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Die verfassungsrechtlich zwar arglose, gleichwohl nicht niederträchtige Frage ist erschöpfend beantwortet.
Es wäre m. E. daher vielleicht der geeignete Zeitpunkt, um diese Diskussion zu beenden, da sie nur noch dazu führen wird, sich weiter unnötig die Köpfe heiß zu tippen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
Verfasst am: 18.12.07, 10:04 Titel:
Eins muss ich noch loswerden:
Vielen Dank an ADM jaeckel für den Hinweis auf und die Erläuterung/ Anwendungsbeispiele der "Messer-Dialektik". Ich habe den Thread mit größtem Interesse und Vergnügen gelesen!
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das von mir bemühte Sprichwort sich nur auf unqualifizierte Äußerungen von qc bezieht, und nicht auf andere poster zu diesem Thema.
Weiterhin stelle ich an das Forum die Frage, welche Wortbeiträge angemessen sind und wie man reagieren soll, wenn so wie dies qc in seinem Beitrag gepostet hat?
Beitrag von qc:
"Liebes Forum,
meine Frau ist stark sehbehindert und kann nur noch hell und dunkel wahrnehmen. Meine arme, leidende Frau hat nun ein Problem, dass ich für verfassungsrechtlich sehr sehr wichtig halte. Bitte helft meiner armen leidenden Frau, die das bald nicht mehr erträgt. Wir gehen nämlich gern in eine Kneipe, in der es Abends eher düster ist. Nun sind da oft auch Nig....ähm...na so dunkelhäutige Menschen aus dem Busch! Und die kann meine arme leidende Frau vor dem dunklen Hintergrund nicht erkennen und rennt oft in die! Und wenn mal was sein sollte, kann sie ihnen so doch auch gar nicht richtig helfen. Trotzdem mals sich keiner von denen weiß an oder trägt eine klar erkennbare Kennzeichnung. Das kann doch nicht rechtens sein! Wie unsozial von denen! Bitte liebe Forenuser, sagt uns, dass zum Schutz der Schwerbehinderten den N....na ihr wisst schon...zumindest eine Kenzeichnungspflicht auferlegt werden muss!"
Viele Grüße
Schnappl, der wieder voll Risikobewusstsein eine Frage gestellt hat auf die es, hoffentlich, Antworten geben wird.
als selbst zwar nicht persönlich aber familiär Betroffener antworte ich noch mal
Zum Rauchverbot wird m.E. bei der Frage "Verfassungswidrigkeit" Ursache und Wirkung verwechselt.
Nicht das Rauchverbot diskriminiert den Rollstuhlfahrer , sondern der nicht barrierefreie Zugang zur Kneipe. Die Ursache liegt also nicht in einer gesetzlichen Regelung sondern in einem verantwortungslosen Verhalten eines Dienstleistungsanbieters.
Das Einzige was man dem Gesetzgeber vorwerfen könnte , wäre die Versäumnis (und das meine ich ernst) sich um solche Pillepalle-Geschichten wie Rauchverbote zu kümmern und es seit Jahr und Tag zu unterlassen selbst im öffentlichen Bereich die Barrierefreiheit durchzusetzen.
Das Rauchverbot an sich trifft Rolli-Fahrer und Fussgänger gleichermaßen, es kann also per se nicht diskriminieren.
IMHO kann aus dem allgemeinen Benachteiligungsverbot nicht zugunsten eines Rolli-Fahrers argumentiert werden, man müsse ihm das Rauchen in der Kneipe gestatten.
Denn damit würde zunächst das nicht diskriminierede Gesetz ad absurdum geführt, des weiteren würde man eine Schädigung unbeteiligter Dritter (Nichtraucher) billigend in Kauf nehmen. Damit würde man dem Schutzzweck des Gesetzes entgenhandeln.
Das Diskriminierungsverbot kann nicht zu Ungunsten der Gesundheit Dritter erfolgreich ins Feld geführt werden.
Nur um evtl. Vorurteilen vorzubeugen:
Ich rauche selbst und in meiner engeren Familie lebt eine Rolli-Fahrerin.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Der Fairness halber möchte ich nochmal deutlich drauf hinweisen, dass dies durch questionable content bereits unzweideutig beantwortet worden ist. Auch zum Stil der Antworten ist natürlich insoweit alles gesagt. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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