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Darf der Lehrer Gegenstände so lange einziehen?

 
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Chris1894
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 15:44    Titel: Darf der Lehrer Gegenstände so lange einziehen? Antworten mit Zitat

Also ich bin neu hier. Erstmal Hallo!
Angehende Juristen haben eine Frage: Meinem Freund wurde heute in der Schule während der Pause der mp3-Player eingezogen. An der Schule herrscht Mp3-Player verbot. Er bekam die Info er könne ihn nach der Schule beim Konrektor abholen. Nach der Schule ging ich mit meinem Freund zum Konrektor. Dieser sagte jedoch er würde ihn über das Wochenende behalten und der Vater des Freundes solle den Mp3-player abholen. Unsere Frage: Darf er überhaupt die ausgabe verweigern und wenn ja wieso?

Danke im Vorraus.

Chris
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das scheint mir eher ins Schulrecht zu passen, daher verschoben.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Schulrecht ist das Recht des jeweiligen Bundeslandes.

Befände sich die fiktive Schule in Bayern, wäre das Handeln des Konrektors völlig in Ordnung, nach BayEUG Art. 56 (5).
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Chris1894
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Okay sorry dass ich im falschen Ding bin!
Die Schule befindet sich in Baden-Württemberg.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Im Schulgesetz finde ich nichts. Vielleicht kennt Kurt Knitz entsprechende Erlasse - er hat in BaWü "Heimvorteil". Winken
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mitternacht,

danke für das länderübergreifende Zuspiel! Winken

In Baden-Württemberg ist es jeder einzelnen Schule überlassen, durch die Schulkonferenz entsprechende Regelungen in die Schul- und Hausordnung mit aufzunehmen. Man muss also in der Schulordnung der jeweiligen Schule nachschauen.

Ich persönlich würde ein abgestuftes Vorgehen für angemessen halten, z.B. beim ersten Verstoß Rückgabe am selben Tag, beim zweiten Verstoß nach dem Wochenende, beim dritten am Monatsende, beim vierten am Schuljahrsende.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Chris1894
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Schade eigentlich^^ naja okay bis dann. chris
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stoneagem
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

hey leute ich bin neu hier
ich hab eine frage...mir wurde heute in einer internatsschule in baden-württemberg das handy im unterricht abgenommen weil ich es anhatte......wie lange darf der lehrer das handy behalten,kann eine privatschule(also die internatsschule)anders handeln?das handy ist jetzt für 3 tage weg....ich habe aber mal gelesen dass ich es nach unterrichtsende wieder zurück bekommen muss.....irgendwie mit eigentumsrecht oder sowas.....
danke für eure hilfe
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

stoneagem hat folgendes geschrieben::
hey leute ich bin neu hier
ich hab eine frage...mir wurde heute in einer internatsschule in baden-württemberg das handy im unterricht abgenommen weil ich es anhatte......wie lange darf der lehrer das handy behalten,kann eine privatschule(also die internatsschule)anders handeln?das handy ist jetzt für 3 tage weg....

Ich nehme mal an, der Schüler hatte das Mobiltelefon nicht für Unterrichtszwecke verwendet. Daher wäre die Wegnahme gerechtfertigt. Ein wenig Strafe muss sein - sonst SMS-t er Schüler in dern nächsten Stunde gleich wieder ...
Zitat:
ich habe aber mal gelesen dass ich es nach unterrichtsende wieder zurück bekommen muss.....irgendwie mit eigentumsrecht oder sowas.....
danke für eure hilfe
Dazu gibt es keine allgemeinverbindliche rechtliche Regelung - das legt die Schule selbst fest.

In der 8. Klasse wurde mir mal ein Karl-May-Band weggenommen, weil der mich mehr fesselte, als der Lateinunterricht. Der Lehrer wollte den Band bis zum Schuljahresende einbehalten. Allerdings konnte ich ihm klar machen, dass der Band Eigentum der Stadtbücherei war, und ich pro zusätzliche Woche 0,50 DM Verlängerungsgebühr zahlen müsste und die daher von ihm zurück fordern würde. Daraufhin hatte er ein Einsehen und hat mir den Band zurück gegeben - einen Tag vor dem Abgabetermin was zu einer recht schlaflosen Nacht führte ....

In dem Moment, wo der Lehrer dem Schüler einen Vermögensschaden zufügen würde (z. B. ein Tarif, bei dem für jeden Monat Grundgebühr bezahlt werden muss, und man kann wegen der Wegnahme das Gerät monatelang nicht nutzen), müsste der Lehrer den Schaden vermeiden. Das sagt jedenfalls ein KMS in Bayern - BaWü weiß ich nicht, ist aber vermutlich ähnlich.
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stoneagem
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

mh können internatsschulen bzw. privatschulen ausnahmen machen,z.B länger einbehalten?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das müsste in der Schulordnung nachzulesen sein

Gruß roni
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