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Wer weis das?

 
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rebello
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 05:28    Titel: Wer weis das? Antworten mit Zitat

Hallo lieber Leser.
Wer weis das?
Suche Fundstelle, wo in Hinsicht Art.5 GG. Rechtsicher darauf hingewiesen wird, Dass der Werk- und Wirkbereich der Kunstfreiheitsgarantie ein und dieselbe Medaille ist.
und in keiner Weise auseinanderdefiniert ( voneinander getrennt werden darf ).
schon mal „recht vielen dank“ für jedes Bemühen.

rebello.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Über Googlesind einige Dokumente im Kontext zur Straßenmalerei zu finden. Allerdings habe ich noch nicht alle Links aufgerufen. Winken
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rebello
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 07:34    Titel: RE--rebello Antworten mit Zitat

Hallo
Dipl. Sozialarbeiter?
Über den Kontex Straßenmalerei ist bei Google nur die verarsche für den Wirkbereich der Kunst zu finden.
Was es nicht gibt. kann es Sozialethisch nicht geben.
Fettisch!
weil bereits irgentwo gelesen? bin ich mir sicher, dass bereits Sozial logisch die Untrennbarkeit des Wirk- und Werkbereich Rechts systematisch dokumentiert wird.
Danach darf Mann doch mal Fragen! Oder wat?

Mit immer freundlichen Grüßen.
rebello
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

rebello hat folgendes geschrieben::
... Danach darf Mann doch mal Fragen! Oder wat? ...

Die Frage wurde im Internet schon häufig gestellt. Fälle und Lösungen gibt es schon einige. Siehe aber auch Art. 5 GG.

Mit den Grundrechten ist es nicht so einfach. Sich auf ein Grundrecht zu konzentrieren und die anderen Grundrechte außer acht zu lassen, ist nach unserer Verfassung nicht vorgesehen.

jura.uni-rostock.de hat folgendes geschrieben::
Ausgangspunkt dieser Überlegung ist, daß Art. 5 III GG neben dem Werk- auch den Wirkbereich künstlerischer Darbietungen erfaßt, also auch den Zugang der Öffentlichkeit zu dem Kunstwerk. Andererseits kann die Ausübung von Straßenkunst zu einem Konflikt mit Grundrechten Dritter führen, wie dem Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer (Art. 2 I i.V.m. Art. 3 I GG), dem Anliegergebrauch (Art. 14 GG) oder sogar dem Schutz von Leib und Leben für andere Verkehrsteilnehmer (Art. 2 II 1 GG).

Meine Grundrechte enden dort, wo ich die Grundrechte anderer beeinträchtigen würde. Da wo keine Einigung erzielt werden kann, entscheiden die Gerichte. Der Unterlegene wird sich irgendwie an die Entscheidungen halten müssen.

Wikipedia in Kunstfreiheit hat folgendes geschrieben::
Die Schwierigkeit der Kunstfreiheit in verfassungsrechtlicher Hinsicht besteht dabei darin, dass sie vorbehaltlos gewährleistet ist. Im Gegensatz zu anderen Grundrechten sieht das Grundgesetz für sie keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt vor. Der Gesetzgeber ist aber gehalten, durch Gesetze einen Ausgleich mit anderen Grundrechten und Verfassungswerten herzustellen. Damit ist die Kunstfreiheit zwar nicht schrankenlos, es muss aber letztlich in jedem Einzelfall bestimmt werden, ob sie durch eine staatliche Maßnahme verletzt wird. Besondere Probleme ergeben sich hierbei bei Vorschriften zum Schutz der persönlichen Ehre (s.o.) und im Rahmen der politischen Straftaten. Das BVerfG vertritt hierbei die Theorie von der Wechselwirkung, d.h. Gesetze, die die Kunstfreiheit beschränken, sind wiederum ihrerseits im Lichte der Kunstfreiheit (kunstfreundlich) auszulegen.
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rebello
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 16:56    Titel: RE--von rebello Antworten mit Zitat

Hallo
Dipl, Sozialarbeiter
Danke für den Tip mit dem Lösungsvorschlag / Prof. Gersdorf/
Darauf muss Mann erst mal kommen. nicht zu sagen, ich habe Mit der Absicht und Tätigkeit Kunstfreiheit nie keine Ordnungswidrigkeit begangen.
da muss ich schnell einen Anwalt finden. der Mir jetzt mal erklärt wie, man das nichtbegangene, Nekativ, als bebegangen erklärt. Um das nichtbegangene, letztlich nicht begangen zu haben
Egal, der tip ist gesellschaftspolitisches Gold wert.
wenn es dann doch noch einer verstehen sollte.

Danke Rebello
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 13:00    Titel: Re: RE--von rebello Antworten mit Zitat

rebello hat folgendes geschrieben::
Hallo
Dipl, Sozialarbeiter
Danke für den Tip mit dem Lösungsvorschlag / Prof. Gersdorf/
Darauf muss Mann erst mal kommen. nicht zu sagen, ich habe Mit der Absicht und Tätigkeit Kunstfreiheit nie keine Ordnungswidrigkeit begangen.
da muss ich schnell einen Anwalt finden. der Mir jetzt mal erklärt wie, man das nichtbegangene, Nekativ, als bebegangen erklärt. Um das nichtbegangene, letztlich nicht begangen zu haben
Egal, der tip ist gesellschaftspolitisches Gold wert.
wenn es dann doch noch einer verstehen sollte.

Danke Rebello


Kann mir das einer übersetzen? Geschockt
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

wieso verschwinden hier eigentlich ganz offensichtlich posts?
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.07, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
wieso verschwinden hier eigentlich ganz offensichtlich posts?
Weil sie mit der Beantwortung der regelkonformen Anfrage des TE schlicht nichts zu tun haben und geignet wären, die Ruhe dieses Threads empfindlich zu stören...

Freundlich grüßt
- diesmal als Mod -

der Exrichter
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

ein wenig kritik, wenn auch vielleicht nicht konstruktiv, muss doch aber spätestens beim durchschimmern der zweifelhaften ernsthaftigkeit des TE's erlaubt sein.

aber gut, ich werde mich in zukunft etwas zurückhalten
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.07, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

@Bob L.

auch dieser Dein Beitrag tat nichts zur Sache und verschwand auf wundersame Weise...

@qc - dito!
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