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Internetvertragsfallen?

 
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Watchdog2006
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 15:20    Titel: Internetvertragsfallen? Antworten mit Zitat

Hallo,
durch eine Spammail bin ich auf eine Seite gekommen, die mit einem Führerscheinquiz wirbt.
Aus Neugier habe ich mal auf mitmachen geklickt,
Man soll schön alle seine Daten al a Adresse usw. eingeben...

Ganz unten steht dann etwas kleingedrucktes(da werd ich gleich sehr aufmerksam!^^):

man beauftragt mit klicken auf den Button "registrieren" die Seite xy damit ein Führerscheinquiz zu starten.
Dazu werden einmalig 96 Euro Gebühr fällig!Smilie
Und noch irgendwas von wegen Zweimonatsabo etc.

Net schlecht, dachte ich mir...
Idioten wie ich plagen sich mit einem Elektrotechnikstudium rum, andere Menschen werden auf diese Art und Weise reich^^

Allerdings frage ich mich, ob so etwas überhaupt rechtens ist.
Ich kann doch auch kein Krümelchen Brot für 96 Euro verkaufen, oder?
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ihnen das jemand abkauft...warum nicht? Ich erinnere da an Schweißtücher von Robbie Williams, die andere Leute nichtmal geschenkt wollten und bei Internetauktionshaus [Name geändert] für viel Geld über den Tisch gehen.
Wenn also jemand das Führerscheinquiz macht und die 96€ freiwillig bezahlt, spricht da garnichts gegen.
Interessanter wirds, wenn so eine Klausel "überraschend" kommt, das heißt der Benutzer es nicht erwartet. Wie die Rechtsfolgen dann sind, sollte dir aber besser ein Nicht-Laie erklären.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.07, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Für wieviel wurde in der Ebucht diese uralt Toastbrotscheibe mit dem Antlitz versteigert? Es gibt auch Leute (bzw es SOLL solche geben!), die für tagelang getragene ungewaschene Unterwäschew fremder Personen weit mehr bezahlen als den Neupreis des Fetzens...

Vertragsfreiheit schafft merkwürdige Blüten... (macnhmal auch Stilblüten)
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Watchdog2006
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, ich glaube, ich darf hier keine Links posten, oder?
Sonst könnte das jeder selber noch kurz begutachten, denn der Knopf "Führerscheinquiz starten" ist sehr groß und bunt gestaltet, darunter steht dann in relativ kleiner Schrift erst, daß das Quiz 96 Euro kosten soll.

Meiner Meinung nach wird einem also vorgegaukelt, der Test wäre gratis, der Knopf ist sehr groß, man drückt derauf, macht das Quiz und irgendwann bekommt man dann wohl die Rechnung dafür geschickt.
Für mich wirkt das...wie Betrug...

Und na ja, diese Internetauktionshaus [Name geändert]-Geschichten...
Den Wert für ein SChweisstuch von Robbie kann man auch an nix festmachen, auch wenn er für mich persönlich gegen Null geht....
Aber so ein Test ist meiner Meinung nach keine 96 Euro wert.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Watchdog2006 hat folgendes geschrieben::
Für mich wirkt das...wie Betrug...
(...)
Aber so ein Test ist meiner Meinung nach keine 96 Euro wert.

Das muss man schon trennen.
Wie gesagt, teuer verkaufen kann einem keiner verbieten.
Das andere ist die Art des Angebots. Hier muss man den Einzelfall schon genau betrachten. Dass in der Werbung das tolle Angebot groß gedruckt wird und das Kleingedruckte wie der Name schon sagt, in den Hintergrund fällt ist erstmal auch zulässig.
Erst wenn es wirklich (z.B. in den AGB) versteckt wird und beim auch beim normal konzentrierten Lesen(nicht nur schnelles Durchklicken) nicht zu finden ist, kann man an eine Täuschung denken.
Zusätzlich ist es so, dass fast alle Anbieter solcher Lock-Geschäfte, ihr Angebot in den AGB aufführen. Beim Vertragsabschluss hat man in der Regel zu bestätigen, dass man die Bedingungen gelesen hat. Wer das tut, ohne sie gelesen zu haben ist in meinen Augen selbst Schuld. Das Gesetz schützt allerdgins sogar die Leichtsinnigen in soweit, als überraschende Klauseln(also z.B. Abokosten, wenn im Angebot mit "gratis" geworben wird) in AGB unwirksam sind.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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