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Sportunterricht

 
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REBELL19900991
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 19:47    Titel: Sportunterricht Antworten mit Zitat

Stellen wir und folgende Situation vor:
Schüler A ist schon recht beleibt und hat Sportunterricht.
Im Sportunterricht sollen alle Schüler eine Übung am Reck machen.
Der Lehrer B kommt zu Schüler A, der bei einigen anderen Schülern steht und sagt zu ihm: "Du musst dass nicht machen bei dir reicht schon ein Feldaufschwung zum 1er.
Wie viel wiegst du eigentlich? Des wäre ja fast schon ein Wunder wennn du das schaffen würdest." Schüler A antwortet: " Das geht sie nichts an"

Danach will Lehrer B eine Übung zeigen bei der es einer Hilfestellung bedarf und er führt die Hilfestellung vor. Dann lässt er Schüler C die Übung vormachen um vorzuführen dass diese Hilfestellung besonders sicher sei.
Dann sagt Lehrer B:
" Mit dieser Hilfestellung kann jeder diese Übung damit kann man jeden auffangen ohne dass sich einer verletzt. Naja gut ausser Schüler A den würde nicht mal ich auffangen"

Ende der Szene.
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Was kann man gegen Lehrer B unternehmen?
Ich finde es eine bodenlose Frechheit einerseits, allein so eine Frage zu stellen, obwohl es doch offensichtlich ist dass es dem Schüler A unangenehm ist die Antwort zu geben und andererseits den Schüler dann auch noch in dieser Art vor allen Klassenkameraden bloßzustellen. Selbst wenn es stimmt das der Lehrer den Schüler A nicht auffangen kann muss dass doch nicht extra von dem Leher vor der restichen Klasse erwähnt werden.

Danke schonmal im Vorraus
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If the kids are united they will never be divided!
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist sicher ein extrem schlechter Stil des Lehrers. Wenn eine freundliche aber unmissverständliche Bitte an den Lehrer, solche Äußerungen künftig zu unterlassen (das dürfte schon als Mobbing gelten) nichts fruchtet, sollte sich der betroffene Schüler bzw. seine Eltern an den Vertrauenslehrer bzw. an die Schulleitung wenden.
Um welche Klassenstufe handelt es sich? Wie reagieren die Klassenkameraden darauf?
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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REBELL19900991
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 14:20    Titel: RE Antworten mit Zitat

Klasenstufe 10, Gymnasium Bayern.
Jkassenkameraden reagieren mit lachen und sonst nichts.
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet dass er nicht mit der Unterstützung der Klasse rechnen kann, wenn er sich das verbittet?!? Da würde ich von Zahntklässlern eigentlich ein bisschen mehr erwarten.

Aber gut, dann muss er das halt wie oben beschrieben alleine bzw. mit seinen Eltern durchziehen.
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Old Piper
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu prüfen wäre, ob eine strafbare Beleidigung vorliegt.
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mfg
Klaus
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die oben geschilderten Bemerkungen sind einem Kind/Jugendlichen gegenüber zwar moralisch grenzwertig und pädagogisch unter aller Sau aber strafrechtlich fällt mir dazu eigentlich nichts Passendes ein.
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MfG
Old Piper
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Schriftliche Aufforderung an den Lehrer, derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen; Kopie "zur Kenntnisnahme" an die Schulleitung. Die landet dann in der Personalakte.

In dem Schreiben nach Möglichkeit wörtlich zitieren, Datum der jeweiligen Vorfälle nennen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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