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Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe noch eine Frage die mich sehr wurmt, weil wir bisher nicht daran dachten ob es wichtig sein könnte, doch in unseren Augen ist das wichtig:
C hat sich ja irgendwie eine Verletzung an der linken Hand zugezogen, kann man anhand von Untersuchungen herausfinden wie diese Wunde entstanden ist? Denn C entfernte sich für ca. 1 Min. vom Ort des Geschehens und kann er sich in dieser Zeit unbehelligt diese Wunde selbst zugefügt haben? D hat mitbekommen das er sich kurz vom Ort des Geschehens entfernt hat. Daher diese Frage, denn A & B haben nicht darauf geachtet ob C vor verlassen des Tatorts schon geblutet hat. Es war ja auch schon ca. 19:00 Uhr, also schon recht dunkel.
@Dummerchen: Das A zurück geschubst hat ist nicht in Ordnung, das weiß er selbst, es war jedoch eine Reflexreaktion von ihm in diesem Moment. Doch wie bitte soll man sich bei so einem Angriff verhalten, es geht ja auch alles so schnell? A ist sich sehr sicher, das er beim Versuch die Situation zu verlassen, er dann hinterrücks angegriffen worden wäre. C ging dann wieder auf A los, trat ihm gegen den Oberschenkel, verfehlte nur knapp die Weichteile und hätte aufhören müssen, als A sich vor Schmerzen das Bein hielt, doch C kam erneut auf A zu und daraufhin hat A ihm einen Faustschlag gegen die Brust erteilt.
Es ist leider nicht leicht immer das richtige zu tun, jedoch hatte A absolut keinen Vorsatz C anzugreifen bzw. zu verletzen.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 24.11.07, 17:15 Titel:
Maggie1979 hat folgendes geschrieben::
Es ist leider nicht leicht immer das richtige zu tun, jedoch hatte A absolut keinen Vorsatz C anzugreifen bzw. zu verletzen.
Das glaube ich dir gerne.
Das Problem ist eben - anders als sintra in seiner simplistischen Sicht der Welt es darstellt - dass ein Gericht, nachdem es alles gehoert und gesehen hat, was in diesem Fall zu sehen und hoeren gibt, zur Auffassung gelangen kann, dass eben keine Notwehr oder ein Notwehrexzess vorliegt. Wir haben hier ja nur eine, gezwungenermassen parteiische Darstellung des Vorgangs als Grundlage der Beurteilung.
Ja und das ist der Grund weshalb ich nicht mehr an Gerechtigkeit glaube, denn wem wird man mehr glauben? C einem Professor oder A einem normalen Arbeitnehmer, der keinerlei Titel usw. besitzt? C ist ein Professor der Medizin und wird wohl von vorn herin die besseren Karten bzgl. seiner Verletzung haben, so sehe ich das aktuell.....
Dann darf ich auch fragen in wie weit man sich alles gefallen lassen muss, wenn man nicht so einfach z.B. wegen einer befahrenen Straße eine solche Situation verlassen kann?
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 24.11.07, 17:34 Titel:
Maggie1979 hat folgendes geschrieben::
Ja und das ist der Grund weshalb ich nicht mehr an Gerechtigkeit glaube, denn wem wird man mehr glauben? C einem Professor oder A einem normalen Arbeitnehmer, der keinerlei Titel usw. besitzt? C ist ein Professor der Medizin und wird wohl von vorn herin die besseren Karten bzgl. seiner Verletzung haben, so sehe ich das aktuell.....
OK, das mag deine Meinung sein. Doch er ist Mediziner und das kann ich nicht weglassen, sondern nur mit einbeziehen. Ich hoffe aber das du Recht hast....
An diesem Abend sprach uns noch ein älterer Mann mit seinem Hund an, der hinzukam, als die Polizei gerade wegfuhr. Er sagte uns das C ein Professor der Gynäkologie sei und immer freundlich wäre und er nicht verstehen kann, weshalb er das getan hat denn dieser Mann sieht uns immer vom Fenster aus sagte das wir unseren Hundekot immer ordnungsgemäß entfernen. Er war empört das C so mit uns umgegangen ist.
Also noch ein Zeuge?
Kein Geld für einen Anwalt? Ggf. kommt Beratungshilfe in Betracht (in Form von Beratung, aber nicht Vertretung nach außen durch einen Rechtsanwalt). Man sollte auch an Freunde / Familie denken, die vielleicht kurzfristig aushelfen können.
Auf Vorladung der Polizei muss man nicht erscheinen. Wenn man sich entschließt, doch zu erscheinen und auszusagen, sollte man das nicht ohne Anwalt tun. Es kann schnell passieren, dass man sich "verquatscht." Was man einmal gesprochen hat, ist für immer in der Welt und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Vernehmungsbeamten sind geschult ...
Wenn man sich entscheidet, einen Anwalt zu beauftragen, wird dieser idR erstmal vom Erscheinen bei der Polizei abraten und stattdessen Akteneinsicht beantragen. Der Beschuldigte selbst bekommt keine umfassende Akteneinsicht.
Nein, dieser Mann ist kein direkter Zeuge, sondern kam hinzu als alles schon vorbei war und die Polizei gerade abfuhr. Ich weiß auch nicht ob dieser Mann etwas vom Fenster aus beobachtet hat. Wir haben ihm nur geschildert was sich zugetragen hat und daraufhin bestätigte er uns nur das wir immer Hundekot entfernen und das der Professor sonst ein netter Mensch wäre und er sich nur vorstellen kann das wir zur falschen Zeit am falschen Ort waren.
jurico hat folgendes geschrieben::
Kein Geld für einen Anwalt? Ggf. kommt Beratungshilfe in Betracht (in Form von Beratung, aber nicht Vertretung nach außen durch einen Rechtsanwalt). Man sollte auch an Freunde / Familie denken, die vielleicht kurzfristig aushelfen können.
A hat keinerlei Kontakt zur Familie, das die Familie wegen Trunkenheit zerrütet ist. B hat zwar Familie, aber Geld kann da sicher nicht geliehen werden, denn es liegt gerade ein Scheidungsfall vor und der Freundeskreis ist mit Geld auch nicht wirklich besegnet.
jurico hat folgendes geschrieben::
Auf Vorladung der Polizei muss man nicht erscheinen. Wenn man sich entschließt, doch zu erscheinen und auszusagen, sollte man das nicht ohne Anwalt tun. Es kann schnell passieren, dass man sich "verquatscht." Was man einmal gesprochen hat, ist für immer in der Welt und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Vernehmungsbeamten sind geschult ...
Vielen lieben Dank für diese Information. Nun müssen wir schauen das wir einen Anwalt bekommen, doch was für ein Anwalt muss das in diesem Fall sein? Für Strafrecht? Oder ghibt es noch andere wichtige Punkte die bei der Anwaltssuche beachtet werden müssen?
jurico hat folgendes geschrieben::
Wenn man sich entscheidet, einen Anwalt zu beauftragen, wird dieser idR erstmal vom Erscheinen bei der Polizei abraten und stattdessen Akteneinsicht beantragen. Der Beschuldigte selbst bekommt keine umfassende Akteneinsicht.
OK, vielen Dank. C wird sicher einen Anwalt beauftragt haben, daher werden wir das auch tun müssen.
Ja Catja, wir haben nur noch nicht verstanden wie wir diese Hilfe beantragen bzw. wo? Direkt bei einem Anwalt oder bei einem Gericht? Ich habe verstanden das ich zum Gericht gehen muss und es dort beantrage, aber bis Freitag haben wir ja nur noch ein paar Tage, was nun?
Catja hat folgendes geschrieben::
Aber ich denke auch, dass, - sollte der Fall wirklich gerichtlich verhandelt werden, ein Anwalt beauftragt werden sollte.
Wir sehen es mittlerweile auch so das wir um einen Anwalt nicht herum kommen. Man weiß ja nicht ob es vor Gericht geht oder nicht, aber wenn doch dann wäre es sicherer einen Anwalt an der Seite zu haben.
steht gleich im ersten link unter "Wie erhält man Beratungshilfe".
Danke dir, nun wissen wir wo wir hin müssen. Es sind darüber ja noch mehr Dinge zu erfahren gewesen, so z.B. auch Prozesskostenbeihilfe usw. und zum ersten mal lese ich auch von dem Landesschlichtungsgesetz.
Es ist nun mal so das wir uns einen Streit vor Gericht nicht leisten können, zumal wir auch keine Menschen sind die sich streiten wollen. Es geht uns nur um Gerechtigkeit.
Wir sehen ab das diese ganze Geschichte vor Gericht kommt, weil die Angst zu groß ist das wir verlieren.
Daher habe ich nun noch eine Frage: Was müssten wir tun bzw. was könnten wir tun um das zu verhindern? Bzw. wie könnten wir diesen Streit schlichten, welchen Weg müssten wir dazu gehen? Zu C gehen können wir nicht, denn dann könnte er evtl. die Polizei rufen und uns wegen Hausfriedensbruchs oder sonstigem bezichtigen. Es gibt doch aber sicher die Möglichkeit es abzuwenden oder?
Denn ich glaube nicht das ich eine gerichtliche Auseinandersetzung verkraften würde, mir raubt es ja jetzt schon alle Kraft.
Den Dank gebe ich hiermit weiter an @jurico, von dem das stammt!
Bitte sagen Sie A+B, dass die beiden sich heute (Sonntag) nicht zu verrückt machen sollen, sondern sich morgen um professionelle Untertützung kümmern sollen!
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