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Teastamentsfälschung
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nachgefragt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 17:33    Titel: Teastamentsfälschung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich habe von einem-meiner Meinung nach schlimmen- Testámentsbetrug gehört. Konkret: Ein Bekannter von mir hat ein haus. Dies hat er "geerbt" von jemandem, mit dem er nicht verwandt ist und der selbst auch keine Verwandschaft mehr hatte. Nun hat mir dieser Bekannte aber erzählt, daß es gar nicht so war. ES GAB KEIN TESTAMENT!!! Also hat er eines geschrieben.Zu seinen gunsten. Begründung: Er hat ja niemandem geschadet,es gab ja keinen Anderen erben! Nun meine Frage: In wie fern ist das strafbar? Ist das nur Urkundenfälschung oder schlimmer? (ich finde es schlimmer) Was ist das Strafmaß??
Wie ist das für mich ? Mache ich mich als Mitwisser auch strafbar?

Bitte schnell um Antwort!

Gruß nachgefragt
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bacillol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

wohl ein besonders schwerer Fall des Betrugs und Urkundenfälschung.
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nachgefragt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

und das heisst???
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nachgefragt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

hm...ok...das hatte ich schon vermutet, aber wie hatr wird das bestraft? Freiheitsstrafe?
und nochmal: mache ich mich auch strafbar?
MUSS ich das zur Anzeige bringen?
(habe keinerlei Beweise)
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nachgefragt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

ok...danke. auch wenn ich das nicht ganz verstehe.
Aber immerhin schon mal gut zu wissen. jetzt weiss ich aber immer noch nicht ob ich auch schwierigkeiten bekommen kann, weil ich es weiss
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bacillol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, dass hier eine Anzeigepflicht besteht
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nachgefragt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

gut! danke
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*Ca*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 04.08.2007
Beiträge: 559

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verlinke mal ganz banal ein paar "Stichpunkte":

>>Täterschaft<<
>>Teilnahme<<
und last but not least:

>>Mitwisserschaft<<.

Und hier ist noch das >>StGB<<, in dem Sie die dazugehörigen Normen (=§§) finden.

Grüße von der Catja
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 08:11    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

wie soll der Nachweis der Testamentsfälschung denn erbracht werden ? Das ginge ja nur über ein graphologisches Gutachten. Dazu müssten handschriftliche Notizen des Verstorbenen für Vergleichszwecke vorliegen. Vielleicht reicht auch die Unterschriftenprobe vom Konto der Bank, falls noch vorhanden.

Gruß

Andreas
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.07, 09:42    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wie soll der Nachweis der Testamentsfälschung denn erbracht werden ? Das ginge ja nur über ein graphologisches Gutachten.
Nö, die zeugenschaftlichen Angaben von nachgefragt darüber dass der Bekannte ihm ggü die Fälschung eingeräumt hat wäre von größerem Gewicht...
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube würde mir jemand soetwas erzählen, wäre ich sauer. Warum? Klar man krückt sich selber, um seine existens zu bestreiten und nimmt beispielsweise Kredite auf um Wohneigentum zu erhalten und ärgert sich über die Hohe Abgabenlasten und dann kommt ein Betrüger daher und eignet sich mit einem kleinen Testament ein ganzes Vermögen an. So bekannt könnte der bekannte gar nicht sein, das da nicht von mir direkt ne Anzeige rausgeht. Da würde ich gar nicht mal einen Moment überlegen. Mein Neid würde würd mich ja geraderheraus zwingen, das nicht so durchgehen zu lassen.
Und wenn`s nur ne Finte gewesen ist, dann weiß so einer dass das nicht lustig ist soetwas herauszupaunen.
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nachgefragt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Zafilutsche: genau das ist ja mein Problem! es ist nicht direkt Neid, aber Wut, weil man eben selber jeden Pfennig abzwackt wo es nur geht und nix geschenkt bekommt und so.Er aber "klaut" es sich einfach. Zumal es insgesamt ein ganz schöner sozial-Schmarotzer ist, wenn ich das mal so sagen darf.Kein Job,total viel schwarze Kohle nebenbei und einen auf dicke Hose machen! Ich bin nur froh, dass ich jetzt weiss was das für einer ist, denn ich wäre beinahe in dieses Haus eingezogen! Mittlerweile haben wir auch keinen Kontakt mehr, aber es beschäftigt mich von Tag zu Tag mehr, wiel ich es einfach nen Hammer finde! Eine Finte war es sicher nicht!

@Exrichter&AndreasHL:
Ich frage mich, ob eine Handschriftliche Probe des Verstorbenen nötig wäre, da man doch nicht beweisen MUSS, dass es nicht seine handschrift ist. Eine Probe des "verfassers" müsste doch reichen, da dadurch doch bewiesen wäre, dass er es verfasst hat.(oder?) =>dh.es ist dann automatisch klar, dass der verstorbene es nicht war...???Vielleicht denke ich grad falsch?
naja, wenn keine Anzeigenpflicht besteht ist es ja eh egal, werde es dann auch nicht tun, da ich schon Angst vor Rache hätte. Mal abgesehen davon...der Typ hat soviel Dreck am stecken....! Und wie gesagt..ich kann ja nix beweisen und wegen meiner Aussage werden die doch sicher keine Bemühungen machen. wir waren drei Jahre ein paar und das sieht doch so aus wie erfunden...

Wenn es gerechtigkeit gibt, wird er schon seine Strafe bekommen.
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nachgefragt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

nochwas: verjährt sowas?????
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 17:56    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo nachgefragt,

ich denke, dass sowohl Staatsanwalt als auch Richter aber auch sowas von humorlos reagieren werden (da ja der Staat als Erbe betrogen wurde), da ist es fraglich, ob es bei einer Bewährungsstrafe bleibt.

Und der Richter wird ihm schon deutlich machen, was für ein Glück er hat, wenn es nur zu einer Bewährungsstrafe kommt.

Sollte der Typ aber noch mit massiven Drohungen kommen, und dies wird vor Gericht bewiesen, dann dürfte es vorbei mit Bewährung. Und immer nur wegsehen, während andere mit Betrug und Besch*** fett leben, das ist auch nicht Sinn der Sache.


Gruß

Andreas
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ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Ich glaube würde mir jemand soetwas erzählen, wäre ich sauer. Warum? Klar man krückt sich selber, um seine existens zu bestreiten und nimmt beispielsweise Kredite auf um Wohneigentum zu erhalten und ärgert sich über die Hohe Abgabenlasten und dann kommt ein Betrüger daher und eignet sich mit einem kleinen Testament ein ganzes Vermögen an. So bekannt könnte der bekannte gar nicht sein, das da nicht von mir direkt ne Anzeige rausgeht. Da würde ich gar nicht mal einen Moment überlegen. Mein Neid würde würd mich ja geraderheraus zwingen, das nicht so durchgehen zu lassen.
Und wenn`s nur ne Finte gewesen ist, dann weiß so einer dass das nicht lustig ist soetwas herauszupaunen.


Und mich würde vor allen Dingen ärgen, dass er mich mit seinem Vergehen belastet und ich sowohl ein schlechtes Gewissen hätte, wenn ich es nicht sage, wie auch wenn ich es anzeige...

Gruß

ratte1
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