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Verfasst am: 30.09.04, 16:50 Titel: "Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsgeräte
Hallo,
unsere Schulordnung, die ich übrigens schätze und respektiere, verbietet das "Benutzen" von elektronischen Unterhaltungsgeräten(sprich Discman, mp3-Spieler etc.) auf dem Schulgelände.
Wie sieht es allerdings aus, wenn ich vor der ersten Stunde vom Bus komme und mir grade noch die Kopfhörer meines ausgeschalteten mp3-Spielers aus dem Hemdkragen hängen? Darf mir dann ein Lehrer den Spieler abnehmen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.10.04, 12:10 Titel: Re: "Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsge
DeMaddin hat folgendes geschrieben::
und mir grade noch die Kopfhörer meines ausgeschalteten mp3-Spielers aus dem Hemdkragen hängen?
Wo soll denn darin eine "Benutzung" liegen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 01.10.04, 15:25 Titel: Re: "Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsge
Zitat:
Wo soll denn darin eine "Benutzung" liegen
Das war ja genau meine Frage. Ich wollte mal wissen, ob ihr das als "Benutzung" anseht.
Zitat:
dann dürft ihr ja auch kein Handy haben. Klingt irgendwie weltfremd.
Also was die Handys angeht, die sind in der Schulordnung extra genannt. Wir dürfen sie dabei haben, nur im Unterricht müssen sie aus sein, was ich voll und ganz verstehe.
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