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Kündigung von der Versicherung und die Einstufung ! Hilfe

 
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Multi
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 21:16    Titel: Kündigung von der Versicherung und die Einstufung ! Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo,

ich brauche eure Hilfe ! Und zwar habe ich folgendes Problem: Ich habe mein Auto bei meiner 1 Versicherung mit Sonderprozenten
(85 %) 2 Jahre (also im 2005 wäre dann 3 Jahre) lang versichert gehabt. Nach dem zweitem Jahr habe ich mir ein neues Auto gekauft
und wieder bei dieser Versicherung versichern lassen. Nach einiger Zeit (ca. 2,5 Monate) bekomme ich eine Kündigung von meiner
Versicherung. Als ich bei der Versicherung angerufen habe, habe ich gesagt bekommen, dass sie (also die Versicherung)
keine Verträge nach Hause schicken, da es keine Direktversicherung ist. also das muss über meinen Versicherungsmakler passieren.
Leider hat sich Versicherungsmakler um den Vertrag mein nicht gekümmert und also mir keinen zugeschickt. Da ich zur Arbeit fahren musste, habe ich mir eine
andere Versicherung ausgesucht und da mein Auto versichern lassen. Nun hat meine alte Versicherung nur die 100 % für die neue Versicherung bestätigt,
mit der Behauptung dass ich nicht 3 Jahre lang versichert war. Meine Frage könnte ich da was machen, ich wurde doch gekündigt,
also die kündigung kam nicht von meiner Seite, könnte ich vielleicht meine alte % bekommen.

Ich wäre euch sehr dankbar für jede Antwort

Vielen Dank im Voraus
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sondereinstufung mit SF 2 heist nicht, das der Versicherer auch SF 3 im Folgejahr weitergiebt. Er rechnet bei einem Wechsel des Versicherers so, als ob Sie mit regulär SF 1/2 (ich setze 3 Jahre Führerschein voraus) eingestiegen wären, und dann im nächsten Jahr in SF 1=100% gefallen wären.
Was für mich nicht erklärbar ist ist die Kündigung des Vorversicherers. Da scheint nur eine Bestätigungskarte aber kein Antrag vorgelegen zu haben!?
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Multi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Das ist richtig ich habe kein Antrag bei der Vorversicherung unterzeichnet, aus dem Grund dass mein Versicherungsmakler dieser mir nicht zukommen lassen, obwohl ich ihn darum gebetet habe. Und die Versicherung selbst hat gemeint, dass die keine Anträge zu den Kunden zuschicken, da eskeine Direktversicherung ist. Nun meine Frage was kann ich machen um meine alte Prozente von der Vorversicherung bestätigen bekommen. Ich habe doch nicht selber gekündigt, sondern die Kündigung kam von der Versicherung. ? Oder kann ich da gar nichts mehr machen ?????

Vielen Dank im Voraus
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern es sich bei der Ersteinstufung so verhält wie von mir beschriebn, dann hat sich der Fall erledigt. Der Versicherer bestätigt nämlich ein sogenanntes Rabattgrundjahr. Aber das führt zu weit jetzt. Es ist "gegessen".
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

in ergänzung noch ein allgemeiner rat zu diesem sachverhalt:

wenn der makler sich nicht (mehr) kümmert, gibt es auch die möglichkeit, den makler zu wechseln, anstatt auf eigene faust - wie oben beschrieben - ins offene messer zu laufen. "gelbe-seiten machen das leben leichter."

auf nachfrage hätte der versicherer bestimmt einen anderen vermittler benannt, der sich sicherlich gerne um die antragsaufnahme bemüht hätte.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wenn ich ne Idee hätte, das dem Kunden irgendwie vorher klarzumachen........
_________________
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