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Verfasst am: 27.11.07, 14:19 Titel: Gibt es Bestimmungen für die Auszahlung von TG und UKV
Hallo zusammen,
ich bin SaZ und warte mal wieder eine halbe Ewigkeit darauf, dass das Trennungsgeld endlich ausgezahlt wird. Beim letzten mal musste ich 6 Monate warten bis alles da war. Meine Frage ist ob jemand weis ob es Bestimmungen oder Gesetze gibt die regeln wie lange so eine Auszahlungsvorgang dauern darf.
Verpflegungsgeld schaft die BW immer innerhalb von ein paar tagen abzubuchen, nur wenn ich was bekommen soll dauert es mal wieder extrem lange.
Verfasst am: 27.11.07, 16:36 Titel: Re: Gibt es Bestimmungen für die Auszahlung von TG und UKV
Zitat:
Verpflegungsgeld schaft die BW immer innerhalb von ein paar tagen abzubuchen, nur wenn ich was bekommen soll dauert es mal wieder extrem lange.
Hallo,
soweit ich weiss, gibt es keine "genaue" Angabe, wie lang die Bearbeitung/Auszahlung des TG dauern dürfte...ich würde an deiner Stelle mal den Bearbeiter/ReFü ansprechen, ob er den Antrag überhaupt bearbeitet und weitergeleitet hat. Und dann sollte bei der nächsten Stelle nachgehakt werden.
Zum oben bequoteten Punkt kann ich nur sagen, dass jeden selbst bekannt ist, wann V-Geld abgezogen wird und hat seinem Abbuchungstermin vorliegen und das Konto dementsprechend gedeckt zu haben. Der Bund hat eine Leistung gebracht, und die ist entsprechend zu entlohnen, und zwar zu einem festgelegten Zeitpunkt, also kann man sich nicht beschweren, dass es immer total schnell geht beim Abbuchen von Geldern....
Das TG/UKV ist keine Bezahlung für irgendwelche Leistung, die du dem Bund geleistet hast....
Viele Grüße _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
Danke für die Antwort,
aber mich hätte mehr interessiert ob jemand weiss was fürVorgaben es es im Bereich TG/UKV oder Reisekosten gibt, und keine Belehrung darüber, dass ich Geld auf dem Konto haben soll damit die BW das Ihr zustehende Verpflegungsgeld abbuchen kann.
Meiner Meinung nach stehen mir TG, gegebenenfalls UKV, Reisebeihilfe und übernahme der Kosten einer Dienstantrittsreise, per Gesetz (Verordnungen) zu.
Und aus diesem Grund bin ich der Meinung das sich ein Refü nicht das Recht herausnehmen kann die Anträge einfach mal liegen zu lassen.
Wenn du genau gelesen hättest, dannwürdest du verstanden haben, dass es wahrscheinlich keine Zeitangaben gibt! Also hast du deine Antwort, die im übrigen durch Volker13 ebenso gleichermassen beantwortet wurde! Und Volker13 weiss ne Menge, wenn ich das mal so sagen darf!!
Zitat:
Und aus diesem Grund bin ich der Meinung das sich ein Refü nicht das Recht herausnehmen kann die Anträge einfach mal liegen zu lassen.
Woher willst du das denn wissen??
Ps, es fühlt sich immer nur dann jemand belehrt, wenn er ganz genau weiss, dass seine Argumente/Denkensweise nicht immer richtig ist......
Ansonsten ReFü fragen!
Viel Spass _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
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