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"Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsgeräte

 
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DeMaddin
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 16:50    Titel: "Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsgeräte Antworten mit Zitat

Hallo,
unsere Schulordnung, die ich übrigens schätze und respektiere, verbietet das "Benutzen" von elektronischen Unterhaltungsgeräten(sprich Discman, mp3-Spieler etc.) auf dem Schulgelände.
Wie sieht es allerdings aus, wenn ich vor der ersten Stunde vom Bus komme und mir grade noch die Kopfhörer meines ausgeschalteten mp3-Spielers aus dem Hemdkragen hängen? Darf mir dann ein Lehrer den Spieler abnehmen?
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 19:45    Titel: Re: "Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsge Antworten mit Zitat

Hallo,

dann dürft ihr ja auch kein Handy haben. Klingt irgendwie weltfremd.

Meines Erachtens ist die Regelung ein unzulässiger Eingriff in die Handlungsfreiheit.

mfg
Klaus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:10    Titel: Re: "Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsge Antworten mit Zitat

DeMaddin hat folgendes geschrieben::
und mir grade noch die Kopfhörer meines ausgeschalteten mp3-Spielers aus dem Hemdkragen hängen?


Wo soll denn darin eine "Benutzung" liegen?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DeMaddin
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 15:25    Titel: Re: "Benutzung" von elektronischen Unterhaltungsge Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo soll denn darin eine "Benutzung" liegen


Das war ja genau meine Frage. Ich wollte mal wissen, ob ihr das als "Benutzung" anseht.

Zitat:
dann dürft ihr ja auch kein Handy haben. Klingt irgendwie weltfremd.


Also was die Handys angeht, die sind in der Schulordnung extra genannt. Wir dürfen sie dabei haben, nur im Unterricht müssen sie aus sein, was ich voll und ganz verstehe.
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