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Politiik der Grundrechtsicherung

 
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bummbumm
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Anmeldungsdatum: 05.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 16:47    Titel: Politiik der Grundrechtsicherung Antworten mit Zitat

Wer braucht eigendlich Grundrechtsicherheit?
Um Sie als Imagepflege in den Schrank zu stellen, wie man Weiland, einen Goethe, ohne gelesen zu haben, im Regal hatte.
Im Prinzip; ist die Grundrechtssicherung des Einzelnem, die Grundrechtsicherung aller, denn das Grundrecht dem Einzelnem genommen, wird letztlich allen genommen sein.
oder was verstehe ich unter Grundrechtssicherung!?
Wenn also Jeder, der auf der Straße, bzw. in einer Fußgängerzone Waren verkaufen oder eine Dienstleistung anbieten will, um eine straßen- verkehrsrechtliche (Sondernutzung) fragen muß.
Ist das auch für einem Bildermaler, der Selbst gemalte Bilder in den Fußgängerzonen Verkaufen will, ein Normalfall, wieso soll das in Hinsicht Art.5 Abs.3 GG. anders sein?
Die Erschwernis entsteht dadurch, dass eine Erlaubnisbehörde, eine Erlaubnis, für den Straßenverkauf, nach freien Ermessen, erteilen dürfen darf. Letztendlich aber nicht erteilen müssen muss, weil niemand einen Rechtsanspruch auf eine Erlaubniserteilung hat, um Waren auf der Straße verkaufen zu dürfen.
Da passt es den Verweigerer bestens in die Gleichgültigkgeit, nachweisen zu können, dass das Verkaufen, auch das Verkaufen hochwertiger Kunst, nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG. zu tun hat.
Wodurch Kunst, Auch zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise ordnungswidrig gemacht werden darf.
Siehe, richterliche schwachsinn-veröffentlichung, im Gewerbe-Archiv 1982 Seite 158
Gegen eine nicht begangene Strafrat, darf Frau/Mann Widerspruch und oder Rechtsbeschwerde einlegen. Gegen eine nicht begangene Ordnungswidrigkeit aber, geht gesellschaftspolitisch nichts mehr. Weil es niemanden mehr Interessieren muss, ob bei einer Kunstausübung in Fußgängerzone, überhaupt eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
Obwohl durch das Mephisto-Urteil, und der speziellen Verfassungsweisung (-1-BvR-183-81-) längst bekannt ist, das man für die Absicht und Tätigkeit, Kunstvermitteln in Fußgängerzonen, keiner Straßen- verkehrsrechtlichen Behördenerlaubnis bedarf.
versucht man es immer noch anders zu beweisen.

Rupp du Spinnst doch! springt mir der gesamte Verwaltungsapparat NRW. ins Gesicht. Jeder amtierente und ehemalige Verkehrs- und oder Kulturminister NRW. weiß zu beweißen, dass auch mit Hinweis auf das (Mephisto-Urteil) nichts anderes Erklärt wird, dass Es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Womit man auch das Obsiegen ignoriert: „ … Kölner Kunstmaler musste 20 Jahre umsonst Ordnungsstrafen zahlen.
Siehe Presse.
Die Angelegenheit bleibt eine Pattsituation.
Weil es die Öffentlichkeit überhaupt nicht Interessiert, das in Köln oder Düsseldorf ein Sack mit Grundrechten Umgefallen ist.
Der Sack steht ja wieder, Zumindest an den Erlaubnisvorbehalt der Behörden angelehnt.
Denn Niemand Behörde in Köln oder Düsseldorf, hat so noch vor, einem Kunstmaler das Malen von Bilder auf der Straße zu verbieten. Bzw. den Kunstschutz zum Bildermalen zu missachten.
Einzig, Kunstmaler die Ihre Werke gleich vor Ort Herstellung und verkaufen wollen, sollen eine Sondernutzungserlaubnis fragen müssen.

Der Juristische Aspekt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert. Dabei Hackt bekanntlich eine Krähe der Anderen kein Auge aus.
nach drei Jahrzehnt, formalen Vorbehalts, Plädiert auch das Bundesverwltungsgericht
mit Urteil:

http://home.snafu.de/tilman/lars/19960704.html

für einen Rechtsanspruch auf Erlaubnis ohne straßen- oder gewerberechtlichen Vorbehalt, wie er Allgemein auch für Straßenkünstler gelten würde.
Leider habe ich immer noch nicht herausgefunden wo in dem Jahrzehnt nicht öffentlicher Diskussion, Das Bundesverwaltungsgericht bereits und im Ergebnis zutreffend, der erlaubnisfreien Kunstfreiheit der Straßenkunst gestimmt hat.

Wenn ich jetzt trotz allem einer Sondernutzung fragen müssen soll, was, wird dann aber aus dem Freiraum? …”, der im Zusammenhang mit dem Recht auf garantierter Kunstfreiheit steht!?
Was mit den Erklärungen, die man zur Sicherheit der Kunstfreiheit Im Mephisto-Urteil aufgestellt hat.
Was mit der Demütigung, Das man Als Kunstausübender so oder so keinen Rechtsanspruch auf die vermeintliche Kunstfreiheitsgarantie haben soll!?
sind die Fragen Politisch uninteressant?

Mit freundlichen Grüßen,

bummbumm
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollte dringend an ihrem Stil arbeiten. Mangelhafte Rechtschreibung und Interpunktion machen das lesen ihres Posts zu harter Arbeit und ich hab immernoch nicht verstanden worauf sie hinauswollen.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
und ich hab immernoch nicht verstanden worauf sie hinauswollen.


Er meint wohl, daß ein Künstler Kunst auf der Straße verkaufen düfen sollte ohne einer Genehmigung zu bedürfen.

Oder so. Geschockt
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie sollte dringend an ihrem Stil arbeiten. Mangelhafte Rechtschreibung und Interpunktion machen das lesen ihres Posts zu harter Arbeit und ich hab immernoch nicht verstanden worauf sie hinauswollen.
Das mag daran liegen, dass bei Rupp´s Postings niemand so recht durchsteigt...

Aber mal ehrlich: bummbumm ist für einen Künstler ein recht unkreativer Name Auf den Arm nehmen

Grüße
KurzDa
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie erinnert mich dieser Beitrag an denjenigen eines früheren Foren-Trolls, aber vielleicht habe ich ja auch nur einen Tumor.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

was hat das mephisto urteil mit strassenmalerei und bilderverkauf in der füssgängerzone,zu tun??????

ansonsten kann ich mit dem beitrag nicht viel anfangen.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das muss man ja auch nicht verstehen.
Mist, da sind mir gleich drei zuvor gekommen.
Kommt davon, ich hab nämlich erst mal im Forum Idee Pfeil
geblättert. Winken

Gr.
ZetPeO
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Aber mal ehrlich: bummbumm ist für einen Künstler ein recht unkreativer Name Auf den Arm nehmen


Vielleicht ist er Dadaist. --> www.robert-schikowski.de/dada/geschichte/dada.jpg

Dada = bummbumm.

"Trommeln bong beng engongeng zack badamm badumm badeng badong zack badeng badengongeng engogong engogeng zack zack bumm bumm" --> www.assoziations-blaster.de/info/Dada.html
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Zuletzt bearbeitet von Redfox am 05.12.07, 17:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, und bin dabei darauf gestoßen:

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=12168&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=rupp

Jede mögliche Ähnlichkeit wäre m.E. rein zufällig
Lachen

Gr.
ZetPeO
Pfeil Pfeil Pfeil SC Frage
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe User,
sehr geehrter Herr Rupp AKA bummbumm,

die bisherigen Diskussionen hier im Forum waren regelmäßig nicht weiterführend, "Schlussbescheid" ist nach meiner Erinnerung erteilt worden, so dass hier der Thread ohne weitere Erörterungen zu schließen war.

Danke für's Verständnis
- als Mod -

der Exrichter
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