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spickmich
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 15:06    Titel: spickmich Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

heute erging ein sehr interessantes Urteil:

27.11.2007 12:01
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Oberlandesgericht: Lehrer-Benotung im Internet ist rechtens
Die Benotung von Lehrern durch ihre Schüler im Internet-Portal spickmich ist rechtens. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am heutigen Dienstag nach der Klage einer Gymnasiallehrerin, die sich verunglimpft sah und eine einstweilige Verfügung beantragt hatte (Az: 15 U 142/07). Die Benotung von Lehrern sei durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklärte das OLG und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Kölner Landgerichts vom Juli. Der Vorsitzende des 15. Zivilsenats am OLG Köln hatte das vorherige Urteil des Landgerichts bereits während der Verhandlung Anfang November als "zutreffend" bezeichnet. Rechtanwalt Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB, der spickmich vor Gericht vertrat, kommentierte die jetzige Entscheidung des OLG erfreut, dies habe "Signalwirkung für alle Bewertungsportale in Deutschland".

Apropos Signalwirkung

Ich schlage vor, ein Bewertungsportal für Anwälte, Staatsanwälte und Richter ins Leben zu rufen. Bewertungskriterien könnten zum Beispiel sein, ob Anwälte in Prozessen gegen die Pflicht zur Sachlichkeit verstoßen, ob Richter nachgewiesene Tatsachen auch wirklich zur Kenntnis nehmen usw. Eine Selbstverständlichkeit sollte es hierbei sein, daß man Bewertungen anonym posten darf, gleichzeitig aber die Namen der Richter und Anwälte benennen darf.

Mit Gruß
sedna
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 15:12    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::

Ich schlage vor, ein Bewertungsportal für Anwälte, Staatsanwälte und Richter ins Leben zu rufen. Bewertungskriterien könnten zum Beispiel sein, ob Anwälte in Prozessen gegen die Pflicht zur Sachlichkeit verstoßen, ob Richter nachgewiesene Tatsachen auch wirklich zur Kenntnis nehmen usw. Eine Selbstverständlichkeit sollte es hierbei sein, daß man Bewertungen anonym posten darf, gleichzeitig aber die Namen der Richter und Anwälte benennen darf.


Lehrer(in)? Lachen
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 15:15    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::
sedna hat folgendes geschrieben::

Ich schlage vor, ein Bewertungsportal für Anwälte, Staatsanwälte und Richter ins Leben zu rufen. Bewertungskriterien könnten zum Beispiel sein, ob Anwälte in Prozessen gegen die Pflicht zur Sachlichkeit verstoßen, ob Richter nachgewiesene Tatsachen auch wirklich zur Kenntnis nehmen usw. Eine Selbstverständlichkeit sollte es hierbei sein, daß man Bewertungen anonym posten darf, gleichzeitig aber die Namen der Richter und Anwälte benennen darf.


Lehrer(in)? Lachen


Gott bewahre !!! Smilie
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 15:21    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::

Lehrer(in)? Lachen


Gott bewahre !!! Smilie

Ist denn dieser Beruf wirklich so schrecklich?
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 15:27    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
sedna hat folgendes geschrieben::

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::

Lehrer(in)? Lachen


Gott bewahre !!! Smilie

Ist denn dieser Beruf wirklich so schrecklich?


Es ist ein ehrenSwerter Beruf. Genauso wie Anwalt und Richter. Sehr glücklich

Aber zurück zum Thema *räusper*. Was spricht gegen ein Bewertungsportal in Sachen Juristerei?

Beispiel: "Ist die Kleidung ihres Anwaltes bei Gericht der Würde des Anlasses angemessen?" Antwort: "Note 6. Unter Robe der Anwältin (ca. 60 Jahre) blitzen Ringelsocken hervor".
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal ist es so, dass in besagtem "Lehrerbewertungsportal"nur solche Personen Zugriff auf die Bewertungen der Lehrer einer Schule haben, die im Rahmen ihrer Anmeldung selber diese Schule, als von ihnen besuchte Schule, angegeben haben.

Das OLG Köln hierzu:
Zitat:
Insoweit ist gerade kein uneingeschränkt „öffentliches“ Bewerten der Lehrerinnen und Lehrer und kein uneingeschränkter Zugang im Internet zu diesen Bewertungen gegeben, sondern diese werden lediglich unter den einzelnen Schulen aufgeführt, die im Wesentlichen von interessierten Schülern oder Eltern eingegeben und aufgesucht werden dürften


Bei einem "Anwaltsbewertungsportal" dürfte dies anders sein. Ansonsten würde ein solches Portal wenig Sinn machen.

Im Übrigen leben Anwälte - jedenfalls solche Anwälte, die von Bewertungen in einem solchen Portal betroffen sein könnten - ohnehin von Mund-zu-Mund-Propaganda.
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::
Zunächst einmal ist es so, dass in besagtem "Lehrerbewertungsportal"nur solche Personen Zugriff auf die Bewertungen der Lehrer einer Schule haben, die im Rahmen ihrer Anmeldung selber diese Schule, als von ihnen besuchte Schule, angegeben haben.

Das OLG Köln hierzu:
Zitat:
Insoweit ist gerade kein uneingeschränkt „öffentliches“ Bewerten der Lehrerinnen und Lehrer und kein uneingeschränkter Zugang im Internet zu diesen Bewertungen gegeben, sondern diese werden lediglich unter den einzelnen Schulen aufgeführt, die im Wesentlichen von interessierten Schülern oder Eltern eingegeben und aufgesucht werden dürften


Bei einem "Anwaltsbewertungsportal" dürfte dies anders sein. Ansonsten würde ein solches Portal wenig Sinn machen.

.


Nun, Zugangskriterium für die Registrierung in einem solchen Portal könnte beispielsweise nicht "Name der Schule", sondern "Name des Amts-/Landgerichtes/der Anwaltskammer xyz", bzw. nicht "Schüler", sondern "Kläger" oder "Beklagter" sein. Anmeldung anonym.
Es ginge hier nicht um interessierte Eltern/Schüler, sondern um um Interessierte, die sich einen Einblick bezüglich eines zu wählenden Anwalt bzw. über die Qualität eines gegnerischen Anwaltes verschaffen möchten.

Wo ist das Problem?

Also ich finde, solch ein Portal gehört unbedingt in die heutige Zeit der Meinungsfreiheit.
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::

Wo ist das Problem?


Lesen Sie sich mal die Argumentation des OLG durch. Meines Erachtens lässt sich diese nicht ohne weiteres auf andere Konstellationen übertragen. Auf Telemedicus gibt es das Urteil im Volltext.

sedna hat folgendes geschrieben::

Also ich finde, solch ein Portal gehört unbedingt in die heutige Zeit der Meinungsfreiheit.


Ich denke große Teile der Anwaltschaft sehen das genauso.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und als nächstes kommt dann noch das Mandantenbewertungsportal, wo man dann solche Bewertungen abgeben kann
"Ewiger Querulant", "Zahlt nur schlecht bis gar nicht".

Oder das Schülerportal, wo man dann äußern darf: "Bei dem sind sämtliche Mühen vergebens", "ist ständig unpünktlich, macht seine Hausaufgaben nicht und erkennt keinerlei Autorität an".

Rein an der rechtlichen Frage vorbei sollte man sich fragen, welche (Netz)Kultur man sich eigentlich wünscht..
_________________
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Und als nächstes kommt dann noch das Mandantenbewertungsportal, wo man dann solche Bewertungen abgeben kann
"Ewiger Querulant", "Zahlt nur schlecht bis gar nicht".

Oder das Schülerportal, wo man dann äußern darf: "Bei dem sind sämtliche Mühen vergebens", "ist ständig unpünktlich, macht seine Hausaufgaben nicht und erkennt keinerlei Autorität an".

Rein an der rechtlichen Frage vorbei sollte man sich fragen, welche (Netz)Kultur man sich eigentlich wünscht..


Ewiger Querulant? Zahlt nicht? Das wäre rechtlich nach diesem Urteil erstens nur dann zulässig, wenn die Daten des Querulanten generell öffentlich zugängig wären *lach* Des weiteren dürfen öffentliche Äußerungen nicht soweit gehen, daß sie die Kredit-Dingsbums" einer Person gefährden.

Schüler dürften schon aus dem Grund nicht bewertet werden, da sie als Kinder/Jugendliche wohl doch noch ihren juristischen Welpenschutz haben (?)
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:42    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::


Es ist ein ehrenSwerter Beruf. Genauso wie Anwalt und Richter. Sehr glücklich

Aber zurück zum Thema *räusper*. Was spricht gegen ein Bewertungsportal in Sachen Juristerei?

Beispiel: "Ist die Kleidung ihres Anwaltes bei Gericht der Würde des Anlasses angemessen?" Antwort: "Note 6. Unter Robe der Anwältin (ca. 60 Jahre) blitzen Ringelsocken hervor".


Sie scheinen in irgend einer Form das ganze Thema nicht zu überblicken.

Der Plattformbetreiber mag sich hier grundsätzlich auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen können. Die User ebenso. Aber es bleibt im Übrigen bei der allgemeinen Rechtslage zu potentiell ehrverletztenden Äußerungen in der Öffentlichkeit. Wenn hier auch nur eine ehrenrührige oder geschäftsschädigende und nicht erweisbar wahre Tatsachenbehauptung auftaucht....entsteht eine durchaus einträgliche Zusatzeinkunftsquelle für Rechtsanwälte.


Meinungsäußerungen, wie die reine Benotung eines Lehrers sind eine Sache, Ihnen schwebt "die andere" vor.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.


Zuletzt bearbeitet von questionable content am 27.11.07, 16:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Agent Provocateur"]
Lesen Sie sich mal die Argumentation des OLG durch. Meines Erachtens lässt sich diese nicht ohne weiteres auf andere Konstellationen übertragen. Auf Telemedicus gibt es das Urteil im Volltext.

quote]

Danke für den vollen Text. Ich denke trotzdem, daß einem Bewertungsportal für Anwälte/Richter juristisch nichts bzw. nichts Schwerwiegendes im Wege stehen dürfte.
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:47    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

Spaß beiseite. Ich finde dieses Urteil verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Übler Nachrede & Co. wird in Zukunft Tür und Tor geöffnet sein.

Konsequenterweise dürfte es nach diesem Urteil jedoch kein Problem sein, entsprechend andersgeartete Bewertungsportale im Internet zu errichten.
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 16:59    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::
Übler Nachrede & Co. wird in Zukunft Tür und Tor geöffnet sein.



Nein, denn die §§ 185 ff. StGB stellen eine Schranke der Meinungs(äußerungs)freiheit dar. Zudem hat der Betroffene ebenfalls ein GR auf seiner Seite, nämlich Art. 2 I GG in Form des APR.
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 17:06    Titel: Re: spickmich Antworten mit Zitat

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::
sedna hat folgendes geschrieben::
Übler Nachrede & Co. wird in Zukunft Tür und Tor geöffnet sein.



Nein, denn die §§ 185 ff. StGB stellen eine Schranke der Meinungs(äußerungs)freiheit dar. Zudem hat der Betroffene ebenfalls ein GR auf seiner Seite, nämlich Art. 2 I GG in Form des APR.


Sorry, da habe ich mich nicht ganz korrekt und eindeutig ausgedrückt. Tür und Tor wird nicht geöffnet sein, es wird aber eine Flut von juristisch grenzwertigen bzw. eine Mißbrauchsflut bezüglich des "Rechtes auf freie Meinungsäußerung" geben.

Und so mancher Mensch wird ein dauerhaft psychisch verletztes Opfer dieses Urteils werden. Da nutzt es auch nichts, wenn er in einem folgenden mehrmonatigen Prozeß "Recht" bekommt. Eine einmal ausgesprochene "Schmähkritik" bleibt für immer in der Welt.

Auf der anderen Seite könnte es aber manchmal auch durchaus Sinn machen, das Recht zu haben, nachweisbare Dinge veröffentlichen zu dürfen.

Die Frage ist, wo die "Veröffentlichung von nachweisbaren Sachverhalten" so manche Widrigkeit zum Wohle der Allgemeinheit aufdeckt und wo der Pranger anfängt. Die Grenzen sind fließend und stark der Subjektivität unterworfen.


Zuletzt bearbeitet von sedna am 27.11.07, 17:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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