlen, daß A seinem "Vertreter" dann eine Originalvollmacht mitgibt.
...wenn das persönliche Erscheinen angeordnet sein sollte, sollte diese Vollmacht eine nach § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO sein und am besten auch einen entsprechenden Bezug auf diese Vorschrift aufweisen.

Gruß
Peter H.
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