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Verfasst am: 01.10.04, 10:59 Titel: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?
Hallo zusammen,
leider geht es meiner Oma sehr schlecht und man weiss nicht wie lange es noch gut geht mit ihr.
Nun kommt natürlich die Frage auf wer was zu erben hat
Also, es gibt einiges an Geld zu vererben und meine Oma hatte zwei Kinder. Ihr Sohn ist vor 8 Jahren gestorben und jetzt ist nur noch meine Mutter da. Mein Onkel hatte ebenfalls eine Tochter. Hatt diese Tochter nun neben meiner Mutter ein Anrecht auf das Erbe? Es kam nämlich zur Sprache das sie den Anteil ihres Vaters erben wird und das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Ich kann mir vorstellen das ihr als Enkelkind ein Pflichtteil zusteht, aber der kann doch nicht die genauso hoch sein wie der Teil den meine Mutter erben wird, oder? Sonst müsste mir das ja dann auch zustehen
Wäre echt nett wenn Ihr mir schnell helfen könntet.
Verfasst am: 01.10.04, 11:22 Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?
Ich gehe mal davon aus, dass der Großvater vorverstorben ist. Gesetzliche Erben sind ihre Mutter und Ihre Cousine zu je 1/2 Anteil. Sie würden in der gesetzlichen Erbfolge nur etwas bekommen, wenn Ihre Mutter vorverstorben wäre.
Verfasst am: 01.10.04, 11:28 Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?
Hhmm... also müssen die zwei (meine Mutter und meine Cousine) sich das teilen. Wenn meine Oma aber vorher die Bücher (Sparbücher) auf meine Mutter überschreibt dann nicht, oder ?
Verfasst am: 01.10.04, 11:33 Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?
Ach herje, jetzt gehen die Rumtricksereien wieder los, mit denen man ohne fachliche Beratung derbe auf die Nase fliegen kann. Wie wäre es wenn die Oma einfach mal ein Testament macht?
Verfasst am: 01.10.04, 11:52 Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?
Ich finde diesen hick hack auch ziemlich kacke und frag hier auch nur weil meine Mutter keine Ahnung vom Internet hat.
Fakt ist das die 2 der 3 Sparbücher bereits seit einiger Zeit auf den Namen meiner Mutter überschrieben sind. Kann denn ein Testament das Erbe meiner Cousine auf einen kleinen Teil reduzieren?
Verfasst am: 01.10.04, 13:42 Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?
Halloo Jill,
zunächst einmal ist es richtig, dass Deine Mutter und die Cousine je zur Hälfte gesetzliche Erben sind nach § 1924 Abs. 3 BGB treten an die Stelle des zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge ( Erbfolge nach Stämmen)
Zu den Sparbüchern:
Die Cousine kann einen Pflichtteilsgeränzungsanspruch haben, wenn ihr durch die Schenkung der Sparguthaben an Deine Mutter weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteilsbleibt und die Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt.
Beispiel:
Nachlass 50.000 EUR ohne Sparbücher, gesetzlicher Anteil der Cousine 1/2 = 25.000 EUR
Nachlass 150.000 EUR mit Sparbüchern, gesetzlicher Anteil der Cousine 1/2 = 75.000 EUR, Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbteils = 37.500 EUR -> Ergänzungsanspruch = 37.500 - 25.000 = 12.500 EUR.
Testament
Mit einem Testament könnte Deine Oma den Anteils der Cousine nicht weiter als bis zum Pflchtteil beschränken, insbesondere könnte dadurch nicht der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen der bereits verschenkten Sparguthaben beseitigt werden.
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