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Politische Propaganda an Schulen

 
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thardos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 01:06    Titel: Politische Propaganda an Schulen Antworten mit Zitat

Inwieweit ist es zulässig, dass eine Gruppe von politisch sehr engagierten Schülern ihre Schule als Plattform für die Beeinflussung anderer Schüler und für die Verbreitung ihrer eigenen politischen Ansichten, sowie die Hetze gegen politisch Andersdenkende missbraucht und dies von der Schulleitung toleriert wird?

In diesem fiktiven Beispiel handelt es sich um eine berliner Schule. Konkret handelt es sich in erster Linie um Propagandamaterial von der örtlichen Antifa, Aufkleber auf denen zum Kampf gegen den Imperialismus und Kapitalismus aufgefordert wird, oder zu Gewalt gegen Nationalisten, auch Flugblätter beispielsweise gegen die Bundeswehr oder die gegen die Bundesrepublik allgemein gerichtet sind, Flugblätter und sogar große Plakate mit Demonstrationsaufrufen inkl. dem Aufruf politisch Andersdenkende zu bekämpfen, anzugreifen bzw. in der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte zu behindern. Es werden auch Plakate der PDS / Die Linke bzw. deren Jugendorganisation im Schulgebäude aufgehangen und für politische Veranstaltungen geworben. Auch von kommunistischen Organisationen wie der MLPD liegt Propagandamaterial aus. Es handelt sich also ausschließlich um Propagandamaterial aus dem (extrem) linken Spektrum. Und es handelt sich nicht nur um geringe Mengen, sondern die Schule ist förmlich davon überflutet. In den Fluren liegt das Zeug in jeder Fensterbank aus, alle Toiletten sind enstprechend beklebt, die schwarzen Bretter sind zugepflastert.

Sollte eine Schule nicht frei von politischer Beeinflussung, sowohl von rechts wie auch von links sein? Es wird damit ja auch ein gewisser politischer Druck auf Schüler ausgeübt, die nicht eine entsprechende Ideologie verfolgen.

Weiß da jemand vielleicht etwas genaues?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo thardos,

schau mal hier nach:
Das Schulgesetz für das Land Berlin - ab 1.1.2007 geltende Fassung - Seite 47 - hat folgendes geschrieben::
(Auszug)

§ 48
Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken
...
(5) Einseitige politische Beeinflussung einschließlich Werbung zu politischen Zwecken sind in schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht zulässig.

Parteipolitische Werbung an öffentlichen Schulen ist nicht erlaubt, da staatliche Einrichtungen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
§ 48
Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken
...
(5) Einseitige politische Beeinflussung einschließlich Werbung zu politischen Zwecken sind in schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht zulässig.

Da steht aber lediglich, dass es

in schulischen Veranstaltungen

und

auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit

nicht zulässig ist.

Also ist es nach dem Berliner Schulgesetz zulässig, in den Pausen auf dem Schulgelände politische Werbung zu machen. Auch die Verteilung von Prospekten und Plakaten in dieser Zeit ist zulässig. Lediglich das Nichtentfernen am Ende der Pause kann sanktioniert werden.


Wenn es ein grundsätzliches Problem an der Schule ist, dann sollte die Schulkonferenz eine Schul- und Hausordnung beschließen, die es grundsätzlich, also auch in den Pausen verbietet.

Ich will weder rote noch braune Propaganda auf dem Schulgelände. Es gibt genügend Gaststätten, die zu Zeiten des Rauchverbots mehr Umsatz gebrauchen könnten.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass sich die "Unterichtszeit" nicht bloss auf die Zeit während des Unterichts beschränkt, sondern auf die gesamte Zeit, während der Schüler zum Untericht in der Schule sind. Die Pausen gehören dann dazu.

Die Einschränkung wird wohl deswegen gemacht, weil eben 'außerhalb' der Unterichtszeit Parteien die Räume von Schulen für ihre Veranstaltungen durchaus nutzen dürfen.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,
Zitat:
Ich denke mal, dass sich die "Unterichtszeit" nicht bloss auf die Zeit während des Unterichts beschränkt, sondern auf die gesamte Zeit, während der in der Schule unterichtet wird. Die Pausen gehören dann dazu.
Das klingt schon plausibel, aber wo könnte man eine schriftliche Quelle dazu finden?

Schöne Grüße
Kurt
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt,

da ich aus NRW komme, und Schulrecht Landesrecht ist, kann ich zu Berlin nicht so viel schreiben. Bei uns im Land verteilt die braune Brut gerne die Sachen vor den Schultoren. Um das Rauchverbot und die Verteilung von Propagandamaterial etwas einzuschränken, ist stellenweise der Bürgersteig vor der Schule dem Schulgelände zugeordnet. Meist sind dies ja städtische Grundstücke. Winken

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude greift in der Regel die Hausordnung/Schulordnung. Die Rolle des/r Schuleiters/Schulkonferenz darf hier ebenfalls nicht unterschätzt werden.

Karsten hat schon was zur Unterrichtszeit geschrieben. Diese umfasst m.E. die Zeit vom Schulbeginn bis zum Schulende. Die Ferienzeit und die Wochenende gehören nicht zur Unterrichtszeit und (Sport-)Vereine/Verbände haben ja die Möglichkeit Schulräume/Sporthallen in der unterrichtsfreien Zeit anzumieten. Winken

Gruß

Klaus
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Hallo Karsten,
Zitat:
Ich denke mal, dass sich die "Unterichtszeit" nicht bloss auf die Zeit während des Unterichts beschränkt, sondern auf die gesamte Zeit, während der in der Schule unterichtet wird. Die Pausen gehören dann dazu.
Das klingt schon plausibel, aber wo könnte man eine schriftliche Quelle dazu finden?

Wenn man das nicht glaubt, dann subsumiert man die Pausen eben unter "schulische Veranstaltung", denn die Schule ist ja auch verantwortlich dafür, was in den Pausen geschieht. Die Aufsichtspflicht oder die Schüler-Unfallversicherung gilt ja auch während der Pausen; wenn das "nichtschulisch" wäre, hätte sich die "öffentliche Hand" längst aus der Finanzierung zurückgezogen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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