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Schadensersatz oder nicht? Das ist hier die Frage!

 
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KeepSmile
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:19    Titel: Schadensersatz oder nicht? Das ist hier die Frage! Antworten mit Zitat

A besitzt ein Ladenlokal X und hat für Ladenlokal X eine Feuerversicherung mit BU abgeschlossen. Nach Jahren hat A Ladenlokal X aufgegeben und Ladenlokal Y im selben Ort aufgemacht. Die Feuerversicherung mit BU wurde von Ladenlokal X übernommen und zu Ladenlokal Y angepaßt (auch Adressenänderung mitgeteilt), da Ladenlokal Y wesentlich grösser ist.

Ein Teil der Versicherungsbeiträge wurden unverständlicherweise weiter an Ladenlokal X verschickt. Und ein Teil an Ladenlokal Y. Das was an dem neuen Ladenlokal Y angekommen ist, wurde von A unmittelbar ausgeglichen. Das was an Ladenlokal X verschickt wurde, bekam A nichts mit und bezahlte auch nicht.

Warum die Versicherung ein Teil an X und ein Teil an Y verschickt, weiss nur der Teufel.

Unglücklicherweise entstand ein Brand im Ladenlokal Y. Die Versicherung wollte zuerst die Deckung nicht übernehmen, da A angeblich nicht bezahlt hatte. Nach langwierigen Untersuchungen kam heraus, dass das ein Fehler der Versicherung ist und bezahlte.

Normalerweise ist so ein Brand höchstens 3 Monate über die Bühne, komplett mit Renovierungen und so weiter. Durch die Untersuchungen der Versicherung hatte es insgesamt 6 Monate gedauert bis A wieder neueröffnen konnte.

In diesen 6 Monaten hatte die Stammkundschaft von A längst aufgelöst.

Kann A eine Schadensersatzforderung gegenüber der Versicherung machen?
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Klagen kann man immer. Aber das ist nun wirklich eine Entscheidung eine Richters, wobei der Nachweis recht schwierig wird. Wer war Stammkundschaft und wie lange wollte er es noch bleiben und hätte er evtl. sowieso gewechselt und wann und überhaupt. Aber bei einer guten Rechtsschutz warum nicht mal versuchen!?
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KeepSmile
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Stammkundschaft oder nicht, man kann ja an dem Umsatz von A vor und nach dem Brand vergleichen, vielleicht reicht das als Nachweis aus. Der Umsatz ist enorm zurück gegangen.

Wann verjährt übrigens das mit dem Schadensersatz eigentlich???
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ne, die BU leistet dann aber nur für den Zeitraum bis zur Beseitigung des Schadens die entsprechenden Kosten und den entganegenen Gewinn (verkürzt dargestellt) aber nicht bis zum (und das wäre es Hypothetisch) Sankt Nimmerleinstag. D spielt die Verjährung keine Rolle. Also Verjährung.......?? Ich würde mal sage zwei Jahre. Aber da würde ich jetzt nicht meine Tochter verwetten. (würde ich sowieso nicht) Weinen
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KeepSmile
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht um BU.
Es geht um den Schaden, der nach Eröffnung entstanden ist. Der Betrieb ist in einem kleinen Ort und ist einfach an Stammkunden gebunden. A müsste wieder langsam einen neuen Kundenstamm aufbauen.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ja, aber...
es ist BU UND Inhalt versichert. Glaubst du nicht auch das bei jedem Schaden ein Vertrauensverlust einhergeht. der ist nicht versichert und lässt sich auch schwer nachweisen. Wieviel mehr oder weniger wäre es bei wieviel mehr oder weniger Schließzeit gewesen? Eine typische Frage an eine Richter, lässt sich aber mit unserem Bedingungskentnissen nicht beantworten. So ungfähr, er bekommt Schadenersatz bis er wieder alle Freunde seiner kullinarischen Genüsse zusammen hat. Wenn der Versicherer wirklich aufgrund seines eigenen Fehlers etwas verzögert hat dann hilft nuuuuur das Gericht oder man möge für immer schweigen Lachen
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KeepSmile
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

A verdient ja nicht an BU oder Inhalt. Inhalt wurde für Inhalt komplett ausgegeben und bei BU sagt die Versicherung nur 5 Monate zu, Weiss der Teufel warum. A muss also noch Monat 6 für BU einklagen.

Übrigens A ist nach einigen Monaten nach Eröffnung Pleite gegangen, da A kein Geld mehr hat um einen neuen Kundenstamm zu erwerben. Schließlich hatte A 6 Monaten kein Einkommen und musste Schulden machen, die Zinsen haben ihn aufgefressen. Die 5 Monate BU war hinterher nur noch einen Tropfen auf dem heissen Stein.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Noch nicht ganz richtig. ER verdient mit der BU schon. Denn die gibt auch entgangene Gewinne weiter- vorausgestzt er kann solche in der davorliegenden Zeit nachweisen.
Die 5 Monate sind sicher der Zeitraum bis zur Wiederherstellung?
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KeepSmile
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein bis zur Wiederherstellung sind 6 Monate. Aber die Versicherung ist nur bereit 5 Monate auszugleichen. Einfach so, wir akzeptieren nur 5 Monate.

Jetzt läuft A hinter den 6 Monat her.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also einfach so ist eher selten.
Haftzeit laut ZKBU §2 12 Monate max.. Und Kürzungsgründe sind ebenfalls in §2 abs 2 geregelt. Trifft das nicht zu muss man mal nachhaken.
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