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Kein Diskoeinlass - Begründung: "weil du russe bist&

 
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Checkervara
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Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 14:24    Titel: Kein Diskoeinlass - Begründung: "weil du russe bist& Antworten mit Zitat

Guten Tag,

es geht um folgendes, ich beschreibe mal die situation von anfang an....

Gestern Abend wollte ich in einen Club bei mir in der Stadt gehen, als ich ALLEINE an den Club kam, hatten die Türsteher gerade ein Problem mit einem anderen russischen Jugendlichen,der großkotzig rumgeschrien hat "Ein Anruf und du bist tot. Ich bring dich um"
Nachdem der Jugendliche dann abgewiesen wurde stellte er sich vor den Eingang des Clubs, daraufhin wurde mein Ausweis kontrolliert und der Türsteher lies mich nicht rein mit der Begründung "Wir kennen dich nicht, du darfst nich rein" ich habe das stillschweigend akzeptiert und auf den Besitzer des Clubs gewartet. Während ich gewartet hab,habe ich mich knapp 5 meter von diesem Kerl,der dem Türsteher gedroht hat aufgehalten.
Als der Besitzer dann eingetroffen ist habe ich mit ihm geredet und sein ORIGINAL WORTLAUT war: "Die haben dich nicht reingelassen,weil du russe bist. Die haben Anweisung bei Russen besonders auf die Person zu achten,weil es vor 2 Wochen Probleme mit Russen gab" Daraufhin hat der Besitzer noch mit dem Türsteher geredet und der Türsteher mit uns, der Türsteher beharrte auf seiner Meinung mich nicht reinzulassen,auf einmal aber mit der Begründung "Du bist doch ein Freunde von dem Typen da" (damit meinte er den,der am Anfang Stress gemacht hat)

So nun meine Frage, darf ich Anzeige erstatten oder andere rechtliche Schritte gegen den Besitzer einleiten? Da er meines Wissens nach gegen GG Art. 13 Absatz 3 verstößt oder nicht?

Über eine Antwort wäre ich sehr danke, vielen dank im Vorraus.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Da das Grundgesetz das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt, nicht aber zwischen Bürger und Bürger, ist das Grundgesetz nicht einschlägig.

Ein Verstoß würde aber möglicherweise gegen die §§ 1, 2 Absatz 1 Nummer 8, und insbesonderem §19 AGG woraus sich dann Ansprüche nach §21 Absatz 2 ergeben könnten.

Unter Umständen könnte dem aber der §20, Absatz 1, Nummer 1 entgegen stehen. Obwohl.. Ethnische Herkunft wird von diesem nicht erfasst...
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Checkervara
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Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

hm...würden Sie mir raten,eine Anzeige zu erstatten,oder wäre das eher erfolgslos?

mfg


Checkervara
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ihnen diese Sache wirklich sehr wichtig ist, würde ich ihnen eher raten, einen Anwalt aufzusuchen um dies mit ihm Abzuklären. Vermutlich stehen da weniger Strafrechtliche Sachen, als vielmehr zivilrechtliche Ansprüche im Raum..
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ein derartiges Verhalten ist nicht strafbar.

Und sollte sich jemand außer Ihnen noch an den Sachverhalt erinnern, könnte es sehr gut sein, dass zum Schluss der Umstand, dass sie "wie ein Freund" bei dem Pöbler standen, wichtiger ist, als die stark vereinfachte Erklärung des Inhabers.

Man könnte sich auch überlegen, dass er "wenigstens ehrlich" war.

Wenn man es nämlich hart auf hart sieht, ist die Wahrheit doch vermutlich, dass dem Inhaber die Ethnie/Nationalität seiner Kunden völlig egal ist. Ihm gehts allein ums Geld. Dabei gibt es aber ein interessantes Problem: Lässt er -vorwiegend männliche - Repräsentanten mit dem typischen Verhalten einiger weniger Volksgruppen in seinen Laden, bleiben ihm die Kunden aus.

Btw:

- Mögen Sie Fußball oder sonst einen Mannschaftsport? Darf ich mal fragen, welche Mannschaft Sie sich regelmäßig anschauen?

-
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

@questionable content
Zitat:
Btw:

- Mögen Sie Fußball oder sonst einen Mannschaftsport? Darf ich mal fragen, welche Mannschaft Sie sich regelmäßig anschauen?


Frage Frage Frage
Jetzt mal voellig ohne Ironie, den Satz bzw. die beabsichtigte Botschaft bleibt mir im Moment absolut verborgen.
Kann mir da jemand helfen? Vielleicht sogar qc selber?
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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Checkervara
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Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
@questionable content
Zitat:
Btw:

- Mögen Sie Fußball oder sonst einen Mannschaftsport? Darf ich mal fragen, welche Mannschaft Sie sich regelmäßig anschauen?


Frage Frage Frage
Jetzt mal voellig ohne Ironie, den Satz bzw. die beabsichtigte Botschaft bleibt mir im Moment absolut verborgen.
Kann mir da jemand helfen? Vielleicht sogar qc selber?


das interessiert mich auch mal Winken
ich bin fck fan^^


also nochmal zusammengefasst, er hat gegen bürgerrechtliche gesetze verstoßen aber ich kann ihn nich anzeigen mit aussicht auf eine erfolgreiche klage?
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