Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jill
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 10:59    Titel: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

leider geht es meiner Oma sehr schlecht und man weiss nicht wie lange es noch gut geht mit ihr.

Nun kommt natürlich die Frage auf wer was zu erben hat Traurig

Also, es gibt einiges an Geld zu vererben und meine Oma hatte zwei Kinder. Ihr Sohn ist vor 8 Jahren gestorben und jetzt ist nur noch meine Mutter da. Mein Onkel hatte ebenfalls eine Tochter. Hatt diese Tochter nun neben meiner Mutter ein Anrecht auf das Erbe? Es kam nämlich zur Sprache das sie den Anteil ihres Vaters erben wird und das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Ich kann mir vorstellen das ihr als Enkelkind ein Pflichtteil zusteht, aber der kann doch nicht die genauso hoch sein wie der Teil den meine Mutter erben wird, oder? Sonst müsste mir das ja dann auch zustehen Mit den Augen rollen

Wäre echt nett wenn Ihr mir schnell helfen könntet.

Vielen Dank
Jill
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 11:22    Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen? Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass der Großvater vorverstorben ist. Gesetzliche Erben sind ihre Mutter und Ihre Cousine zu je 1/2 Anteil. Sie würden in der gesetzlichen Erbfolge nur etwas bekommen, wenn Ihre Mutter vorverstorben wäre.
Nach oben
Jill
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 11:28    Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen? Antworten mit Zitat

Hhmm... also müssen die zwei (meine Mutter und meine Cousine) sich das teilen. Wenn meine Oma aber vorher die Bücher (Sparbücher) auf meine Mutter überschreibt dann nicht, oder ?

Richtig, mein Opa starb vor 2 Jahren.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 11:33    Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen? Antworten mit Zitat

Ach herje, jetzt gehen die Rumtricksereien wieder los, mit denen man ohne fachliche Beratung derbe auf die Nase fliegen kann. Wie wäre es wenn die Oma einfach mal ein Testament macht?
Nach oben
Jill
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 11:52    Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen? Antworten mit Zitat

Ich finde diesen hick hack auch ziemlich kacke und frag hier auch nur weil meine Mutter keine Ahnung vom Internet hat.

Fakt ist das die 2 der 3 Sparbücher bereits seit einiger Zeit auf den Namen meiner Mutter überschrieben sind. Kann denn ein Testament das Erbe meiner Cousine auf einen kleinen Teil reduzieren?
Nach oben
Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 13:42    Titel: Re: Wer hat Anspruch auf's Erbe und zu welchen Teilen? Antworten mit Zitat

Halloo Jill,

zunächst einmal ist es richtig, dass Deine Mutter und die Cousine je zur Hälfte gesetzliche Erben sind nach § 1924 Abs. 3 BGB treten an die Stelle des zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge ( Erbfolge nach Stämmen)

Zu den Sparbüchern:
Die Cousine kann einen Pflichtteilsgeränzungsanspruch haben, wenn ihr durch die Schenkung der Sparguthaben an Deine Mutter weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteilsbleibt und die Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Beispiel:

Nachlass 50.000 EUR ohne Sparbücher, gesetzlicher Anteil der Cousine 1/2 = 25.000 EUR
Nachlass 150.000 EUR mit Sparbüchern, gesetzlicher Anteil der Cousine 1/2 = 75.000 EUR, Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbteils = 37.500 EUR -> Ergänzungsanspruch = 37.500 - 25.000 = 12.500 EUR.

Testament

Mit einem Testament könnte Deine Oma den Anteils der Cousine nicht weiter als bis zum Pflchtteil beschränken, insbesondere könnte dadurch nicht der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen der bereits verschenkten Sparguthaben beseitigt werden.

Gruss Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.