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Schüler A besucht die 1. Klasse einer normalen Grundschule. Er hat anfangs starke Trennungsprobleme und verweigert teilweise die Mitarbeit im Unterricht. Der Besuch beim Kinderpsychiologen hat ergeben, dass keine sonderpädagogische Beschulung notwendig ist.
Trotzdem verlangt der Klassenlehrer einen Test nach dem andern, u.a. Intelligenztests und Tests der Sonderschule.
Müssen die Eltern diesen Tests zustimmen?
Was passiert wenn die Eltern den Tests nicht zustimmen?
Die Eltern sollten froh sein, das man die Probleme des Kindes ernst nimmt. Lieber jetzt hilfe als später noch größere Probleme zu haben. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Möglicherweise, weil sie befürchten, dass das Kind auf Initiative des Lehrers so lange von einem Experten zum nächsten geschleppt wird, bis es tatsächlich einen weg hat.
Zitat:
Die Eltern sollten froh sein, das man die Probleme des Kindes ernst nimmt.
Wobei man auch die Frage stellen kann, ob man die Probleme denn ernst nimmt. Je nach dem, an welche Schule man gerät und auf welche Lehrer man trifft, besteht auch durchaus gerne mal die Tendenz, „schwierige“ Schüler zügig an die Sonderschule abzuschieben. Das erspart einem nämlich die Notwendigkeit, sich selbst mit dem Problem zu befassen und führt dazu, dass Schüler an Sonderschulen (heute heißen die ja vielerorts wohlklingender Förderschulen) landen, die dort nichts zu suchen haben.
Ob das in diesem Fall nun zutrifft oder ob Hogwarts nicht doch Recht hat, lässt sich so sicher nicht sagen, ich halte ein gesundes Maß an Misstrauen allerdings für durchaus angebracht.
Abschließend die Frage nach dem Bundesland, damit man in den entsprechenden Gesetzen nach Antworten auf die Eingangsfrage suchen kann. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Schüler A besucht die 1. Klasse einer normalen Grundschule. Er hat anfangs starke Trennungsprobleme
War er vorher in einem Kindergarten?
Zitat:
Der Besuch beim Kinderpsychologen hat ergeben, dass keine sonderpädagogische Beschulung notwendig ist.
Trotzdem verlangt der Klassenlehrer einen Test nach dem andern, u.a. Intelligenztests und Tests der Sonderschule.
Das hört sich nicht gerade nach einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Eltern und Klassenlehrer an. Gibt es Alternativen (Parallelklasse, andere Schule)?
Zitat:
Was passiert wenn die Eltern den Tests nicht zustimmen?
Entweder nix (außer dass das Verhältnis zwischen Lehrer und Eltern weiter in den Eiskeller geht) oder eine Feststellung des sonderpädagogischen Bedarfs von Amts wegen. Hängt wahrscheinlich vom Schulleiter ab. Welches Bundesland?
erstmal Danke für die Infos.
Bundesland Hessen. Kind A war 2 Jahre im KiGa, hatte dort schon Probleme mit der Trennung von der Mutter. Das Kind wurde bereits dem Kinderpsychiologen vorgestellt. Dieser hat keine Notwendigkeit der sonderpädagogischen Beschulung festgestellt und macht auch eine Spieltherapie. Das Kind zeigt in der Schule ein absolut anderes (normales) Verhalten als in der Schule. Es wurden bereits drei andere Kinder auf Antrag der Eltern aus der Klasse herausgenommen und in eine andere Klasse verlegt.
Der Beitrag von "Kormoran" ist wohl eher zutreffend.
Der letzte Test wurde vom Schulamt in Auftrag gegeben.
Die Eltern haben mitgeteilt, dass sie keinen weiteren Tests mehr zustimmen und das Kind nicht testen lassen. Darauf ist nichts weiters mehr passiert.
Kann man, falls Tests amtlich "angeordnet" werden, den "Tester" (Arzt o.ä.) selbst wählen?
der Tester wird dann von Amtswegen bestimmt. Es wird idR. dann ein Amtarzt oder ein gerichtlich vereidigter Arzt sein, der das Gutachten erstellt.
Ich halte solche Tests und Untersuchungen auch für problematisch und von Gutachter zu Gutachter und Tag zu Tag kann sich das Resultat schlagartig verändern. Gerade im Kindesalter sind die Grenzen im Verhalten sehr schmal.
Ich habe gerade mit meiner Freundin gesprochen (sie promoviert gerade in Psychologie), sie hat mich gefragt, ob das Kind seit dem ersten Schultag an der Trennungsangst leidet.
Dann sind für die sonderpädagogische Förderung die §§ 49-55 des Hessischen Schulgesetzes maßgeblich, insbesondere § 54.
Zitat:
Kind A war 2 Jahre im KiGa, hatte dort schon Probleme mit der Trennung von der Mutter.
Dann braucht nicht das Kind eine Spieltherapie, sondern die Mutter braucht eine Erziehungsberatung durch einen guten Psychologen, die sie in die Lage versetzt, das Kind beim Selbständigwerden zu unterstützen. Ich glaube nicht, dass anders ausgebildete Erziehungsberater (z.B. Pädagogen oder Sozialpädagogen) das leisten können.
Was ist mit dem Vater? Würde der mit zur Erziehungsberatung gehen?
Zitat:
Es wurden bereits drei andere Kinder auf Antrag der Eltern aus der Klasse herausgenommen und in eine andere Klasse verlegt.
Dann wird das allein aufgrund der Zahlenverhältnisse wahrscheinlich immer schwieriger. Was sagt das Bauchgefühl der Eltern? Gibt es eine andere Klasse mit einer anderen Lehrerin, die besser geeignet wäre?
Zitat:
Kann man, falls Tests amtlich "angeordnet" werden, den "Tester" (Arzt o.ä.) selbst wählen?
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