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Verfasst am: 26.11.07, 17:20 Titel: Kurz vor der Verjährung ...
Vor exakt einer Woche erhielte A Besuch von der Polizei. Vorgelegt wurde der Frau A ein Radarbild des Mannes B. Tatsächlich ist der Fahrer auf dem Bild nicht erkennbar.
Die sehr schlechte Qualität ist unbestritten.
Die Polizistin bat A innerhalb 1 Woche zu prüfen - wer gefahren sei und dies per Fax mitzuteilen. Einen Anhörungsbogen oder Ähnliches erhielt A nie. A findet den Fahrer raus, stellt aber fest, dass heute um 24:00 die Sache verjährt wäre (3 Monate vorbei).
Als Halterin des Fahrzeugs ist sie verplichtet zu wissen, wer das Fahrzeug gefahren ist.
Sie müsste die Strafe zahlen.
Doch wenn A die Person B , die gefahren ist, offenbart, dann nicht. Doch dann ist B dran.
Was ist - wenn A den Namen von B um 23:59 per Fax mitteilt ...?
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