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Guten Abend. Bei Einschreibebriefen (normal oder Einwurf) kann man den Sendestatus verfolgen. Dort steht nur, dass die Sendung am ... zugestellt oder abgeholt wurde. Aber dort steht nicht, wer der Empfänger ist . Wenn der Absender beweisen will, dass er den Brief einem bestimmten Empfänger geschickt hat und der Brief zugegangen ist (dafür hat er ja als Einschreiben verschickt), geht das überhaupt? Oder kann er nur beweisen, dass er irgendwohin irgendwas verschickt hat, was irgendwo angekommen ist? Dann wäre das doch nutzlos _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Wenn der Absender beweisen will, dass er den Brief einem bestimmten Empfänger geschickt hat und der Brief zugegangen ist (dafür hat er ja als Einschreiben verschickt), geht das überhaupt?
Ja, man kann gegen 5€ eine Kopie des Auslieferungsbeleges anfordern. Dort ist die Unterschrift derjenigen Person drauf, die den Brief angenommen hat.
Ansonsten gibt es für 1,80€ auch noch den Rückschein. Auf diesem muss der Empfänger auch den Empfang des Briefes per Unterschrift bestätigen und der geht automatisch an den Absender zurück. Damit hat der Absender was in der Hand und der Enpfänger kann sich nicht mehr rausreden, er habe nichts bekommen.
Vor Gericht ist beides (Rückschein oder Kopie des Auslieferungsbeleges) aber ziemlich wertlos, da nur bewiesen wird, dass der Empfänger einen Brief bekommen hat, aber nicht was drin stand. Im schlimmsten Fall behauptet der Empfänger einfach, dass er einen leeren Umschlag bekommen hat.
Vor Gericht ist beides (Rückschein oder Kopie des Auslieferungsbeleges) aber ziemlich wertlos, da nur bewiesen wird, dass der Empfänger einen Brief bekommen hat, aber nicht was drin stand. Im schlimmsten Fall behauptet der Empfänger einfach, dass er einen leeren Umschlag bekommen hat.
Ja ja, das wissen wir . Aber vielleicht gibt es Zeugen für den Inhalt und das Absenden des Briefes oder so... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Vor Gericht ist beides (Rückschein oder Kopie des Auslieferungsbeleges) aber ziemlich wertlos
Eher nicht, denn dazu
Stephan1 hat folgendes geschrieben::
Im schlimmsten Fall behauptet der Empfänger einfach, dass er einen leeren Umschlag bekommen hat.
gibt es m.W. nach nur ein einziges entsprechendes Urteil, und in dem ging es um einen angeblich in dem Umschlag enthaltenen Schlüssel. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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