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Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 27.11.07, 17:09 Titel: Re: spickmich
sedna hat folgendes geschrieben::
Ich schlage vor, ein Bewertungsportal für Anwälte, Staatsanwälte und Richter ins Leben zu rufen.
Naja, Anwälte kann man sich ja noch aussuchen. Richter und Staatsanwälte nicht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ich persönlich erwarte dann allerdings auch, dass sobald die Schüler Ihre Daten online stellen - z.B. in einer Jahrgangsdatenbank - eine vergleichbare Rating-Seite von Lehrern aufgezogen wird. Aber huch...das wäre dann allerdings wohl ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Einmal ernsthaft. Das Problem derartiger Rating-Seiten ist die Begrenzung der Themen und die hinreichende Sachlichkeit. Wenn jeder die ihm zugänglichen Informationen über jeden anderen online publizieren dürfte, wären wir am Punkt "gläserner Bürger". Diverse Onlinedatenbanken, in welchen Personen sich selbst darstellen, zeigen bereits eine starke Tendenz und hinreichend negative Nebenfolgen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
soll die Meinungsfreiheit nicht gerade den Bürger berechtigen den Staat zu kritisieren? Und zu diesem Staat gehören auch Lehrer (zumindest in staatl. Schulen).
Problematisch dürfte sein, dass man nichtvorsitzende Richter bei Kammer/Senatsentscheidungen kaum bewerten kann, da man nicht weiß, wer wie abgestimmt hat.
Denkbar wäre zB dass man ganz offiziell die Einzelrichter/Vorsitzenden bei Verhandlungen durch Parteien und deren Anwälte bewerten lässt. Logischerweis wird man immer Verlierer haben, die sich aufregen. Jedoch könnte durch gehäufte Beschwerden bzw. eher sachliche Kritik der Rechtsanwälte über einzelne Richter und deren Verhandlungsführung auf deren Kompetenz geschlossen werden. Dies könnte bei Beförderungsentscheidungen oder bei Disziplinarverfahren Berücksichtigung finden. _________________ mfg
Klaus
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der schützenswertesten und wichtigsten Grundrechte.
Wo mir bei diesem Urteil mulmig wird, das ist das Thema Anonymität. Wer auf das Recht auf freie Meinungsäußerung pocht, sollte auch in der Lage sein, mit seinem Namen dafür einzustehen. Das Urteil öffnet eben auch die Tore dafür, potentiell als "Racheakt" aus dem dunklen Gebüsch schießen zu dürfen (Partisanenkritik).
Wenn ich mich Kritik ausgesetzt sehe, möchte ich wenigstens wissen, aus welcher Ecke sie kommt.
Anstatt mit einem gewissen Rückgrat im Konfliktfall einen Lehrer aufzusuchen, Mut zu einem offenen Gespräch aufzubringen, gibt es nun die Möglichkeit, es einem Lehrer in anderer Weise "heimzuzahlen". Ein falsches Signal an unsere Jugend.
Was eine potentielle Bewertung von Juristen betrifft: Sicher gibt es so manchen, der aufgrund eines Urteils dem Richter oder gegnerischen Anwalt eins auswischen möchte. Beschwerden bei der Anwaltskammer laufen in der Regel ins Leere *seufz*, da die Anwaltskammer ihre Mitglieder im Zweifelsfalle schützt.
Bewertungsportale in diesem Fall würde ich schon begrüßen. Allerdings sollte auch hier eine Bewertung/ein schriftliches Statement dem Verfasser klar zuzuordnen sein. Tatsachenbehauptungen dürften ja in der Regel keine juristischen Probleme nach sich ziehen
Pfui deibel, wie verbreiten Sie denn Propaganda? Von Mund zu Mund? So kann man vielleicht beatmen. Zur Kommunikation empfehle ich immer noch den Weg "Mund zu Ohr", kurz auch "Mundpropaganda" genannt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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