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sterbehilfe ja od. nein?
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 21:55    Titel: sterbehilfe ja od. nein? Antworten mit Zitat

da ich selbst vor einigen jahren vor der "frage" stand will ich es mal zur diskusion stellen.

Zitat:
eine damals 52jährige frau erleidet einen schlaganfall/hirnblutung, dies wird im krankenhaus nicht erkannt/behandelt u. sie wird als gesund entlassen. ca. 6 stunden nach der entlassung findet sie der damals 17jährige sohn u. verständigt den notarzt, sie wird wieder ins krankenhaus eingeliefert u. jetzt werden die symptome richtig erkannt jedoch ist das hirn schon so stark geschädigt das bereits nach wenigen untersuchungen klar ist das sie für immer ein schwerstpflegefall ist u. den rest ihres lebens in einem pflegeheim verbringen wird.
in der uniklinik wird ihr der halbe schädelknochen entfernt um so den druck vom hirn zu nehmen u. ggf. doch noch einen "geringen" erfolg zu haben, dieser wird wochen später wieder transplantiert jedoch entsteht eine entzündung so das ihr nur ein gelkissen eingesetzt wird. "der schädel" ist dadurch so derformiert das es für den sohn fast unmöglich ist sich das anzusehen.
der gerichtlich bestellte betreuer fragt eines tages wie die frau sich zum thema lebensverlängernde maßnahmen geäußert hätte, die familie (sohn, tochter u. mutter der patientin) berät sich u. äußert das sie die betroffene dahingehend geäußert hätte solche maßnahmen wehement abgelehnt zu haben.
die frau liegt vom 17.06.2000 bis 27.10.2003 im koma, durch behandlungsfehler des arztes u. pfelgepersonals unter schmerzmittel stehendes atmendes stück fleisch, degradiert auf einige ordner u. blätter, nurnoch eine zimmernummer mit familiennamen


ich für meinen teil denke mir nach solchen erlebnissen das sterbehilfe in D erlaubt sein sollte denn in D hat jeder das recht würdevoll zu leben ABER nicht würdevoll zu sterben,
man wird regelrecht zum leben gezwungen. ich denke das eine eingehende beratung u. pschyische untersuchung vorraussetzung sein sollte, so das nicht jeder x-beliebige person sich einfach so ein paar mittelchen besorgen kann.
es soll hier auch nicht um ein hospiz gehen wo der sterbende begleitet wird, auch nicht um patientenverfügungen denn was nicht gefunden wird kann nicht beachtet werden, ich rede tatsächlich von aktiver/passiver sterbehilfe b.z.w behilfe zur selbsttötung wleche in D leider in allen fällen strafbarbar ist, der wunsch des sterbenden wird in keinster weise gewürdigt.

wie ist eure meinung dazu, pro u. contra.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

In "Recht und Politik" verschoben, da paßt es besser.
Zitat:
der gerichtlich bestellte betreuer fragt eines tages wie die frau sich zum thema lebensverlängernde maßnahmen geäußert hätte, die familie (sohn, tochter u. mutter der patientin) berät sich u. äußert das sie die betroffene dahingehend geäußert hätte solche maßnahmen wehement abgelehnt zu haben.

Wenn die Frau sich nicht entsprechend geäußert hat, ist dies für mich eindeutig (versuchter) Totschlag, wenn aufgrund dessen irgendwelche Maßnahmen unterlassen worden sein sollten.

Beste Grüße

Metzing
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Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade eine Diskussion (ARD) darüber.

Meine eigene Meinung dazu:
Hart, aber wahr: Möchte nicht als NR.X gezwungener maßen! verr....
So lange ich bei klarem Bewusstsein bin und 'es' mir unerträglich erscheint, unter bestimmten Umständen dahin zu vegetieren, möchte ich das Recht auf einen würdigen
'Abgang' haben, wenn 'es 'mir selbst nicht mehr möglich ist.

Eine Patientenverfügung ist leider oft nicht (mehr) möglich, da der/die Betroffende nicht mehr dazu in der Lage ist.


Von der rechtlich/medizinischen Seite bis dato mal ganz abgesehen.

Bin in begründeten Fällen für Sterbehilfe.

pro

Liebe Grüße
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 04:38    Titel: Re: sterbehilfe ja od. nein? Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

es soll hier auch nicht um ein hospiz gehen wo der sterbende begleitet wird, auch nicht um patientenverfügungen denn was nicht gefunden wird kann nicht beachtet werden


Ohne diese Teilaspekte dieses Themas, wird man mNn diese doch sehr vielseitige und diffizile Thematik nicht entsprechend gerecht werden können.

Ich versuche mich mal zu strukturieren..
Einerseits befürworte ich schon, daß ein Mensch ein freies und selbstbestimmtes Recht auf sein Leben hat. Und damit verbunden auch das Recht hat, den Zeitpunkt seines Todes selbst zu wählen. Aber es muss eine freie Entscheidung sein. Und da ist der Knackpunkt: Wie frei ist die Entscheidung eines Menschen, wenn seine Motive durch Dinge wie starke Schmerzen, Angst seinen Angehörigen eine Last zu sein (und die Pflege das Erbe verschlingt) oder auch fehlende medizinische Lösungen.

Nun ist mMn. an der Frage der aktiven Sterbehilfe auch unumgänglich die Frage geknüpft, welchen Weg wir in der Medizin auf dauer haben wollen. Provokant ausgedrückt: kostenintensie und wahrscheinlich lange dauernde Weiterentwicklung von Schmerz-, Palliativ- (und auch curativer) Medizin, oder die schnelle und billige Spritze.
Auch sollte man in seine Überlegungen mit einbeziehen, daß z.B. wiederholte Studien, in Ländern wo die aktive Sterbehilfe legalisiert wurde, gezeigt haben, daß es einen nicht zu übersehenden Anteil an aktiver Sterbehilfe an nicht einwilligungsfähigen Menschen gegeben hat, oder eklatant gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde.
Ich komme für mich dabei zum Schluss, daß ich eine Gesetzeslage nicht wünsche, die die Tötung eines Menschen ohne seinen Willen und dier Möglichkeit der Straffreiheit der Handelnden ermöglicht, nicht wünsche..

Was mich aber sehr stark bei diesem Thema geprägt hatte, war die Unterrichtsreihe in meiner Krankenpflegeausbildung zu diesem Thema. Damals haben wir uns (ohne irgendwelche vorrausgehenden Kommentare) den Film Tod auf Verlangen angeschaut. Nach dem Film waren wir eigentlich durch die Bank weg sehr positiv überascht auf welche gefühlvolle und würdevolle Art und Weise eine aktive Sterbehilfe durchgeführt werden kann. Wie Einfühlsam und verständnisvoll der Arzt gegenüber den Ängsten des Mannes vor einem "panischen und qualvollen Erstickungstod" war und er gut verstehen könnte, daß deswegen der Weg der aktiven Sterbehilfe gewählt habe.
Wenn man dann aber wortlos zwei Zettel ausgeteilt bekommt, auf denen zum einen steht,
daß ALS- Patienten in aller Regel durch die voranschreitende Lähmung der Atemmuskulatur nicht durch einen akuten Ersticksanfall sterben, sondern durch die Schleichende Anreicherung des Blutes mit CO2 langsam in einen Dämmerzustand gleiten und letztendlich friedlich entschlafen und der in den Niederlanden verwendete "Cocktail" zur Sterbehilfe aus einer Mischung eines Curarederivats und Sedativa besteht (dessen Wirkung eine Atemlähmung, also einen Erstickungstod bei "abgeschaltetem" Bewusstsein, ist, so wie es bei der Krankheit eigentlich selbst der Fall wäre), dann gerät man schon schwer ins Grübeln.

Nun zur passiven Sterbehilfe. Hier steht das Recht des Patienten auf Körperliche Unversehrtheit der Hilfspflicht der Ärzte und anderem medizinischem Personal gegenüber. Auch sollte die Medizin in ihrem Selbstverständnis weg von ihrer Allmachtsrolle gehen. Zwar ist es rein medizinisch möglich das biologische Leben eines Patienten durch entsprechende Eingriffe, Maßnahmen und Therapien über eine lange Zeit zu verlängern. Aber der Tod ist nun mal ein Bestandteil unseres Menschseins und für jeden Menschen ist nuneinmal irgendwann seine Zeit gekommen. Sei es nach einem langen und erfüllten Leben, oder durch Schicksal, Bestimmung, Kismet oder Gottes Wille (oder wie man es nun nennen will) "vor seiner Zeit". Und ich denke hier hat der Patient als einziger das Recht zu entscheiden, wie sein "natürliches" Ende nun auszusehen hat. Dieses Dilemma lässt sich mMn. durch eine rechtsverbindliche, einheitliche und transparente Regelung zur Patientenverfügung lösen.
Wie vom TE angesprochen wurde, besteht hier zum einen das Problem der Auffindbarkeit. Wie soll ein Patient seine "Vollmacht" durchgesetzt bekommen, wenn sie dem zuständigen Arzt nicht vorliegt. Hier müsste durch ein entsprechendes Dokumentationssystem sichergestellt werden, daß der Arzt jederzeit und schnellstmöglich Zugriff auf diese Information hat (wie das aussehen könnte, im Moment noch k.A.).

Auch müssen Patientenverfügungen eindeutig, unmißverständlich und umfassend formuliert sein, und der Patient muss entsprechend aufgeklärt worden sein. Folgende Zwickmühle: Soll man den Menschen vor sich nun nicht reanimieren, da er dies in seiner Verfügung zwar kategorisch abgelehnt hat, aus der Annahme heraus jede Reanimation führe zwangsläufig zu Folgeschäden, die ihn "zu einem atmenden stück Fleisch degradieren", oder sollte man doch handeln, da die Reanimation eine sehr hohe Chance auf Erfolg hat, bei der Patient ohne Einschränkungen weiter leben kann. Würde der Patient da nicht eher der Reanimation zustimmen, wenn er um seine Chancen wüsste und noch einwilligen könnte?

Und als letztes Thema noch die indirekte Sterbehilfe. Die Lebensverkürzung die bei manchen Patienten durch die Schmerztherapie als Nebenwirkung billigend in Kauf genommen wird. Zum einen könnte man diese Fragestellung durch die Patientenverfügung entsprechend auflösen. Zudem kommt hier wieder eine sehr grundlegende Frage der medizinischen Ethik zu tragen: Wollen wir eine Lebensverlängerung um jeden Preis, oder wollen wir den Tod als unvermeidlichen Teil unserer Lebens akzeptieren und dem Menschen ein würdiges Sterben ermöglichen.
Ich persönlich halte mich da an ein Zitat von Cicely Saunders "Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu schenken, sondern den Tagen mehr leben".

Und noch ein Zitat dieser Frau möchte ich dem geneigten Leser mit auf den Weg geben:
You matter because you are you, and you matter to the last moment of your life (dt. Du zählst, weil Du du bist. Und du wirst bis zum letzten Augenblick deines Lebens eine Bedeutung haben).
[Zitat von de.wikipedia.org]
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
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BeitragVerfasst am: 26.11.07, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Habt ihr bei all diesen tollen Ausfuehrungen eigentlich schon einmal an die Aerzte gedacht, von denen ihr fordert, Menschen zu toeten?

Das Selbstverstaendnis der meisten Aerzte ist, Leben zu erhalten, oder - falls dies nicht moeglich ist - Leiden zu lindern. Zum Selbstverstaendnis gehoert nicht, Herrscher ueber Leben und Tod zu sein (so viel, lieber Adromir, zu deinem Vorwurf, die Medizin habe Allmachtsphantasien).

Ich fuer meinen Teil weigere mich, einen Menschen bewusst zu toeten.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Schwieriges Thema.
Wenn man sich nicht geäußert hat, dann sollte das Recht auf Leben wohl Vorrang haben. Interessen der Angehörigen haben da regelmäßig zurückzutreten.
Ich bin ja der Meinung, das recht auf Leben umfasse auch das Recht auf Sterben, der EuGH ist da aber anderer Ansicht (vgl. Fall Vereinigtes Königreich/ Pretty).
Spannend an dieser Thematik finde ich vor allem, dass die Würde des Menschen ja kein Fixum ist, sondern je nach Lebensstadium in ihrem Gewicht variieren können muss.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

um der geschichte aus meinem eingangspost mal ein wenig mehr hintergrund zu verpassen:.
die frau war gerademal 1 jahr von ihrem mann getrennt u. ist nach 29jahren ehe aufgeblüht, hat mal an sich gedacht u. nicht immer nur an die familie.
zum. thema in der familie diskutiert sei gesagt das die frau den wunsch solange sie es noch konnte immer geäußert hat, der familie ging es nur darum ob die mutter/tochter für einen greifbar sein soll d.h. man sie besuchen will was für die angehörigen "besser" ist od. ob man ihr endlich ihren frieden geben/gönnen will. sie hatte nie etwas schriftlich fixiert, deshalb konnte damals nicht ihrem wunsch entsprochen werden u. sie wurde zum dahin wegetieren gezwungen.
ich habe mir so oft gedanken gemacht ob es nicht besser gewesen wäre sie "liegen" gelassen zu haben, ich will sogar fast behaupten das ich mir vorwürfe gemacht habe ABER wer konnte damals wissen das es keine chance mehr gibt. sie lag knapp 3 1/2 im koma, hat nichts mehr von ihrer umwelt wahrgenommen, das einzige was ihr blieb war der sog. "saug-nuckel reflex", sie konnte selbstständig atmen u. aus der reha (direkt nachder uniklinik) war sie schneller wieder raus als man den namen der klinik auch nur ausprechen konnte (bildlich gesprochen).
durch überlastung des pflegepersonals wurden fehler gemacht die eig. nicht hätten passieren dürfen u. wofür ich sie (pflegepersonal) zur schnecke gemacht habe bis mir in den sinn gekommen ist das mir das genau so gut hätte passieren können.
als hilfelose person (typisch für schwerstpflegebedürftige) ist man auf den/die bock/laune/zeit des pflegepersonals total ausgeliefert.

im grundgesetz heißt es im ersten artikel:.
Zitat:
1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

aber schon im zweiten artikel wird einem das recht auf einen würdevollen tot genommen u. das ganze "gesetz" ausgehebelt:.
Zitat:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Zitat:
§ 216 Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.


ich "verlange" von keinem arzt das er jemand helfen muss, das wäre ja schon ein wiederspruch zu dem von mir angesprochenen "beraten u. psyschiche untersuchung" wiedersprechen denn welcher arzt würde "wertfrei" beraten/untersuchen wenn er es nicht "unterstützen" würde. ich rede tatsächlich von professioneller hilfe (vergleichbar mit den heutigen hospizen").
natürlich kann man sich heutzutage "einen baum aussuchen" aber was ist daran würdevoll ggf. tagelang rum zu baumeln u. ggf. noch in irgendwelche peinlichkeiten zu geraten wo einen ggf. noch xx wild fremde personen "sehen" die den hintergrund dazu nicht wissen u. sich noch das maul zerreißen.

was ist daran würdevoll mit dem leben abgeschlossen zu haben ABER zum leben gezwungen zu werden nur weil man seinem leben selbst keinen "abbruch" mehr tun kann.


zum thema:.
Zitat:
Auch sollte man in seine Überlegungen mit einbeziehen, daß z.B. wiederholte Studien, in Ländern wo die aktive Sterbehilfe legalisiert wurde, gezeigt haben, daß es einen nicht zu übersehenden Anteil an aktiver Sterbehilfe an nicht einwilligungsfähigen Menschen gegeben hat, oder eklatant gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde.

auch hier in D werden wahrscheinlich jeden tag xx personen gegen ihren willen (b.z.w können sie ihn ggf. nicht mehr äußern) von sog. "todesengeln" getötet. ja hier rede ich von getötet denn hier hat nur der "todesengel" entschieden nicht aber der betroffene b.z.w wurde hier nicht beraten/untersucht ob dies der tatsächliche wunsch des betroffenen ist.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
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Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das Selbstverstaendnis der meisten Aerzte ist, Leben zu erhalten, oder - falls dies nicht moeglich ist - Leiden zu lindern. Zum Selbstverstaendnis gehoert nicht, Herrscher ueber Leben und Tod zu sein (so viel, lieber Adromir, zu deinem Vorwurf, die Medizin habe Allmachtsphantasien).

Wer Leben "erhält" spielt damit automatisch auch in die Richtung Herrscher ueber Leben und Tod zu sein. Stände es in der Macht des/der Ärzte(s) würde die ja niemanden mehr Sterben lassen und damit automatisch zum Herrscher über Leben und Tod werden... Den Vorwurf über Allmachtsphantasien kann ich nicht nachvolliehen. Die existieren de facto...
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte den Allmachts-Ausflug beenden, da er mir latent emotionalisiert und nicht der Sachdiskussion förderlich zu sein scheint. Es gibt immer solche und solche. Das gilt schließlich auch für Sterbehelfer.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
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BeitragVerfasst am: 26.11.07, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

@Dummerchen: Ich glaube sie haben meinen Text nicht richtig gelesen. Ich lehne deutlich die aktive Sterbehilfe ab. Was ich befürworte ist die passive und indirekte Sterbehilfe, als zulassen des natürlichen Sterbevorgangs unter Wahrung eines würdigen und schmerzefreien Sterbevorgangs und klarer gesetzlicher Richtlinien.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
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BeitragVerfasst am: 26.11.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
@Dummerchen: Ich glaube sie haben meinen Text nicht richtig gelesen.


Doch Adromir, habe ich. Aber weder

Adromir hat folgendes geschrieben::
Ich komme für mich dabei zum Schluss, daß ich eine Gesetzeslage nicht wünsche, die die Tötung eines Menschen ohne seinen Willen und dier Möglichkeit der Straffreiheit der Handelnden ermöglicht, nicht wünsche.


noch

Adromir hat folgendes geschrieben::
(wenn man lernt),
daß ALS- Patienten in aller Regel ... durch die Schleichende Anreicherung des Blutes mit CO2 langsam in einen Dämmerzustand gleiten und letztendlich friedlich entschlafen und der in den Niederlanden verwendete "Cocktail" zur Sterbehilfe ...(dessen Wirkung eine Atemlähmung, also einen Erstickungstod bei "abgeschaltetem" Bewusstsein, ist, so wie es bei der Krankheit eigentlich selbst der Fall wäre), dann gerät man schon schwer ins Grübeln.


druecken eine klare Ablehnung der aktiven Sterbehilfe aus. Auch das aktive Toeten eines Menschen mit seiner Einwilligung ist aktive Sterbehilfe, von dir jedoch ueberhaupt nicht zur Sprache gebracht, und "Gruebeln" ist nicht ablehnen.

Also vielleicht das naechste Mal eine deutlichere Begrifflichkeit waehlen und wirklich ausdruecken, was du ausdruecken willst.

Dein Wunsch nach
Adromir hat folgendes geschrieben::
klarer gesetzlicher Richtlinien

wird sich allerdings nicht verwirklichen lassen. Wer soll denn klare Richtlinien mit hunderten wenn nicht tausenden denkbaren Konstellationen erstellen? Wer soll definieren, was ein natuerlicher Sterbevorgang ist? Wer soll festlegen, wann ein Leben an sein Ende kommt und nicht mehr verlaengert werden soll? Wer soll bestimmen, wann ein Leben nicht mehr wert ist, gelebt zu werden?
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

@Dummerchen: Mal doof gesagt, ist es mein Problem wenn sie Aussagen innerhalb ihres Kontextes nicht verstehen, und die implizierten Aussagen nicht herausfiltern können?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 27.11.07, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Anders formuliert:

Man wird nach unserem bisherigen Rechtsverständnis kaum einen Arzt zwingen können, aktive oder passive Sterbehilfe zu leisten. Vergleichbar ist dies rechtlich imho mit der Situation von Prosituierten - niemand kann zur Ausübung der Prostitution gezwungen werden (es ist kein zumutbarer Beruf), aber das bedeutet nicht, dass umgekehrt auch niemand diese Tätigkeit freiwillig aufgreifen darf.

Dito bei Ärzten: Diverse "Sterbehelfer" weltweit üben diese Tätigkeit aus den verschiendensten Gründen aus. Neben schnödem Mammon gibt es sicher auch genug - so man den gelegentlichen Medienberichten glauben mag - die dies aus atruistischen Motiven machen um zu helfen.

Freiwillige werden sich also finden.

Das reduziert die rechtliche Seite auf zwei Hauptkomplexe:

1. Grundlagenfrage: Soll man "menschenwürdiges Sterben" neu definieren und als eigenständiges Schutzgut i.S. unseres GG anerkennen?

--> Für mich persönlich ist die moralische Antwort "Ja", die rechtliche behalte ich mir noch vor. Meine Meinung stützt sich dabei auf die schlichte Frage: Will ich lieber wenn es einmal soweit ist jahrlang dahinsiechen oder ein schnelles Ende? Und ja, ich möchte dann nicht qualvoll "der Form halber" noch ein paar Jahre am Leben gehalten werden, während die Erinnerung meiner Lieben an mich als gesunden Menschen langsam verblasst. Und ich möchte nicht, dass Staat und Kirche meine Sterbeenscheidung als psychischen oder moralischen Fehltritt einstufen und damit sozial herabwürdigen.

2. Umsetzungsfrage: Wie soll man das Ganze regeln, damit kein Missbrauch eintritt?
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 03:57    Titel: Antworten mit Zitat

Boah, Ihr macht mich sooooo sauer. In meinem engeren Bekanntenkreis ist eine gute Freundin meiner Mutter an ALS gestorben, und ihr Tod war qualvoll und grausam, weil er in Raten kam, bis sie - von Atemnot geplagt im "Endstadium", in der Notaufnahme, weil sie "keine Scherereien machen" wollte und daher wartete, bis die anderen Patienten behandelt worden waren, - zum Glück - als sie aufgerufen wurde, "sanft entschlafen" war. Ihr vermischt hier in meinen Augen Sachen, die nicht zusammen gehören. Für eine ernsthafte Diskussion zu dem Thema vermisse ich erst einmal eine klare Abgrenzung, unter welchen Umständen "passive" Sterbehilfe (also Geräte abschalten) und "aktive" Sterbehilfe (geben wir ihm den Giftcocktail) Eurer Meinung nach "erlaubt" sein sollte. Weil jemand (wie Hemingway und viele andere) keine Lust mehr hat zu leben? Weil er unheilbar krank ist? Weil er für die Gesellschaft nutzlos und den Erben/Pflegekräften eine Last ist? Wo ist der Zeitpunkt? Wie unterscheidet man objektiv aktive und passive Sterbehilfe? Die vorgebrachten Argumente sind nicht nur schwach, sie sind billig. Sehr böse

Die einzige Überlegung (abgesehen von Dummerchens aus Ärztesicht), die ich hier akzeptieren kann, ist qc's, wobei auch die nicht zu Ende gedacht ist:
qc hat folgendes geschrieben::
Meine Meinung stützt sich dabei auf die schlichte Frage: Will ich lieber wenn es einmal soweit ist jahrlang dahinsiechen oder ein schnelles Ende? Und ja, ich möchte dann nicht qualvoll "der Form halber" noch ein paar Jahre am Leben gehalten werden, während die Erinnerung meiner Lieben an mich als gesunden Menschen langsam verblasst. Und ich möchte nicht, dass Staat und Kirche meine Sterbeenscheidung als psychischen oder moralischen Fehltritt einstufen und damit sozial herabwürdigen.

Wer, lieber qc, stellt denn sicher, daß es wirklich Deine freie Entscheidung ist? Es gibt ja schließlich kein DLG-Siegel dafür... Böse

Sorry, für mich ein hochemotional besetztes Thema: mein Vater hat trotz Herzproblemen und Krebs bis zum Schluß - unter Qualen für sich selbst und auch für uns als seine Familie - durchgehalten und starb "relativ" überraschend, ein guter Freund meines Vaters hat, als ihm wegen Durchblutungsstörungen ein Bein amputiert werden sollte, den Freitod durch "Ausbluten" gewährt - obschon er nicht im Ansatz das Leid erfahren hat, das mein Vater hatte... Ich versuche mich, da befangen, aus dem Thema herauszuhalten...

Beste Grüße

Metzing
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
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BeitragVerfasst am: 27.11.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Sorry, für mich ein hochemotional besetztes Thema:


Das ist vermutlich auch das Hauptproblem bei jeder Diskussion ueber Sterben und Tod.

Wie wenig Leute bereit sind, sachlich darueber zu diskutieren, zeigen bereits die Reaktionen auf meinen einfachen Einwurf, ob schon mal jemand an die gedacht habe, die die Forderungen erfuellen sollen. Insbesondere Adromirs letzte Poebelei zeigt mir deutlich, dass auch fuer mich gilt:
Zitat:
Ich versuche mich, da befangen, aus dem Thema herauszuhalten...
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