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Verfasst am: 22.12.07, 12:57 Titel: Und nochmal ZÜP
Hi @all,
hätte zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz mal ein paar grundsätzliche Fragen (zum Glück theoretischer Natur, hatte damit nie Probleme ):
1. was wird denn da jetzt genau überprüft? Ich habe hierzu nun schon so viele verschiedene Dinge gelesen/gehört... Bisher "gesichert" ist, dass natürlich das polizeiliche Führungszeugnis (behördliche Ausgabe) eingesehen wird. Aber was wird denn da noch alles "abgeprüft"?
2. spielen Delikte im Strassenverkehr eine Rolle oder nicht? Wenn ich z.B. jetzt 3x hintereinander mit 50 Sachen zu schnell geblitzt werden würde (und natürlich dann auch die Pappe weg wäre). Oder bei Sachen wie z.B. Alkohol am Steuer, wäre das "beeinträchtigend" für die ZÜP?
3. gibt es eine "Faustformel" bei Straftaten, ab wann man keine ZÜP mehr bekommen würde? Wenn ich z.B. den Kaugummiautomaten um die Ecke knacken würde und würde z.B. dann zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt werden, wäre dann die ZÜP negativ? Sind das dann wirklich alles Einzelfallentscheidungen oder gibt es Richtlinien?
4. Zum Thema eingestellte Verfahren, diese werden anscheinend ja auch berücksichtigt. Aber warum? Wenn wirklich ein Verfahren gegen mich eingestellt wird heißt das doch, dass ich nicht verurteilt wurde. Aber wieso würde das dann trotzdem die ZÜP tangieren, obwohl ich unbescholten bin?
Dieser Punkt würde mich ganz besonders interessieren. Nehmen wir mal an, dass mir jemand etwas böses möchte und würde mich sagen wir mal wegen Diebstahls anzeigen. Die Polizei nimmt Ermittlungen auf und stellt dann fest, dass die Behauptung aus der Luft gegriffen ist, er mich also nur "reinreiten" wollte. Könnte sich das auf die ZÜP auswirken?
5. Zum Thema laufende Verfahren: angenommen gegen mich läuft ein Vefahren wegen sagen wir nun mal Betrug und es wäre an der Zeit die ZÜP zu verlängern. Was würde passieren? Würde ich diese dann erst mal bekommen und man wartet das Ergebnis des Verfahrens ab oder bekommt man erst mal keine bis es "positiv" für mich ausgegangen ist?
6. Thema Schulden. Wären übermäßige Schulden z.B. durch Spielsucht (gibt es ja leider viel zu oft) ein Grund für eine negative ZÜP?
Bitte diesen Beitrag nicht so verstehen, dass ich nun versuche die "Grenzen auszuloten" Das Thema interessiert mich sehr, da ich permanent jobmäßig auf eine gültige ZÜP angewiesen bin...
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