Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Garantie anspruch?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Garantie anspruch?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
syprix
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 21:38    Titel: Garantie anspruch? Antworten mit Zitat

hallo,

ich bräuchte mal einen rat zu meinem Internetauktionshaus [Name geändert] kauf.


im aprill diesen jahres habe ich diesen monitor bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert: <link gelöscht by Ex<


der monitor kam bei mir an und ich verbaute ihn, doch leider funktionierte er nicht einwandfrei.
ich schickte ihnzurück und bekam einen neuen da ich ihn durch den einbau nicht mehr komplett zurück geben durfte.

der neue monitor war aber ebenfalls defeckt und ich bekam noch einen, der funktionierte auch wieder nicht ( damit meien ich er ging, aber hatte macken ) und ich bekam noch einen neuen.

das mir dann leider die zeit fehlte den monitor erneut zu verbauen lag er dann so wie er neu gekommen war bis vor ca 2 wochen nur im schrank.
dann habe ihch ihn als gebraucht aber neuwertig mit restgarantie bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert.

ich habe in der artikel beschreibung geschrieben das ich persöhnlich keien garantie gebe aber der monitor ja restgarantie besitzt und ich bei in anspruchnahme behilflich sein werde da die rechnung aucf meinen namen geschrieben ist.

jetzt hat der käufer mir geschrieben das er das gerät angeschlossen hat und der monitor geht nicht. ich habe mir dann sofort an den verkäufer gewendet und der schrieb mir folgendes:

Sehr geehrter Herr ..., Nach einem halben Jahr nachdem Kauf fällt ein Gutachten an (auf Ihre Kosten), wenn Sie die Gewährleistung in Anspruch nehmen wollen - deutsches BGB Gewährleistungsrecht. Das erfordert leider unser Lieferant von uns. Ohne können wir das Gerät nicht entgegen nehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,



ich würde jetzt sehr geren erfahren ob das so rechtens ist, weil in deutschland ist es meiner meinung nach doch gesetz 2 jahre garantie geben zu müssen odier etwa nicht? oder kann dner verkäufer sich mit der gewährleistung raus reden die er in der auktion eingebunden hat??

vielen dank für euern rat! euer syprix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Garantie ist freiwillig, Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.