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Verfasst am: 28.11.07, 10:01 Titel: Grenzwerte für Abwassereinleitungen
Zur Anwendbarkeit der Grenzwerte in den Anhängen zur Abwasserverordnung (AbwV) hätte ich gerne weitere Meinungen. Konkret geht es dabei um die Anwendbarkeit auf Abwasser(alt)anlagen, die laut dem NATO-Truppenstatut keine Einleiteerlaubnis benötigen (dieser Punkt ist unstrittig).
Die AbwV legt meiner Meinung nach laut Anwendungsbereich „nur“ fest, welche Anforderungen in die Einleiteerlaubnis aufgenommen werden müssen. Bedeutet dies, dass die von der Erlaubnispflicht befreiten Altanlagen keine Einleitegrenzwerte einhalten müssen?
[b]Die allgemeine Fragestellung geht dahin, ob die AbwV unmittelbare Rechtswirkung hat.[/b]
Viele Grüße
JoB
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