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Verfasst am: 29.11.07, 17:26 Titel: Experiment in Diplomarbeit ggf. rechtswidrig
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe hier die nötige Hilfe zu bekommen.
ich studiere Wirtschftswissenschften und sitze an meiner Diplomarbeit, die auch ein Experiment beinhaltet. Bei diesem Experiment werde ich ggf. mit Leuten um Geld spielen müssen. Die Frage für mich ist, ob ich dadurch aus juristischer Sicht gegen das Gesetz verstoße oder nicht. Ich habe selbstverständlich versucht nach einer Antwort zu "googeln", habe mit dem Ordnungsamt, der Polizei den Juradozenten an meiner Universität gesprochen, aber leider konnte (oder wollte) mir keiner sagen, ob ich das darf oder nicht.
Da ich nicht weiß, was Sie alles an nötigen Informationen benötigen, möchte ich Ihnen kurz den Sachverhalt schildern:
1.) Meine Diplomarbeit handelt von der Verlustaversion in der Prospect Theorie. Diese besagt u.a., dass Menschen die verloren haben, risikofreudiger sind als Menschen die gewonnen haben. Ein "Verlierer" wäre somit eher bereit um den verlorenen Betrag zu spielen, als der Gewinner um seinen Gewinnbetrag. Dies würde ich gerne widerlegen, indem ich Leute aus Spielhallen, Casinos, Pokerturnieren,… vorm Nachhausegehen befragen würde und Ihnen ein Kopf-Oder-Zahl Spiel anbieten würde. Wenn die Person es eingehen möchte, wäre der Einsatz der gleiche Betrag, den sie zuvor gewonnen bzw. verloren hat. Damit das alles unter realistischen Bedingungen passiert, wird auch tatsächlich das Geld eingenommen bzw. ausgezahlt. Ansonsten wäre zu befürchten, dass es sich herumspricht, keiner es ernst nimmt und alle automatisch das Spiel eingehen würden.
Das Geld wird von meinen Dozenten (sprich Uni) zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben bzw. Einnahmen die durch das Experiment entstehen könnten, trage nicht ich sondern mein Dozent. Selbstverständlich werden auch Quittungen erstellt werden, die der Teilnehmer ausfüllen müsste. Für dieses Experiment müsste ich ca. 200 Leute befragen.
2.) In Hannover findet am Samstag den 31. November 2007 ein Pokerturnier mit 10 EUR Startgebühr statt. Der Veranstalter hätte nichts gegen mein Experiment, sofern es legal ist und er dadurch keinen Ärger bekommen kann. Bei diesen Turnier hätte ich auf einen Schlag ganz viele "Verlierer", die ich Befragen könnte und mit denen ich ggf. um 10 EUR spielen könnte.
3.) Die Frage ist, ob so ein Experiment als Glücksspiel dargelgt wird oder nicht? Mache ich mich und den Veranstalter/Spielhallenbetreiber/… damit strafbar?
Übermorgen findet ein Pokerturnier statt, bei dem ich mein Experiment machen dürfte, sofern alles rechtens ist. Da diese tolle Gelegenheit schon bald ist, hoffe ich hier Antwort zu finden.
Na und, dann habe ich eben falsche Antworten bekommen. Damit muss man ja leben, wenn man in einem Forum nach Meinungen fragt.
Mich hätten die verschiedenen Ansichten samt Begründungen interessiert und ggf. würde man Tendenzen in den Ansichten sehen können, mehr auch nicht.
Für mein Handeln bin ich selbst verantwortlich und würde mich bestimmt nicht auf dieses Forum berufen.
Nichtsdestotrotz danke nochmal und dann werde ich den Rat befolgen und einen Anwalt befragen.
2.) Experimentelle Wirtschaftsforschung ist ganz groß in Deutschland. Ein deutscher Prof hat den Nobelpreis bekommen. Es erscheinen jährlich sehr viele viele Beiträge (soll heißen Experimente) dazu in Deutschland. - Wie kommst du dann auf so eine Frage?
Falls Du diese Literatur nicht kennst, solltest Du die dipl. nicht schreiben.
Es gibt auch Grundlagenliteratur zu deiner Frage.
3.) Für prospect theory haben Kahnemann Tversky den Nobelpreis (in den USA) erhalten. Klar darf man das.
Allerdings sind bekennende Spieler (Pokerturnier) keine guten subjekts für value functions. Deren Preferenzen sollte man in Risikosachen niemals als allgemein gültig betrachten. Es könnte allerdings sehr interessant sein diese mit "normalen" Menschen zu vergleichen. Ein Vergleich lediglich von bekennenden Pokerspielern nach sampeln (Poker-)Gewinner oder (Poker-)Verlierer erscheint mir weniger ergibig, da ein "bekennender" Spieler immer spielt wenn Du ihm 50:50 Chance anbietest (jedenfalls wurde Münze angedeutet). - Aber dazu macht man Experimente.
4.) WICHTIG: DENN DAS WOLLTEST DU WISSEN: Belehre die Teilnehmer, (abstrakt)wofür Du Daten erhebst. Lass die das unterschreiben. Stell sicher, dass Du die Namen auf den "Auszahlungsquittungen" (falls Uni die verlangt) niemals in Verbindung mit den im Experiment gewonnenen Daten bringst.
5.) Rede mit Deiner Betreuung und teile Deine Pläne mit. Schieb nachher allen Ärger auf die.
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 30.11.07, 08:00 Titel:
Planloser hat folgendes geschrieben::
2.) Experimentelle Wirtschaftsforschung ist ganz groß in Deutschland. Ein deutscher Prof hat den Nobelpreis bekommen. Es erscheinen jährlich sehr viele viele Beiträge (soll heißen Experimente) dazu in Deutschland. - Wie kommst du dann auf so eine Frage?
Falls Du diese Literatur nicht kennst, solltest Du die dipl. nicht schreiben.
Es gibt auch Grundlagenliteratur zu deiner Frage.
3.) Für prospect theory haben Kahnemann Tversky den Nobelpreis (in den USA) erhalten. Klar darf man das.
Dass Experimente durchgefuehrt werden und jemand in den USA fuer eine Theorie den Nobelpreis erhalten hat, begruendet allerdings keinesfalls Straffreiheit fuer ein Vergehen in Deutschland.
Zitat:
4.) WICHTIG: DENN DAS WOLLTEST DU WISSEN: Belehre die Teilnehmer, (abstrakt)wofür Du Daten erhebst. Lass die das unterschreiben. Stell sicher, dass Du die Namen auf den "Auszahlungsquittungen" (falls Uni die verlangt) niemals in Verbindung mit den im Experiment gewonnenen Daten bringst.
Das mag fuer den Datenschutz wichtig sein, begruendet aber ebenfalls keine Straffreiheit fuer illegales Gluecksspiel.
Zitat:
5.) Rede mit Deiner Betreuung und teile Deine Pläne mit. Schieb nachher allen Ärger auf die.
Auch mit dieser Strategie wird man keine Straffreiheit erreichen koennen.
Für so einen Schwachsinn studieren ? Vielleicht noch mit Bafög vom Staat ?
Knieet nieder. Senket devot Eure Häupter. Exmatrikulieret Euch. AndreasHL hat gesprochen. _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
2.) Experimentelle Wirtschaftsforschung ist ganz groß in Deutschland. Ein deutscher Prof hat den Nobelpreis bekommen. Es erscheinen jährlich sehr viele viele Beiträge (soll heißen Experimente) dazu in Deutschland. - Wie kommst du dann auf so eine Frage?
Falls Du diese Literatur nicht kennst, solltest Du die dipl. nicht schreiben.
Es gibt auch Grundlagenliteratur zu deiner Frage.
3.) Für prospect theory haben Kahnemann Tversky den Nobelpreis (in den USA) erhalten. Klar darf man das.
Dass Experimente durchgefuehrt werden und jemand in den USA fuer eine Theorie den Nobelpreis erhalten hat, begruendet allerdings keinesfalls Straffreiheit fuer ein Vergehen in Deutschland.
Zitat:
4.) WICHTIG: DENN DAS WOLLTEST DU WISSEN: Belehre die Teilnehmer, (abstrakt)wofür Du Daten erhebst. Lass die das unterschreiben. Stell sicher, dass Du die Namen auf den "Auszahlungsquittungen" (falls Uni die verlangt) niemals in Verbindung mit den im Experiment gewonnenen Daten bringst.
Das mag fuer den Datenschutz wichtig sein, begruendet aber ebenfalls keine Straffreiheit fuer illegales Gluecksspiel.
Zitat:
5.) Rede mit Deiner Betreuung und teile Deine Pläne mit. Schieb nachher allen Ärger auf die.
Auch mit dieser Strategie wird man keine Straffreiheit erreichen koennen.
Nein gemeint war ein Nobelpreis in den letzten Jahren in den USA und einer in den 90ern nach Deutschland.
Es gibt in Deutschland täglich viele viele Experimente zu experimenteller Wirtschaftsforschung. --> Also kein illegales Glücksspiel.
Datenschutz ist i.d.R. Ordnungswidrigkeit.
Natürlich entbindet die Aufsicht der Betreuung nicht von eigener Verantwortung - strahlt den Verfolgungsbehörden aber etwas aus.
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.12.07, 00:32 Titel:
@Planloser: Zum einen haben wir hier Forenregeln, die Du in der Knowledge Base jederzeit nachschlagen kannst. Deine Tipps gehen DEUTLICH darüber hinaus. Zum anderen:
Planloser hat folgendes geschrieben::
Es gibt in Deutschland täglich viele viele Experimente zu experimenteller Wirtschaftsforschung. --> Also kein illegales Glücksspiel.
Das ist nun beileibe keine juristische Begründung, sondern Dein persönliches Wertegefühl. Stell es also bitte nicht als allgemein gültige Wahrheit dar. Wissenschaftsfreiheit und allgemeine Gesetze schließen sich keineswegs aus - wenn Du und ein Staatsanwalt sich prügeln und Du wählst als Waffe das Grundgesetz, gewinnt er - das Strafgesetzbuch ist dicker...
Ich muß hier leider dicht machen, da der Thread zu sehr in Richtung konkrete Rechtsberatung geht.
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