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Zivilcourage gegen Neonazis....
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 07.12.07, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich sehe in NSDAP ein S. Nicht, dass es wichtig wäre ...


Ja schon, aber die Buchstaben N und S kürzen ein Wort ab, das mit N anfängt, so wie die Buchstaben G und B in der Abkürzung "StGB" ein einziges Wort abkürzen, nämlich "Gesetzbuch". Aber Kirchturm wird wohl recht haben, die Diskussion um "Sozialismus" und "Nationalsozialismus" und vielleicht als Nächstes um "Raupen" und "Planierraupen" bringt uns nicht weiter.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal, damit mein Punkt bezueglich der statistischen Erfassung von rechtsextrem motivierten Straftaten auch wirklich verstanden wird, ein Beispiel aus einem Nachbarland
http://stemvoorgeert.blogspot.com/2007/12/eerste-vruchten-van-anti-geert-beweging.html

Keine Ahnung was der Blogger erzaehlt, koennte auch ein rechtsradikaler sein, aber das Bild zeigt ein an eine Wand gemaltes Hakenkreuz mit dem Text "Wilders moet dood" - wen ein Innenminister anweist auch so etwas als rechtsradikal motivierte Straftat zu zaehlen, koennte ich verstehen, wen man als Untergebener in Versuchung geraet das zu missachten.
Wilders ist ein Vorsitzender einer sehr weit rechten/rechtsradikalen Partei, "moet" uebersetzt ein Internetporogramm mit "must" also "muss" und "dood" mit "dead" also "tot", womit es einfach laecherlich waere es als rechtsradikale Straftat zu werten.(Es sei denn man hat noch irgendwelche weiteren Hinweise.)
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jedes Grundrecht einen unverletzbaren „Kern“ hat, in den der Staat nicht eingreifen darf.

Stellen sie sich vor, das weiß ich. Allerdings muß doch der Wesensgehalt in der aktuellen textuellen Form enthalten sein, sonst wäre der Kern doch schon verändert oder?
Das heißt ein Gesetz, das die textuelle Form des Art. 14 erfüllt, muß auch seinen Kern erfüllen.
Beispiel: Kern eines neuen Gesetzes wäre es, das jeder ein rotes Auto haben muß, damit das Auto besser gesehen wird. Warum auch immer wird das Gesetz so erlassen: "Jeder muß der besseren Sichtbarkeit wegen einen roten Corsa besitzen". Wenn ich jetzt einen roten Corsa besitze, dann erfülle ich sowohl das Gesetz ALS AUCH den Kern.

Zitat:
Aus dem allen geht hervor, dass das Wesensgehalt eines Grundrechtes, das nicht angetastet werden darf, eben gerade nicht explizit formuliert ist, denn dann braeuchte man den Ausdruck "Wesensgehalt" gar nicht.

Wie gesagt, aber die Formulierung des Grundrechts muß den Wesensgehalt beinhalten, sonst wäre es ja schon falsch.

Zitat:
Aus diesem Grund waere ein Gesetz mit Inhalt "Fals ein Polizeibeamter eine Person sieht, deren optisches Erscheinungsbild ihm nicht gefaellt, muss er gegen die Person mit seiner Dienstwaffe toedliche Gewalt einsetzen." obwohl es nicht dem Wortlaut von GG2 widerspricht(das recht auf leben darf aufgrund eines Gesetzes eingeschraenkt werden und GG63 oder so darf eh abgeaendert werden) GG-wiedrig, da GG2 ansonsten bedeutungslos waere.

Das kommt auf die Begründung an. Warum wurde dieses Gesetz erlassen?

Zitat:
"Der Wesensgehalt ist der absolute Kern des Grundrechts. Dieser ist nur dann berührt, wenn das Grundrecht im Einzelfall aus unzureichendem Anlass begrenzt wird bzw. das so begrenzte Grundrecht im Leben des Gemeinwesens letztlich keine Bedeutung mehr entfalten kann."

Weder beim Eigentum, noch beim Recht auf Leben in dem von ihnen genannten Beispielen der Fall. Während bei dem "optischen Erscheinungsbild" ggf. der unzureichende Anlass begründet sein KÖNNTE ist der beim Eigentum definitiv gegeben (Schutz der Bevölkerung vor Machtmißbrauch). Und Bedeutung entfalten beide Rechte definitiv noch, da tadellos aussehende Personen sich auf das Recht auf Leben berufen können und z.B. vom familiären Toaster mit Sicherheit keine Gefahr des Machtmißbrauchs ausgeht.

Zitat:
Meiner Ansicht nach ist der Anlass fuer den Eingriff in die Grundrechte von sozialistischer Seite her unzureichend - den Menschen in kapitalistischen Laendern geht es ziemlich gut.

Ihrer Ansicht nach...versuchen sie doch mal objektiv zu Argumentieren und begründen sie nicht alles mit "ich seh das so". Denken sie wirklich das bei der Menge an Sozialhilfeempfängern, überschuldeten Familien und der hohen Kinderarmut es wirklich "allen Menschen" gut geht? Oder geht es den Menschen in Deutschland vielleicht nur "im Schnitt" gut?

Zitat:
Und der Eingriff fuehrt auch dazu, dass das Grundrecht letzlich keine Bedeutung mehr hat - nachdem dass den Sozialisten stoerende die finanzielle Ungleichheit ist, muss jeder, der sih Eigentum aneignet fuerchten, dass das jetzt zu viel war, das Eigentumsrecht ist also nicht mehr verlaesslich, also wird es fuer die Menschen bedeutungslos.

Quark. Ich kaufe mir nen Toaster und muß nicht fürchten den zu verlieren. Ich kaufe mir ein Einfamilienhaus in dem ich lebe und ich muß nicht fürchten das zu verlieren. Oder welcher Machtmißbrauch lauert ihrer Meinung nach in einem Toaster?

Zitat:
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Also im Gegensatz zum GG, dass eine Entschaedigung nach Wert, soweit moeglich, will, findet hier nur eine Entschaedigung statt, wenn ansonsten der enteignete vor Armut geschuetzt werden muss.

Das ist quatsch. Sie interpretieren da völlig wahllos Sachen sowohl in das GG (das nirgendwo schreibt, das eine Entschädigung nach Wert, soweit möglich, vorgeschrieben ist. Da steht "nach Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen"...

Das Interesse eines Enteigneten ist gleichwertigen oder gelichwertvollen Ersatz zu erhalten. Dass laeuft dem interesse der Allgemeinheit nicht zuwieder, wenn genug Stuergelder da sind.
Folglich muss der Staat, sofern er es sich leisten kann(dachte diese Einschraenkung haette ich geschrieben, kann sie aber nicht mehr finden), den Wert einer enteigneten Sache ersetzen.

Was für ein Unsinn. Das Interesse der Allgemeinheit ist, nix dafür zu bezahlen, denn Steuergelder sind nie "genug da". Je weniger ausgegeben wird, um so weniger müssen die Menschen Steuern zahlen und ich glaube niemand bezahlt gerne Steuern. Und dem läuft ein vollständiger gleichwertiger Ersatz definitiv zuwieder.

Zitat:
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::

das ist was ganz anderes) als auch in die hessische Verfassung (die nur bei MIßBRAUCH entschädigungslos enteignen will und das auch nur "in der Regel", also auch nicht immer).
Des weiteren wäre eine Enteignung nach Artikel 39 HV vollkommen GG-treu, da die Regel "wo enteignet wird, darf es nur nach einem Gesetz passieren, das die Entschädigung regelt" vollkommen eingehalten wird.
Alternativ können sie mir ja mal den genauen Satz sagen, in dem im GG irgendwas steht, das bei einer Enteignung nach Artikel 39HV nicht beachtet würde.

Die Entschaedigung in hessischer Verfassung wird "nach sozialen Gesichtspunkten geregelt". Wenn also jemand aufgrund der Enteignung in eine sozial schwierige Lage kommt, wird er entschaedigt, ansonsten nicht.
Also z.b. jemand hat 50 Millionen euro, dann koennen 30-40 Milllionen enteignet werden, denn BKs sind fuer 1 Million pro jahr zu haben, was bei 5% Zinsen etwa 20 Millionen sind. Also birgt jedweges Vermoegen das groesser als 20 Millionen ist, das Risiko von Missbrauch, deswegen muessen 30-40 Millionen enteignet werden.
Der Betroffene hat danach noch 10-20 Millionen, was keine sozial schwierige Lage ist, foglich erhaelt er keinen Cent Entschaedigung man darf ihm auch keine geben, denn dann haette sein Vermoegen ja immer noch einen Umfang der die Gefahr eines Missbrauchs birgt.

Wie wäre es mit einer Lebensrente von monatlich 2000€? Geht von 2000€ monatlich Machtmißbrauch aus? Oder wie wäre es mit einer Villa in exzellenter Lage? Villen sind ja bekannt als die Machtinstrumente schlechthin...
Und sie sollten sich mMn nicht anmaßen entscheiden zu können, was Sozialisten als "soziale Gesichtspunkte" annehmen. Sie haben sich bisher mit einer demaßen penetranten Unkenntnis im Bezug auf den Sozialismus gezeigt, das es mir langsam zu langweilig wird ihnen immer wieder zu versuchen ihre falschen Vorurteile aufzuzeigen.

Zitat:
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::

Ich mache das mal etwas "juristischer":

Tun sie nicht, denn dann muessten sie sich ueber den Wesensgehalt Gedanken machen.

Nur wenn ich das GG ändern will. Wenn ich es nicht ändern will, muß ich nur sehen, ob ich seinen Wortlaut erfülle.

Zitat:
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. + Wer Mißbrauch begeht, braucht sich nicht wundern wenn er (in der Regel) ersatzlos enteignet wird. Halte ich nur für gerecht und ich denke ich stehe damit nicht alleine. Wer mit seiner Pistole Banken überfällt wird die mit Sicherheit auch nicht behalten dürfen.
Falsch,

Das richtige Wort wäre "unvollständig" gewesen, denn das was da steht ist vollkommen RICHTIG. Ich sprach ausschließlich vom Mißbrauch.
Zitat:
nach hessischer Verfassung wird nicht nur der enteignet, der sein Vermoegen missbraucht - dagegen ist ja nicht einzuwenden - sondern auch der der ein Vermoegen hat, dass die Gefahr eines Missbrauches birgt.

Für "möglichen Mißbrauch" sieht die HV eine "Entschädigung nach sozialen Gesichtspunkten" vor. Das ist quasi nur eine Umformulierung dessen was im GG steht.

Zitat:
Es wird bei der Entschaedigung auch nicht unterschieden zwischen Enteignung, weil Missbrauch getrieben wurde, und Enteignung, weil die Moeglichkeit eines Missbrauchs bestand - beides wird nach sozialen Gesichtspunkten entschaedigt, was heisst dass nur soweit entschaedigt wird, dass der Betroffene anschliessend einigermassen davon leben kann.

Doch. Da steht doch ganz klar, das da eine Unterscheidung getroffen wird. Bei Mißbrauch (da steht nix von "bei Mißbrauch oder möglichem Mißbrauch") wird (in der Regel) ersatzlos enteignet. Das steht da wörtlich drin. Ist ihre Lesefähigkeit beeinträchtigt?

Zitat:
Und nachdem jedes Vermoegen ab einer gewissen Groesse die Gefahr des Missbrauchs birgt, wird jedes Vermoegen oberhalb einer gewissen Groesse enteignet.

Falsch. Was für eine Gefahr des Machtmißbrauchs sehen sie denn in einem komplett aus Gold bestehenden A380 der vor einer 500m² Villa im 1000m² Garten steht?

Zitat:
Desweiteren wird in der hessischen Verfassung nicht das eigentum sondern nur das Privateigentum gewaehrt, wenn man juristisch korrekt vorgeht sollte man diesen Unterschied nicht unterschlagen.

Muß Kollektiveigentum rechtlich geschützt werden? Kann der Staat sich selbst etwas wegnehmen?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jedes Grundrecht einen unverletzbaren „Kern“ hat, in den der Staat nicht eingreifen darf.

Stellen sie sich vor, das weiß ich. Allerdings muß doch der Wesensgehalt in der aktuellen textuellen Form enthalten sein, sonst wäre der Kern doch schon verändert oder?
Das heißt ein Gesetz, das die textuelle Form des Art. 14 erfüllt, muß auch seinen Kern erfüllen.
Beispiel: Kern eines neuen Gesetzes wäre es, das jeder ein rotes Auto haben muß, damit das Auto besser gesehen wird. Warum auch immer wird das Gesetz so erlassen: "Jeder muß der besseren Sichtbarkeit wegen einen roten Corsa besitzen". Wenn ich jetzt einen roten Corsa besitze, dann erfülle ich sowohl das Gesetz ALS AUCH den Kern.


Mal Konzentration auf den wesentlichen Streitpunkt:
Sie liegen falsch.
Sie geben ja selber zu:
"Während bei dem "optischen Erscheinungsbild" ggf. der unzureichende Anlass begründet sein KÖNNTE"
Wenn das so ist, dann wuerde diese Erschiessen aufgrund optischer Erscheinung den Kern von GG2 verletzen, obwohl es dem Wortlaut nach GG2 erfuellt.
Folglich kann ein Gesetz den Wortlaut erfuellen, aber trotzdem den Kern verletzen.

Und bezueglich des ausreichenden Anlass, nachdem jeder genug gesundes zu essen hat(wenn er das Geld nicht versaeuft oder verpafft oder zu bloed ist sich Aepfel und Kartoffeln zu kaufen), sich einen Fernseher oder Buecher leisten kann, eine Schule besuchen kann und medizinisch versorgt wird, sehe ich eben keinen Anlass dass die Rechte anderer drastisch beschnitten werden - nicht Arm zu sein ist kein Menschenrecht.
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jedes Grundrecht einen unverletzbaren „Kern“ hat, in den der Staat nicht eingreifen darf.

Stellen sie sich vor, das weiß ich. Allerdings muß doch der Wesensgehalt in der aktuellen textuellen Form enthalten sein, sonst wäre der Kern doch schon verändert oder?
Das heißt ein Gesetz, das die textuelle Form des Art. 14 erfüllt, muß auch seinen Kern erfüllen.
Beispiel: Kern eines neuen Gesetzes wäre es, das jeder ein rotes Auto haben muß, damit das Auto besser gesehen wird. Warum auch immer wird das Gesetz so erlassen: "Jeder muß der besseren Sichtbarkeit wegen einen roten Corsa besitzen". Wenn ich jetzt einen roten Corsa besitze, dann erfülle ich sowohl das Gesetz ALS AUCH den Kern.


Mal Konzentration auf den wesentlichen Streitpunkt:
Sie liegen falsch.
Sie geben ja selber zu:
"Während bei dem "optischen Erscheinungsbild" ggf. der unzureichende Anlass begründet sein KÖNNTE"
Wenn das so ist, dann wuerde diese Erschiessen aufgrund optischer Erscheinung den Kern von GG2 verletzen, obwohl es dem Wortlaut nach GG2 erfuellt.
Folglich kann ein Gesetz den Wortlaut erfuellen, aber trotzdem den Kern verletzen.

Was für ein Unsinn fabulieren sie sich da zusammen???
Wortlaut und Kern müssen zu EINEM Gesetz gehören. Das Gesetz A im Wortlaut nicht zu Kern B passt ist gut möglich, aber dann passt es auch nicht zum WORTLAUT VON B.

Also nochmal ums zu unterscheiden, wir haben Kern Art 14. und Wortlaut Art. 14. Ein neues Gesetz erfüllt entweder beide oder nur den Kern. Wenn es den Wortlaut erfüllt, erfüllt es automatisch den Kern auch, da der Kern weniger ist als der Wortlaut und damit weniger präzise.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Und somit sagen sie, dass folgendes Gesetz zulaessig waere:
"Fals ein Polizeibeamter eine Person sieht, deren optisches Erscheinungsbild ihm nicht gefaellt, muss er gegen die Person mit seiner Dienstwaffe toedliche Gewalt einsetzen."

Denn es erfuellt den Wortlaut von GG2. Da es den Wortlaut erfuellt ist die Begruendung oder der Anlass natuerlich auch irrelevant.

Und diese Position halten sie wirklich fuer sinnvoll?
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema dieses Threads ist "Zivilcourage gegen Nazis" und nicht "Die bösen Sozialisten" Mit den Augen rollen (Haben Sie nicht schon solche Diskussion im anderen Thread?)

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Und sie sollten sich mMn nicht anmaßen entscheiden zu können, was Sozialisten als "soziale Gesichtspunkte" annehmen. Sie haben sich bisher mit einer demaßen penetranten Unkenntnis im Bezug auf den Sozialismus gezeigt, das es mir langsam zu langweilig wird ihnen immer wieder zu versuchen ihre falschen Vorurteile aufzuzeigen.


@carn
Da kann ich A.Hüttig nur zustimmen.

1. Ist Sozialismus nicht gleich Sozialismus
2. das gleiche gilt für Kapitalismus

Was Sie mit Sozialismus gleichsetzen, ist Stalinismus und Maoismus und diesen gab es in der UDSSR, DDR und natürlich China. Der Rest der Ostblockstaaten war mehr oder weniger Sozialistisch.

Nennen Sie mir carn einen deutschen Flüchtling oder deutschen Bauern, der vom Staat einfach so Land und Gut geschenkt bekam. Frage
In Polen nach dem Krieg bekamen tausende Land vom Staat geschenkt und wurden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Die dort verbliebenen Deutschen durften ihr Land auch behalten. Es gab Geschäfte, Läden, Restaurants etc. in Privater Hand.

Sicher, es gab ja auch genug zum Verteilen. Der größte Enteigner aller Zeiten, war nicht nur Stalin und Mao sondern auch Hitler. Und Hitler war sogar gründlicher als Stalin und Mao, denn er sorgte auch noch vor, indem er die ganze Sippe ausrottete (vom Urgroßvater bis zum Urenkel), dass keiner mehr da war, der Entschädigung verlangen konnte.

Wenn man mich früher (70er/80er Jahre) vor die Wahl gestellt hätte, ich habe nur 2 Möglichkeiten zum Auswandern, entweder Chile oder Kuba, so hätte ich auf jeden Fall Kuba gewählt.
Denn nennen Sie mir ein anderes Süd- oder Mittelamerikanisches Land, in dem die gesamte Bevölkerung mit Bildung und ärztlicher Versorgung ausgestattet wurde. Außerdem hätte ich in Kuba auch noch die Gewissheit, dass es meinen Kindern gut gehen wird, wenn ich plötzlich verschwinde.

Zurück zum Thema:

Kirchturm hat folgendes geschrieben::
Zivilcourage gegen Neonazis

... ist ja wohl der Titel dieses Threads. Dann bringe ich die Diskussion mal wieder zum Thema zurück:

Zivilcourage Sehr glücklich (auch wenn mit Sicherheit auch cleveres Marketing dabei ist)


Ob es ein cleveres Marketing ist, wird sich noch zeigen, denn schließlich steht das Hotel in Dresden mitten in Sachsen Geschockt

Ich finde es aber auf jeden Fall klasse, auch wenn es sich um demokratisch gewählte Landtagsabgeordnete handelt. Sehr böse
Ich hatte eh vor mal wieder Dresden zu besuchen um mir die Frauenkirche anzuschauen. Jetzt weiß ich, wo ich übernachten kann. Sehr glücklich

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
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Andreas Hüttig
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Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich ziehe den Sozialismus-Teil mal in den entsprechenden Thread...bzw führe ihn da fort.

@Zivilcourage: Gut so, sollte man unterstützen mMn. Ich hab zwar nicht vor demnächst nach Dresden zu fahren und wenn hätte ich nicht das Geld in nem Hotel unterzukommen, aber ich würde vermutlich mal bei dem Hotel vorbeigehen und meine Zustimmung ausdrücken.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/0,3672,7135291,00.html

Auch wieder ein Fall, der zeigt dass man beim Zaehlen von rechtsextremen Straftaten vorsichtig sein muss und nicht jedes Hakenkreuz ganz sicher eine rechtsextremistisch motivierte Tat ist.(Allerdings ermitellt die Staatsanwaltschaft noch, also aendert sich das vielleicht noch mal.)
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