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Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereinander

 
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Theresa Mahr
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 21:29    Titel: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereinander Antworten mit Zitat

Guten Tag,
zu unseren Personen:

M: 48 Jahre alt, voll berufstätig in leitender Position
W: 45 Jahre alt, 400 Euro Job,

zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren.
Der Sohn von 17. Jahren lebt beim Vater, die Tochter mit 15 bei mir.

Mein Mann und ich lassen uns nach 21 Ehejahren (und drei vorausgegangengenen Trennungsjahren) nun scheiden.

Wir haben einen gemeinsamen Anwalt genommen und wurden von ihm auch beraten.

Nun verstehen mein Mann und ich nicht ganz, wie schnell soetwas von der Bühne sein soll.

Man (bzw. unser Rechtsanwalt) stellt einen Antrag auf Scheidung beim zuständigen Gericht und dann bekommen wir einen Termin - dort kommt auch der Anwalt mit hinzu und wir werden vom Richter gehört und dann wird die Ehe geschieden?


Der Anwalt erklärte uns, da wir schon seit drei Jahren unseren Unterhalt, bzw. der Unterhalt für mich und meine Tochter unter uns regeln, würde kein Familiengericht das regeln müssen, weil davon ausgegangen werden kann, dass wir das auch in Zukunft können.

Wir haben ebenfalls unser Vermögen geteilt und haben auch in diesem Punkt keinen Streit.

Ich weiss nur nicht, was wäre wenn - mein Mann plötzlich keinen Unterhalt für mich mehr zahlen würde? Muss ich dann ein Familiegericht anrufen um dann noch Unterhaltsregelung zu bekommen? Oder muss eine Vereinbarung schon beim Familiengericth hinterlegt sein?

Mein Mann und ich hatten den Eindruck, dass der Rechtsanwalt sehr auf er Seite meines Mannes stand und ich möchte nicht das Gefühl haben irgendeine Frist oder ähnliches zu versäumen.

Mein Mann weiss, dass ich mich sehr um Arbeit bemühe, aber in dieser Region ist im Moment eine Flaute - wenn meine Tochter aus dem Haus ist, sieht es für mich anders aus, da kann ich auch in die 90 km entfernte grössere Stadt fahren und mich um mehr Arbeit bemühe.

Ich weise auch immer wieder Bewerbungen (und eben leider Absagen) vor, und weiss selbst, dass ich mit 45 Jahren nicht die grossen Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt habe - Ich habe mich allerdings auch alle drei Jahre weitergebildet.

Trotzdem - was wäre im "worst case" - Meine Tchter ist aus dem Haus und ich finde keine Arbeit? Muss mein Mann dann für mich aufkommen? Notfalls in einer Gerichtsverhandlung?

Sie sehen, ich habe viele Fragen, veilleicht können Sie mir helfen.

Vielen Dank und Herzlichen Gruß

T. Mahr
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 11:19    Titel: Re: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereina Antworten mit Zitat

Hallo Frau Mahr,

das (Familien-)Gericht entscheidet nur über die Gegenstände, die streitig sind und ihm zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bei einer einverständlichen Scheidung wird daher nur über die Scheidung und - sofern er nicht ausgeschlossen wurde - den Versorgungsausgleich (Ausgleich der beiderseitigen während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) entschieden.

Solange Unterhalt nicht streitig ist, wird daher hierüber nicht entschieden.

Es besteht die Möglichkeit, den nachehelichen Unterhalt durch eine sog. Verbundklage im Zusammenhang mit der Scheidung ebenfalls gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall wird die Scheidung nur zusammen mit der Unterhaltsklage entschieden und der Berechtigte hat dann einen Titel, aus dem er notfalls vollstrecken kann.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche im Wege eines Scheidungsfolgen-Vergleichs im Rahmen der Scheidungsverhandlung zu regeln. Auch dann steht dem/der Unterhaltsberechtigten ein Titel zur Verfügung. Ein Vergleich setzt allerdings voraus, daß beide jeweils anwaltlich vertreten sind.

Wenn bereits seit Jahren alle Scheidungsfolgen einschließlich Unterhalt einvernehmlich geregelt werden konnten, besteht aus meiner Sicht jedoch ebenfalls nicht unbedingt Anlaß, dies nun gerichtlich titulieren zu lassen.

Für den von Ihnen angenommen worst case besteht jederzeit die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche auch dann noch gerichtlich geltend zu machen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Th. Mahr
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 13:36    Titel: Re: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereina Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Nobert,

vielen Dank für die fundierte Antwort - genau das, was ich vermutet hatte. Ich denke nicht, dass ich eine Verbundklage anstreben sollte, denn wie schon beschrieben - wir regeln das unter uns, und wenn ich weiss, dass wenn etwas unvorhergesehenes dazwischen käme, könnte ich immernoch eine Klage anstrengen, aber ich hoffe, dass dies nicht der Fall sein wird.

Der Versorgungsausgleich wird in der Tag vom Gericht geregelt, ich meine auch, dass der Anwalt und sagte, dass man diesen sowieso nicht ausschliessen kann, wenn eine der Parteien sozial schlechter gestellt wäre.

Was mich allerdings etwas nachdenklich macht ist der Erbfall, denn wir haben im Moment ein Haus verkauft und der Verkaufserlös ist auf dem Konto meines Mannes gutgeschrieben, mein Teil wird mir demnächst überwiesen - was aber, wenn meinem Mann nun etwas zustossen würde - dadurch dass die Scheidung eingereicht ist, tritt ja nun unser vor Jahren geschriebenes "Berliner Testament" nicht mehr in Kraft, hiesse im Klartext meine Kinder würden erben und meine Schwiegermutter bzw. die Schwester meines Mannes. Heisst das, für den schwebenden Fall einer Scheidung müsste eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden oder würde vor Gericht der Teil aus dem Hausverkauf sowieso mir zustehen da die Scheidung schwebend ist und der Rechtsanwalt auch von dem Hausverkauf und der Vermögensaufteilung informiert ist?

Bei mir ist es ebenso, ich müsste ein Testament schreiben in dem meine Kinder als Erben eingesetzt werden und auf keinen Fall meine weitere Verwandtschaft - verstehe ich das richtig, wenn kein Testament vorhanden wäre, dass meine Kinder die Hälfte meines Vermögens erben würden und meine Verwandtschaft die andere Hälfte?
Wenn ich das ausschliessen will, dann muss ich ein Testament machen?

Vielleicht haben Sie nochmal Zeit mir zu antworten, ich wünsche ein schönes Wochenende

Herzlichst

Theresa Mahr
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 18:24    Titel: Re: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereina Antworten mit Zitat

Hallo Theresa,

das mit dem Geld vom Haus kann ja schneller über die Bühne gehen, wenn Sie Ihrem Noch-Mann die Ängste mitteilen.
Sollte doch kein Problem sein oder?
Ansonsten lassen Sie sich das schriftlich geben.
Vielleicht wurde auch schon beim anwalt was aufgesetzt?

Nun zum Testament.
Wenn Ihnen heute was passiert, sind alleine die Kinder in der nächsten Erfolge erbberechtigt.
Beide Kinder bekommen je zu 50% Ihr Vermögen.
Das Selbige gilt auch für Ihren Mann, sollte er kein Testament zu Gunsten seiner Eltern und Schwester machen.
Die gesetzliche Erfolge sieht so aus, daß immer die Kinder die nächsten Erben sind.
Bei einer ehe halt50% Frau und 50% Kinder.

Das was Sie befürchten tritt nur ein, wenn keine Kinder vorhanden sind, erst da sind Eltern als nächste Angehörige erbberechtigt.
Sie können ein handschriftliches Testmanet verfassen und darin den Kindern anteilsmäßig was vermachen.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Th Mahr
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 18:47    Titel: Re: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereina Antworten mit Zitat

Hallo Melly,

vielen Dank für die schnelle Antwort, da muss ich wohl etwas durcheinander geworfen haben, ich dachte immer, dass auch die Eltern bzw. die Geschwister des Erblassers erben - ich habe noch einen Bruder, und ich will aber auf keinen Fall, dass er irgendetwas erbt.
Dann muss ich ja weiter nichts regeln, wenn meine Kinder zu beiden Teilen erben, dann ist das ja ok.
Wenn ich allerdings meinem Nochehemann etwas vererben will, dann nehme ich an, dass ich das nach rechtskräftigen Scheidung doch in einem Testament extra angeben muss, da er ja keine Verwandtschaft ist und auch das Berliner Testament nun nicht mehr greift.

Ich werde meinem Mann sicher keinen Druck machen, das Geld schneller zu überweisen, er wird sowieso nichts absichtlich verzögern.

Mir ging hauptsächlich darum, dass ich später nicht ohne einen cent da stehe, wenn jetzt keine Unterhaltsregelungen getroffen sind, aber diese Bedenken sind ja auch zerstreut und sollte ich wieder voll arbeiten ist ein Unterhalt ja sowieso hinfällig.

Schönen Dank auch Ihnen

Herzlichst

Theresa Mahr
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 10:26    Titel: Re: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereina Antworten mit Zitat

Hallo Theresa,


ja da ist sicher was falsch verstanden worden.
Die Eltern sind dann nur erbberechtigt, sollten keine Kinder vorhanden sein.
Der Bruder nur dann erbberechtigt, wenn die Eltern verstorben sind und kein Testament vorliegt.
Mal als Beispiel:
Ehe..keine Kinder
Mann verstirbt, kein Testament vorhanden.
Erben sind ...50% die Frau 50% die Eltern.
Leben die Eltern nicht mehr, rücken die Geschwister vor.

Ist aber ein Testament vorhanden, indem die Frau Alleinerbin ist, bekommen die Eltern nur ihren Pflichtteil und sollten die gestorben sein, die Geschwister dann aber nix mehr.

Solltest Du Deinen Ex-Mann was vererben wollen, mußt Du es auch im Testament vermerken.
Ansonsten wünsche ich Euch weiterhin eine ruhige Trennung und wieder viel Glück im neuen Lebensabschnitt Smilie
Auch wünsch ich Dir schnell einen tollen Arbeitsplatz.
Lg
Melly
_________________
Smilie Melly
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 16:00    Titel: Re: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereina Antworten mit Zitat

Th. Mahr hat folgendes geschrieben::

Was mich allerdings etwas nachdenklich macht ist der Erbfall, denn wir haben im Moment ein Haus verkauft und der Verkaufserlös ist auf dem Konto meines Mannes gutgeschrieben, mein Teil wird mir demnächst überwiesen - was aber, wenn meinem Mann nun etwas zustossen würde - dadurch dass die Scheidung eingereicht ist, tritt ja nun unser vor Jahren geschriebenes "Berliner Testament" nicht mehr in Kraft, hiesse im Klartext meine Kinder würden erben und meine Schwiegermutter bzw. die Schwester meines Mannes. Heisst das, für den schwebenden Fall einer Scheidung müsste eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden oder würde vor Gericht der Teil aus dem Hausverkauf sowieso mir zustehen da die Scheidung schwebend ist und der Rechtsanwalt auch von dem Hausverkauf und der Vermögensaufteilung informiert ist?


Hallo Frau Mahr,

da Ihnen Ihr Anteil am Verkaufserlös zusteht, würde sich dieser Anspruch bei einem angenommenen Versterben Ihres Noch-Ehemannes gegen den Nachlaß richten. Eines Testaments bedarf es daher hierfür nicht.

Allerdings haben Sie Recht, daß man diesen Anspruch, sofern er sich nicht aus dem bisherigen Schriftverkehr oder sonst einer Vereinbarung ergibt, schriftlich mit der Unterschrift beider Eheleute fixieren sollte, um im Fall der Fälle den Anspruch auch beweisen zu können!

Hinsichtlich des Erbrechts ist es in der Tat so, daß erbende Kinder die Eltern als Erben ausschließen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Th. Mahr
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 18:36    Titel: Re: Einvernehmliche Scheidung - Unterhaltsregelung untereina Antworten mit Zitat

Hallo Herr Nobert,

habe alles nun verstanden, das war mir wichtig, dass mein Bruder nichts bekäme.

Herzlichen Dank nochmals für die schnellen Antworten und einen schönen Abend noch

Theresa
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