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Verfasst am: 11.12.07, 12:13 Titel: Rücksendung mit Spedition bis zur Haus- oder Wohnungstür?
Hallo ihr Wissenden
Ich habe grade einen 50kg Fernseher, den die Spedition AGB-gemäß bis zur Haustür geliefert hat, bis in den 2. Stock gewuchtet. Nach dem Auspacken stelle ich fest, falsches Modell (andere Farbe, gleiche Technik). Das ich jetzt meine erstandene Ware einfordern kann ist soweit klar. Aber wer schaffst mir den fehlerhaften Artikel an die Haustür, und wer wuchtet die Eratzlieferung wieder hoch? Ich bin der Meinung, ich habe meine Schuldigkeit getan, indem ich einmal die Ware in meine Wohnung geschafft habe. Die jetzt anstehenden Aufwendungen hat der Händler zu tragen; so hoffe ich doch.
Auszug aus dem BGB:
§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
...
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Verfasst am: 11.12.07, 12:31 Titel: Re: Rücksendung mit Spedition bis zur Haus- oder Wohnungstür
Ulli211 hat folgendes geschrieben::
Ich habe grade einen 50kg Fernseher, den die Spedition AGB-gemäß bis zur Haustür geliefert hat, bis in den 2. Stock gewuchtet. Nach dem Auspacken stelle ich fest, falsches Modell (andere Farbe, gleiche Technik).
Stand das Modell und die Farbe denn nicht auf der Verpackung?
Ulli211 hat folgendes geschrieben::
Das ich jetzt meine erstandene Ware einfordern kann ist soweit klar. Aber wer schaffst mir den fehlerhaften Artikel an die Haustür, und wer wuchtet die Eratzlieferung wieder hoch? Ich bin der Meinung, ich habe meine Schuldigkeit getan, indem ich einmal die Ware in meine Wohnung geschafft habe. Die jetzt anstehenden Aufwendungen hat der Händler zu tragen; so hoffe ich doch.
Nein. Der Service, den Sie sich wünschen, nennt man im Speditions-Deutsch "frei Verwendungsstelle".
Wenn Sie diesen extra beauftragen (und bezahlen), wird Ihnen der Fernseher auch in den 2. Stock getragen, sonst nicht.
Verfasst am: 11.12.07, 13:11 Titel: Re: Rücksendung mit Spedition bis zur Haus- oder Wohnungstür
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Stand das Modell und die Farbe denn nicht auf der Verpackung?
Auf der Verpackung stand die bestellte Modellbezeichnung, der Inhalt war der falsche. Die Modellbezeichung beinhaltet die Farbe.
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Nein. Der Service, den Sie sich wünschen, nennt man im Speditions-Deutsch "frei Verwendungsstelle".
Wenn Sie diesen extra beauftragen (und bezahlen), wird Ihnen der Fernseher auch in den 2. Stock getragen, sonst nicht.
Das mir der falsche Fernseher nur bis zur Haustür geliefert wurde ist korrekt und daran habe ich auch nichts auszusetzen. Mir geht es darum, ob ich den falschen Artikel auch wieder bis zur Haustür runter tragen muss und den neuen Fernseher dann wieder hoch. Meines Erachtens habe ich keine Schuld an der falschen Ware zu tragen.
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