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vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger

 
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oh du armer Augustin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 20:04    Titel: vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger Antworten mit Zitat

Frage Hallo erstmal.....

Wie fange ich es an hmmmmmmmmmm.....

Dem Beschuldigte A wird vom Amtsgericht wegen uneidlicher Falschaussage ein Pflichtverteidiger auf gezwungen....
Der Beschuldigte A nimmt Kontakt mit dem Anwalt B auf....
nach Besprechung und reiflicher Überlegung nimmt der Beschuldigte lieber eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten in Kauf als das er es nochmal zu einem Prozeß kommen lässt,weil es zweierlei Recht gibt.....
Anwalt B hatte dem Beschuldigten darüber auf geklärt was für Kosten auf dem Angeklagten A zu kommen würde, dazu gehörte neben den 6 Monaten auf Bewährung nur die Gebühren des Urteiles.
Die Kosten des Anwaltes würde die Staatskasse zahlen.
Der Angeklagte A lebt in einer BG und kann sich keinen Anwalt leisten.
Der Angeklagte A befragte abermals im Beisein seiner Frau den Anwalt B dieser sagte widerrum aus, dass der Angeklagte nur die Gebühren und Auslagen tragen muss.
Nun kam das Urteil und die Rechnung der Angeklagte A muss neben den Gebühren des Urteiles noch die 500 € Kosten des Pflichtverteidigers zahlen? Ist das korrekt?
Ist der Angeklagte nicht falsch beraten worden und das Gericht hat den Pflichtverteidiger benannt nicht der Angeklagte der wollte gar keinen Anwalt. Verlegen
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das verschiebe ich ins (hoffentlich richtige) Anwaltsrecht.
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das war schon ganz richtig, die Gerichtskasse schickt bei Pflichtverteidigungen die Rechnung über die Gerichtskosten und die Kosten, die sie für den Anwalt aufgewandt hat. Wenn A kein Geld hat, muss er dies der Staatskasse am besten unter Vorlage des Hartz 4 Bescheides mitteilen, die wird dann von der Einziehung der Kosten absehen.
_________________
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oh du armer Augustin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 11:28    Titel: vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger Antworten mit Zitat

ob das richtig ist?
Die Staatsanwaltschaft ist hier die ausführende Stelle,hier ist kein PKH Antrag vorher gestellt worden.
Angeklagter A muss bis Mitte Dezember 07 zahlen
Rechtsanwalt B steht nach wie vor im Glauben das Angeklagter A keine Kosten tragen muss sondern die Staatskasse will aber auch nicht weiter helfen.

Wer weiss was,wer kann helfen? Was soll Angeklagter tun ? damit nicht vor dem Termin Mitte Dezember noch was anderes passiert
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Welcher Termin Mitte Dezember?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

die Pflichtverteidigung ist etwas anderes als Prozeßkostenhilfe. Bei der Prozeßkostenhilfe werden die Kosten des RA von der Staatskasse übernommen, bei der Pflichtverteidigung wird ein RA beigeordnet, weil die Strafprozeßordnung vorschreibt, dass für den Angeklagten ein Verteidiger bestellt werden muss, z.B. weil dem Angeklagten ein Verbechen zur Last gelegt wird. Der Pflichtverteidiger wird dabei unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten bestellt - eben deshalb, weil das Gesetz dies so vorsieht.

Der Pflichtverteidiger rechnet mit der Staatskasse ab. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Staatskasse auch die RA-Kosten endgültig übernimmt. Deshalb fordert die Staatskasse die RA-Gebühren erst einmal beim Angeklagten an. Wenn der Angeklagte die Kosten aber aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Situation nicht bezahlen kann (was in der Regel in Fällen der Pflichtverteidigung der Fall ist, die Reichen haben ihre Wahlverteidiger und brauchen keine Pflichtverteidiger (von Ausnahmen abgesehen)), dann verzichtet die Staatskasse auf die Beitreibung der Kosten.

So kenn ich das jedenfalls.

Deshalb muss A nach Erhalt der Rechnung von der Staatskasse dieser schreiben, dass er das Geld nicht hat und seinen Hartz 4 Bescheid beilegen.

Sonst vollstreckt die Gerichtskasse.
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oh du armer Augustin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 14:14    Titel: vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger Antworten mit Zitat

Hallo

Mitte Dezember müssten beide jeweils 120€ Urteilskosten sowie jeweils fast 500 € bezahlt werden das wären fast 1200 €
Da beide Hartz4 Empfänger sind dann nur noch FROHE WEIHNACHTEN
Nur eines noch vorweg da es sich hier eigentlich um eine Bagatelle handelt angeblich hat die Ehefrau die Unwahrheit vor Gericht gesagt und der Ehemann hat sie dazu an gestiftet.lach
Will nur sagen die Reichen und Politiker und Manager kommen immer davon nur Recht ist immer noch nicht Recht in Deutschland und hier wird keinem geglaubt nur wollte das Ehepaar nicht mehr vor das Gericht und fragten vorher unabhängig beide Anwälte die beide die gleiche Aussage trafen es kommen ausser die Urteilskosten also 240€ nichts weiter auf sie zu.
Selbst nach einem erneutem Telefonanruf bei besagter Anwältin steht sie zu der Aussage,nur was nützt es dem Paar,wenn alle auf Stuur stellen?
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es eine Bagetelle gewesen wäre, wäre überhaupt kein Pflichtverteidiger bestellt worden. Man bekommt nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Pflichtverteidiger gestellt. Es ist auch vollkommen egal, ob der Anwalt meint, dass keine Kosten entstanden wären, denn daran konnte der Anwalt/der Angeklagte zu dem Zeitpunkt eh nichts mehr ändern.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 14:33    Titel: Re: vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger Antworten mit Zitat

oh du armer Augustin hat folgendes geschrieben::
Da beide Hartz4 Empfänger sind dann nur noch FROHE WEIHNACHTEN

Die "Frohen Weihnachten" hat sich das kriminelle Ehepaar selbst zuzuschreiben.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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oh du armer Augustin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 16:32    Titel: vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger Antworten mit Zitat

Hallo das kriminelle Ehepaar....
hat angeblich eine Aussage widerrufen , Ehefrau hat angeblich bei der Polizei eine andere Version gesagt Ehefrau lebte in Trennung zu Ihrem Mann als dann Mann irgend wann mal die Ehefrau aufsuchte um mit Ihr alles zu besprechen kam der Grund der Trennung zum Vorschein,dieser brüstete sich vor dem Ehemann auf schlug zu Ehemann reagierte und wehrte ab, dadurch kam der andere zu Fall und wurde angeblich verletzt,herbei gerufene Polizei befragte nur den Grund Ehefrau gar nicht und deutete alles anders nun zu gut Ehe kam wieder zueinander angeblich nun hätte Ehefrau Ihre Aussage angeblich widerrufen wurde dadurch nicht als Zeugin vernommen und nach der Erstverhandlung Körperverletzung Ehemann kriminell 6 Monate auf Bewährung zack Ehemann hat Urteil angenommen,dadurch wurde ein zweites Verfahren wegen angeblicher Falschaussage eingeleitet das nur mal so zum Thema @ Scheidungsrichter lach
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 08.12.07, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::
. Deshalb fordert die Staatskasse die RA-Gebühren erst einmal beim Angeklagten an. Wenn der Angeklagte die Kosten aber aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Situation nicht bezahlen kann, dann verzichtet die Staatskasse auf die Beitreibung der Kosten.

So kenn ich das jedenfalls.



Wie, wo, was? In welchem Bundesland wird das so gehandhabt? Das wäre mir komplett neu.... zumindest ein endgültiger Verzicht....


@oh du armer Augustin :

Wenn Sie um die Kosten rumkommen, kaufen Sie sich doch bitte zwei zusätzliche Tasten für Ihr Keyboard, um die beiden freien Stellen rechts vom M vernünftig zu nutzen.
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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