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recht.de :: Thema anzeigen - 3 Monate vor dem Abi (zum 2. mal) den Lehrer wechseln
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3 Monate vor dem Abi (zum 2. mal) den Lehrer wechseln

 
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 16:44    Titel: 3 Monate vor dem Abi (zum 2. mal) den Lehrer wechseln Antworten mit Zitat

Hallo,
man stelle sich folgende Situation vor:
Schüler A geht in die Stufe 13 (NRW). Jetzt, 3 Monate vor seinem Abitur, wird zum zweiten mal der Mathelehrer gewechselt (Zuvor zwischen 12.1 und 12.2). Er hat nun den gleichen Lehrer wie in der 12.1.
Der Lehrerwechsel musste angeblich vollzogen werden, weil seine Spanischlehrerin schwangerschaftsbedingt aufhören muss. Der Mathelehrer übernimmt nun den SoWi Kurs aus der 12, dessen Lehrer den in der 13 übernimmt, der auch von der schwangeren Spanischlehrerin unterrichtet wurde. Schüler A bekommt also in 2 Fächern neue Lehrer. Die Beziehung zur früheren Mathelehrerin ist seeeeehr gespannt. Warum dies so ist würde an dieser Stelle zu lange dauern.
Auch seine Mitschüler kommen nicht gut mit dieser Lehrerin klar. Daher waren sie sehr froh, seit der 12.2 den sympatischen Mathelehrer zu bekommen, bedauern nun sehr, dass sie ihn "wieder abgeben" sollen.

Nun meine Frage: Müssen die Schüler das so akzeptieren? Einen Lehrerwechsel so kurz vor dem Abitur?
Ich denke ja, dass das rein rechtlich in Ordnung geht aber gibt es keine Möglichkeit, irgendeine andere Lösung zu erreichen?
Ein neuer Lehrer, so hörte man, sei der Schule einfach "zu teuer" gewesen. Daher diese umständliche Lösung...
Hoffe auf viele Antworten!
Vielen Dank schonmal!
~hummer~
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hummer,
Zitat:
Ich denke ja, dass das rein rechtlich in Ordnung geht aber gibt es keine Möglichkeit, irgendeine andere Lösung zu erreichen?
Ein neuer Lehrer, so hörte man, sei der Schule einfach "zu teuer" gewesen.
Wieso teuer? Ist das eine Privatschule?

Gruß
Kurt
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ac-hr
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne dass ich das Personal-Karussell durchschaut habe - ich denke schon, dass die Schüler den Lehrerwechsel zu akzeptieren haben. Was mir allerdings unklar ist: Ein Schwangerschaft dauert nach meinem Kenntnisstand neun Monate. Hätte daher die Notwendigkeit eines Lehrerwechsels nicht schon früher bekannt sein müssen? Ich kenne die Einzelheiten nicht, daher ist meine Frage möglicherweise fehl am Platz!

Andererseits: Ich hatte schon selbst das Vergnügen, vier Monate vor dem Abitur den Info-Kurs eines Kollegen mit schriftlicher und mündlicher Abi-Prüfung übernehmen zu dürfen. Schüler und ich haben uns an einen Tisch gesetzt, die Lage besprochen und letztendlich waren nach dem Abi alle zufrieden!
Ich wünsche euch das auch!
_________________
Gruß Rainer!
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

ac-hr hat folgendes geschrieben::
Ein Schwangerschaft dauert nach meinem Kenntnisstand neun Monate. Hätte daher die Notwendigkeit eines Lehrerwechsels nicht schon früher bekannt sein müssen?
Nicht zwingend. Wenn die Dame z. B. ab dem 4. Monat wegen vorzeitiger Wehen o. ä. liegen muss, ist sowas nicht vorhersehbar (hatte so einen Fall letztes Jahr im Kollegium).
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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~HUMMER~
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Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
ac-hr hat folgendes geschrieben::
Ein Schwangerschaft dauert nach meinem Kenntnisstand neun Monate. Hätte daher die Notwendigkeit eines Lehrerwechsels nicht schon früher bekannt sein müssen?
Nicht zwingend. Wenn die Dame z. B. ab dem 4. Monat wegen vorzeitiger Wehen o. ä. liegen muss, ist sowas nicht vorhersehbar (hatte so einen Fall letztes Jahr im Kollegium).


genau so ist es... sie muss sich "schonen"

----> ja, ist eine Privatschule
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hummer,
Zitat:
Ich denke ja, dass das rein rechtlich in Ordnung geht
Ja. Anders wäre es nur, wenn die Privatschule im Schulvertrag den Eltern und Schülern einen Anspruch auf einen bestimmten Lehrer eingeräumt hätte. Aber das wird wohl keine Schule machen.

Zitat:
gibt es keine Möglichkeit, irgendeine andere Lösung zu erreichen?
Wohl nur, wenn die Eltern direkt einen anderen Lehrer finanzieren.

Schöne Grüße
Kurt
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~HUMMER~
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Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Lehrerwechsel an sich ist für die Schüler gar nicht mal das große Problem, vielmehr die Lehrperson, die dahinter steht...
Man ist froh gewesen, dass man sie nach der 12.2 "losgeworden" ist. Einige Schüler haben ihr dann zum Ende nochmal richtig die Meinung bzgl. ihres völlig überzogenen Unterrichtsstils deutlich gemacht... Was sie bis heute auch nicht vergessen hat... Sie ist eben eine vom richtig "alten Schlag" (kurz vor der Pensionierung). Da gibt's nix zu lachen...
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hummer,
Zitat:
Der Lehrerwechsel an sich ist für die Schüler gar nicht mal das große Problem, vielmehr die Lehrperson, die dahinter steht...
Das habe ich schon verstanden. An dieser Privatschule stehen eben finanzielle Zwänge hinter der Unmöglichkeit, eine spezielle Lehrerin loszuwerden, an staatlichen Schulen ist es in entsprechenden Fällen das Beamtenrecht.

Ich sehe nur den Weg, dass die Elternvertreter einen konsequenten Neubeginn ohne "Nachtreten" fordern und für Zuwiderhandlungen ebenso konsequent die Eskalationsleiter ankündigen und dann auch hochgehen (mündliche Beschwerde bei der Lehrerin - schriftliche Beschwerde bei der Lehrerin - mündliche Beschwerde beim Schulleiter - schriftliche Beschwerde beim Schulleiter - mündliche Beschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde - schriftliche Beschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde - mündliche Beschwerde beim Kultusministerium - schriftliche Beschwerde beim Kultusministerium - schriftliche Bitte um Hilfe bei den Landtagsabgeordneten - schriftliche Bitte um Hilfe an die Presse).

Für einen solchen "Neubeginn" ist aber auch zu klären, wie sich diejenigen Schüler zu verhalten haben, die möglicherweise das Maß verständlicher Kritik überschritten haben und persönlich beleidigend und herabwürdigend geworden sind.

Ein Gespräch zwischen den Elternvertretern, der Mathelehrerin und dem Schulleiter sollte möglich sein.

Schöne Grüße
Kurt
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Einteilung, welcher Lehrer welche Klasse unterrichtet, macht der Schulleiter. Vielleicht geht der Kurs/Klassensprecher einfach mal zum Schulleiter und schildert ihm, unter welchen enormen psychischen Stress die armen Schüler geraten, wegen eines Lehrerwechsels so kurz vor dem Abitur Winken. Vielleicht hat der/die ja ein Einsehen ...
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mitternächtliche Grüße.


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~HUMMER~
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Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schüler werden sich zusammensetzen und mit dem stellvertrenden Schulleiter morgen ein Gespräch führen.
Vielen Dank für alle Beiträge!
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