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Verfasst am: 30.09.04, 13:42 Titel: Hilfe kann ich das Erbe noch insolvent melden?
HILFE!!!!
Meine Mutter verstarb am 18.11.2001 und hinterließ ein Testament wobei Sie einen Nachlassverwalter einsetzte.(Rechtsanwalt)
Nach und nach stellte dieser fest, das meine Mutter alles was Vermögen darstellte kurz vor Ihrem Tod ihrem Lebensgefährten per Notar übereignet hatte, zurück blieb nur eine
verschuldete Immobilie für mich und meinen Bruder. Im Juli 2004 legte dieser Verwalter dann sein Amt nieder und bat mich und meinen Bruder Erbscheine zu beantragen.
-Letzte Woche habe ich dann noch erfahren das mein Bruder vor anderthalb Jahren private Insolvenz angemeldet hat.-und ich nun für alles alleine Einstehe.
-Daher meine Frage kann ich das Erbe noch Insolvent melden???
Nur zur Info, da ich nicht weiß in welches Forum dieser Beitrag gehört steht dieser auch noch im Insolvenz-Forum
Verfasst am: 01.10.04, 10:46 Titel: Re: Hilfe kann ich das Erbe noch insolvent melden?
Sammy...sollte die Mutter ihr Vermögen (dazu zählt keine Lebensversicherung) kurz vor dem Tod dem Lebensgefährten überschrieben haben, gilt das als Schenkung.
Sollte die Schenkung nicht 10 Jahre zurück liegen, kann man die Schenkung zurück fordern.
Gruß
Melly
Ps: ob das natürlich nach dieser langen Zeit noch möglich ist, wage ich zu bezweifeln. _________________ Melly
Verfasst am: 01.10.04, 10:59 Titel: Re: Hilfe kann ich das Erbe noch insolvent melden?
Man kann nicht das Erbe zurückfordern, man kann nur einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen! Bei zwei Kindern wäre beiden je 1 Viertel als Pflichtteil zugestanden und um den Betrag, den der Pflichtteil niedriger ausfällt, weil innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod etwas hergeschenkt wurde, kann man den Beschenkten auf Ergänzung des Pflichtteils in Anspruch nehmen.
Verfasst am: 01.10.04, 16:53 Titel: Re: Hilfe kann ich das Erbe noch insolvent melden?
Ist das denn eine Schenkung gewesen?
Er übernahm Ihre Firma !!! (kein verschuldetes Unternehmen) !!! samt Inventar und Fahrzeugpool (Kfz-Handel)
und im Gegenzug dafür übertrug sie ihm ein Haus(mit einer Lebensversicherung als Kreditsicherung) und mit Zustimmung der Sparkasse
Ihre Lebensversicherung die an die Sparkasse als Kreditsicherung für eine zweite Immobilie abgetreten war.
Beide Versicherungen wurden zu seinen Gunsten seitens der Sparkasse, von der Provinzial ausbezahlt!
Vielen dank [/b]
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