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saisonarbeit als bierfahrer, arbeitsbeginn 16.6, arbeitsende 14.9 bei ca 40 arbeitstagen.
als ich den prokuristen heute auf urlaub ansprach verweigerte er jeglichen urlaub. auf meinen hinweis auf das arbeitsrecht mit 18arbeitstagen, bzw vollen beschaeftigungsmonat lehnte er erneut, trotz der kenntnis seinerseits dieser bestimmung, ab. im gegenteil, er meinte wir koennen gerne weiter streiten, was mir aber keine minute an urlaub bringt. ein tarifvertrag mit der regelung eines verzichts auf den urlaub und damit erhoehung des stundenlohns besteht nicht.
gibt es hier irgendwelche aussergerichtliche loesungen, da mir das wegen 3-4 tagen zu "peinlich" ist das gericht zur klaerung zu bemuehen.
Eine anteilige Urlaubsabgeltung steht dir schon zu, nur nicht den Urlaub zu nehmen, denn das ist erst nach einer 6 monatigen Frist möglich. Es gibt kein Arbeitsverhältnis in dem kein Urlaubsanspruch entsteht.
Eine anteilige Urlaubsabgeltung steht dir schon zu, nur nicht den Urlaub zu nehmen, denn das ist erst nach einer 6 monatigen Frist möglich. Es gibt kein Arbeitsverhältnis in dem kein Urlaubsanspruch entsteht.
Wenn ich das richtig verstehe, hat ja wohl das Arbeitsverhältnis sowieso heute geendet, also kommt ja nur noch Abgeltung in Frage. Was die 6-monatige Wartezeit betrifft (@bettyb): Wie kommst du darauf, dass der Urlaub erst nach 6 Monaten genommen werden kann? Im BUrlG find ich nichts davon. Der entsprechende § regelt lediglich den Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub.
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