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Chris1894 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 14.12.07, 15:44 Titel: Darf der Lehrer Gegenstände so lange einziehen? |
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Also ich bin neu hier. Erstmal Hallo!
Angehende Juristen haben eine Frage: Meinem Freund wurde heute in der Schule während der Pause der mp3-Player eingezogen. An der Schule herrscht Mp3-Player verbot. Er bekam die Info er könne ihn nach der Schule beim Konrektor abholen. Nach der Schule ging ich mit meinem Freund zum Konrektor. Dieser sagte jedoch er würde ihn über das Wochenende behalten und der Vater des Freundes solle den Mp3-player abholen. Unsere Frage: Darf er überhaupt die ausgabe verweigern und wenn ja wieso?
Danke im Vorraus.
Chris |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 14.12.07, 16:43 Titel: |
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Das scheint mir eher ins Schulrecht zu passen, daher verschoben. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 14.12.07, 17:11 Titel: |
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Schulrecht ist das Recht des jeweiligen Bundeslandes.
Befände sich die fiktive Schule in Bayern, wäre das Handeln des Konrektors völlig in Ordnung, nach BayEUG Art. 56 (5). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Chris1894 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 14.12.07, 18:31 Titel: |
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Okay sorry dass ich im falschen Ding bin!
Die Schule befindet sich in Baden-Württemberg. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 14.12.07, 20:55 Titel: |
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Im Schulgesetz finde ich nichts. Vielleicht kennt Kurt Knitz entsprechende Erlasse - er hat in BaWü "Heimvorteil".  _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 14.12.07, 22:14 Titel: |
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Hallo mitternacht,
danke für das länderübergreifende Zuspiel!
In Baden-Württemberg ist es jeder einzelnen Schule überlassen, durch die Schulkonferenz entsprechende Regelungen in die Schul- und Hausordnung mit aufzunehmen. Man muss also in der Schulordnung der jeweiligen Schule nachschauen.
Ich persönlich würde ein abgestuftes Vorgehen für angemessen halten, z.B. beim ersten Verstoß Rückgabe am selben Tag, beim zweiten Verstoß nach dem Wochenende, beim dritten am Monatsende, beim vierten am Schuljahrsende.
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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Chris1894 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 16.12.07, 13:13 Titel: |
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Vielen Dank. Schade eigentlich^^ naja okay bis dann. chris |
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stoneagem Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 17.12.07, 16:41 Titel: |
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hey leute ich bin neu hier
ich hab eine frage...mir wurde heute in einer internatsschule in baden-württemberg das handy im unterricht abgenommen weil ich es anhatte......wie lange darf der lehrer das handy behalten,kann eine privatschule(also die internatsschule)anders handeln?das handy ist jetzt für 3 tage weg....ich habe aber mal gelesen dass ich es nach unterrichtsende wieder zurück bekommen muss.....irgendwie mit eigentumsrecht oder sowas.....
danke für eure hilfe |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 17.12.07, 22:15 Titel: |
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stoneagem hat folgendes geschrieben:: | hey leute ich bin neu hier
ich hab eine frage...mir wurde heute in einer internatsschule in baden-württemberg das handy im unterricht abgenommen weil ich es anhatte......wie lange darf der lehrer das handy behalten,kann eine privatschule(also die internatsschule)anders handeln?das handy ist jetzt für 3 tage weg.... |
Ich nehme mal an, der Schüler hatte das Mobiltelefon nicht für Unterrichtszwecke verwendet. Daher wäre die Wegnahme gerechtfertigt. Ein wenig Strafe muss sein - sonst SMS-t er Schüler in dern nächsten Stunde gleich wieder ...
Zitat: | ich habe aber mal gelesen dass ich es nach unterrichtsende wieder zurück bekommen muss.....irgendwie mit eigentumsrecht oder sowas.....
danke für eure hilfe | Dazu gibt es keine allgemeinverbindliche rechtliche Regelung - das legt die Schule selbst fest.
In der 8. Klasse wurde mir mal ein Karl-May-Band weggenommen, weil der mich mehr fesselte, als der Lateinunterricht. Der Lehrer wollte den Band bis zum Schuljahresende einbehalten. Allerdings konnte ich ihm klar machen, dass der Band Eigentum der Stadtbücherei war, und ich pro zusätzliche Woche 0,50 DM Verlängerungsgebühr zahlen müsste und die daher von ihm zurück fordern würde. Daraufhin hatte er ein Einsehen und hat mir den Band zurück gegeben - einen Tag vor dem Abgabetermin was zu einer recht schlaflosen Nacht führte ....
In dem Moment, wo der Lehrer dem Schüler einen Vermögensschaden zufügen würde (z. B. ein Tarif, bei dem für jeden Monat Grundgebühr bezahlt werden muss, und man kann wegen der Wegnahme das Gerät monatelang nicht nutzen), müsste der Lehrer den Schaden vermeiden. Das sagt jedenfalls ein KMS in Bayern - BaWü weiß ich nicht, ist aber vermutlich ähnlich. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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stoneagem Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 18.12.07, 13:07 Titel: |
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mh können internatsschulen bzw. privatschulen ausnahmen machen,z.B länger einbehalten? |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 18.12.07, 19:44 Titel: |
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hallo
das müsste in der Schulordnung nachzulesen sein
Gruß roni |
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