Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schulden während des Trennungsjahres
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schulden während des Trennungsjahres

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Anneka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Halle/S.

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 10:28    Titel: Schulden während des Trennungsjahres Antworten mit Zitat

Ein Hallo an Alle, mich würde ja mal interessieren, ob ein Ehepartner, der im Trennungsjahr lebt auch für eventuell neue Schulden des anderen Noch-Ehepartners aufkommen muß, solange man noch nicht geschieden ist und muß man vor einem Anwalt deshalb sein Trennungsjahr bekunden? Wer hat da eine Meinung zu?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 19:41    Titel: Re: Schulden während des Trennungsjahres Antworten mit Zitat

Anneka hat folgendes geschrieben::
Ein Hallo an Alle, mich würde ja mal interessieren, ob ein Ehepartner, der im Trennungsjahr lebt auch für eventuell neue Schulden des anderen Noch-Ehepartners aufkommen muß, solange man noch nicht geschieden ist und muß man vor einem Anwalt deshalb sein Trennungsjahr bekunden? Wer hat da eine Meinung zu?

Ein Ehegatte haftet nicht für die Schulden des anderen Ehegatten, und zwar auch nicht für Schulden, die der andere Ehegatte während der Zeit der gemeinsamen Haushaltsführung der Eheleute macht.

Eine Ausnahme bilden die Schulden, die ein Ehegatte im Rahmen der so genannten Schlüsselgewalt macht.

Schlüsselgewalt bedeutet, dass jeder Ehegatte das Recht hat, Rechtsgeschäfte, die zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie erforderlich sind, mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten abzuschließen. Aus solchen Geschäften haftet auch der andere Ehegatte.

Durch die Schlüsselgewalt ermöglicht werden zum Beispiel Haushaltsgeschäfte wie Beschaffung von Lebensmitteln und Hausrat, aber auch je nach Lebenszuschnitt der Ehegatten der Kauf eines Autos oder die Anmietung einer Ferienwohnung. Dazu können auch Kreditverträge gehören, wenn der Kredit zur Beschaffung von Gegenständen des ehelichen Lebensbedarfs erforderlich ist.

Die Haftung beider Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt setzt zwingend voraus, dass die Eheleute einen gemeinsamen Haushalt führen. Während des Getrenntlebens ruht die Schlüsselgewalt.

Für Schulden, die der Ehemann während des Getrenntlebens der Ehegatten macht, haftet die Ehefrau nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frischebrise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 14:04    Titel: Schulden während der Trennungszeit 2 Antworten mit Zitat

Hallo,

zu obigem Fall eine kleine Abwandlung.

Ehepaar hat ein Mehrfam.Haus während der Ehe angeschafft.
Aus bestimmten Gründen ist Ehemann alleine der Schuldner der Grundschulden.

Ehefrau trennt sich und erhält T. Unterhalt.
Ehemann muß den Schuldendienst alleine schultern.
Kann er Zins/Tilgung vom relevantnen Unterhalts- Bruttoeinkommen abziehen?

Bei Zugewinnausgleich würde er ja sonst bestraft. Seine Tilgungsleistung würde ja mit einfließen und zu 50% bewertet. Er mußte aber allein 100% schultern?
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 15:43    Titel: Re: Schulden während der Trennungszeit 2 Antworten mit Zitat

frischebrise hat folgendes geschrieben::
Ehepaar hat ein Mehrfam.Haus während der Ehe angeschafft.
Aus bestimmten Gründen ist Ehemann alleine der Schuldner der Grundschulden.

Ehefrau trennt sich und erhält T. Unterhalt.
Ehemann muß den Schuldendienst alleine schultern.
Kann er Zins/Tilgung vom relevantnen Unterhalts-Bruttoeinkommen abziehen?

Ja

Regelmäßig gezahlte Raten auf einen Kredit für die Ehewohnung sind während der Trennungszeit in voller Höhe (Zins und Tilgung) und auch nicht nur beschränkt auf die Höhe des angemessenen Wohnvorteils als eheprägend zu berücksichtigen (Leitsatz eines Urteils des BGH vom 28. März 2007 - XII ZR 21/05 -).

Das Urteil kann man nachlesen unter

http://lexetius.com/2007,769
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frischebrise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr Königs, danke für den Link.

Hier ist jedoch die eheprägende Wohnung im Besonderen berücksichtigt worden.

Käme die Tilgung dann ebenfalls auch für Mietwohnraum in Frage, welche zur Einkommenserzielung dient.
Z.B. mehrere Mehrfamilienhäuser für die der Ehemann alleine haftet und tilgt?
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es tur mir leid, aber ich habe den Sachverhalt nicht sorgfältig genug gelesen.

Die Problematik der Berücksichtigung von Zins- und Tilgungsraten für ein Darlehen, das für den Erwerb eines Mehrfamilienhauses (Miethauses) verwendet worden ist, beim Trennungsunterhalt ist in diesem Forum schon mehrfach erörtert worden.

Siehe unter

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=132536

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=133742

Dem kann ich nichts hinzufügen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Es tur mir leid, aber ich habe den Sachverhalt nicht sorgfältig genug gelesen.
...nein, stellen Sie Ihr Licht mal nicht so unter den Scheffel! Winken Dass es es nicht die Ehewohnung ist bzw. es um Einkünfte aus V+V geht, habe ich auch erst später gemerkt und war hier in diesem Thread zunächst auch nicht herauslesbar.

Aber zusammen - in verschiedenen Threads Mit den Augen rollen - haben wir, so denke ich, ein paar wichtige Anregungen zum Thema geben können. Winken

Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.