Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Die Frage der Kosten was ist billiger Frage wegen der Kosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Die Frage der Kosten was ist billiger Frage wegen der Kosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hoffmann_de
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 12:18    Titel: Die Frage der Kosten was ist billiger Frage wegen der Kosten Antworten mit Zitat

A verklagt den B
A und B wohnen fast 800 Km auseinander

Was ist billiger?
A nimmt sich einen Anwalt der in der Nähe von B wohnt ?
a nimmt sich einen Anwalt an seinem Ort und die Terminwahrnehmung erfolgt durch einen 2ten Kollegen der in der Nähe von B wohnt.


Wir nehmen an die Sache geht verloren.

A muss in die Berufung
Was ist billiger
A nimmt sich einen Berufungsanwalt der in der Nähe des Landgerichts wohnt
A behält seinen ortsansässigen Anwalt und die Terminwahrnehmung erfolgt durch einen 2ten Kollegen der in der Nähe von B wohnt.

Hoffmann
_________________
Der Dumme sagt was er weiss, und der Kluge weiss was er sagt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Billiger ist, wenn A sich einen Anwalt am Gerichtsort nimmt. Dann spart er sich die Kosten eines Terminsvertreters bzw. Unterbevollmächtigten. Das gilt auch für die Berufung.
Klugscheiß: der Anwalt muß nicht am Ort des Landgerichts wohnen, sondern dort seine Kanzlei haben. Cool
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rein rechnerisch ist es richtig, was mwjm sagt. Allerdings ist mittlerweile mehrfach vom BGH entschieden, daß die Beauftragung eines Anwaltes, der seine Kanzlei in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes der vertretenen Partei hat, in der Regel als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Verteidigung i.S.d. § 91 II 1 HS 2 ZPO anzusehen ist.

Soll heißen: Gewinnt A den Prozeß, so sind die Mehrkosten, die dadurch entstehen, daß A sich einen Anwalt am Wohnsitz genommen hat und nicht am Ort des Gerichtes, durch den B zu erstatten. Verliert A, wie im Beispiel angenommen, zahlt er natürlich sehr viel mehr, nämlich für einen zusätzlichen Terminsvertreter am Gerichtsort oder aber die Reisekosten seines Anwaltes, der am Wohnort wohnt.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die eigentliche Antwort ergibt sich regelmäßig erst mittels einer wirtschaftlichen Betrachtung der gesamten Situation. Wer hätte das bloß gedacht?

Sollte sich die RA-Mandantenbeziehung nicht ausschließlich telefonisch/schriftlich abwickeln lassen, werden Hin- und Herreisen ggf. nötig. Und dann kann es sehr gut sein, dass die gesamte "Sparmentalität" nach hinten losgeht.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Wer hätte das bloß gedacht?

Ich (auch). Sehr glücklich
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hoffmann_de
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 08:16    Titel: bekommt der Anwalt der nur schriftlich tätig Terminsgebühr Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Rein rechnerisch ist es richtig, was mwjm sagt. Allerdings ist mittlerweile mehrfach vom BGH entschieden, daß die Beauftragung eines Anwaltes, der seine Kanzlei in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes der vertretenen Partei hat, in der Regel als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Verteidigung i.S.d. § 91 II 1 HS 2 ZPO anzusehen ist.

Soll heißen: Gewinnt A den Prozeß, so sind die Mehrkosten, die dadurch entstehen, daß A sich einen Anwalt am Wohnsitz genommen hat und nicht am Ort des Gerichtes, durch den B zu erstatten. Verliert A, wie im Beispiel angenommen, zahlt er natürlich sehr viel mehr, nämlich für einen zusätzlichen Terminsvertreter am Gerichtsort oder aber die Reisekosten seines Anwaltes, der am Wohnort wohnt.



Mal angenommen der Anwalt der nur schriftlich tätig wurde bekommt der denn auch die Terminsgebühr ?

Posten 1.3 Terminsgebühr gem Ziffer 3104 VV RVG ?

oder steht das nachher dem Ra vor ort bei Gericht zu ?
_________________
Der Dumme sagt was er weiss, und der Kluge weiss was er sagt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Anwalt meinen Sie?

Eine Terminsgebühr bekommt der Anwalt, der zum Termin geht, oder andersrum: Der Anwalt am Wohnort des Mandanten, der nicht zum Gerichtstermin fährt, sondern für die Terminswahrnehmung einen anderen Anwalt beauftragt, bekommt auch keine Terminsgebühr (von Ausnahmefällen abgesehen, über die müssen wir uns hier aber nicht unterhalten.).
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.