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recht.de :: Thema anzeigen - Ist ein Swingerclub o.ä. eine Gaststätte iSdGesetzes?
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Ist ein Swingerclub o.ä. eine Gaststätte iSdGesetzes?

 
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smurfix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.07.07, 19:48    Titel: Ist ein Swingerclub o.ä. eine Gaststätte iSdGesetzes? Antworten mit Zitat

Der Titel sagt schon alles -- ist ein derartiger Club, in den de fakto jeder ab 18 reinkommt (wenn er zahlt und nicht wie Frankenstein Junior aussieht) eine Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes?

(In solchen Clubs gibt es idR alkoholfreie Getränke umsonst, Alkoholika gegen Bares.)

Hintergrund meiner Frage ist das leidige Rauchverbot; der bayerische Gesetzesentwurf verweise da drauf.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also die meißten dieser Clubs sind als Verein gemeldet um
erstens die Schanklizenz zu umgehen,
zweitens hat es wohl auch steuerrechtliche Gründe.
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smurfix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 07:32    Titel: nix Verein Antworten mit Zitat

Die Clubs, die ich kenne, haben nirgendwo (Klingelschild, Impressum auf der Webseite, etc.pp.) einen Hinweis auf irgendeinen Verein. Soweit ich erkennen kann, sind sie als GbR oder von einer Einzelperson geführt.

Außerdem müssten sie mich doch, um das mit dem Umgehen wirksam durchführen zu können, erstmal für nen Abend oder so als Mitglied aufnehmen, oder? Geht das denn einseitig und ohne es mir auch nur mitzuteilen, geschweige denn meine Zustimmung?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

mit dem Eintrittsgeld zahlt man den beitrag für eine "Tagesmitgliedschaft". Meißtens wird noch nach den Vornamen gefragt und in eine Liste eingetragen. Dmait ist die Tagesmitgliedschaft besiegelt..... Winken

Mit dieser Regelung umgeht man auch die Verbote dieses Gewerbe in Bereiche zu eröffnen in den solche Clubs als gewerbe absolut verboten wären.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 09:09    Titel: Re: Ist ein Swingerclub o.ä. eine Gaststätte iSdGesetzes? Antworten mit Zitat

smurfix hat folgendes geschrieben::
ist ein derartiger Club eine Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes?

Ich denke schon, dass das so ist.
http://bundesrecht.juris.de/gastg/__1.html
Jedenfalls scheinen Vereine nicht vom Gaststättengesetz ausgenommen zu sein.
Siehe http://bundesrecht.juris.de/gastg/__23.html Abs.1

Viele Grüsse
karli
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smurfix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.08.07, 17:22    Titel: Re: Ist ein Swingerclub o.ä. eine Gaststätte iSdGesetzes? Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Jedenfalls scheinen Vereine nicht vom Gaststättengesetz ausgenommen zu sein.
Siehe http://bundesrecht.juris.de/gastg/__23.html Abs.1


§23 wendet aber nur den Teil des Gesetzes, der sich auf Alkoholika bezieht, explizit auf Vereine an. Das läßt darauf schließen, dass der ganze Rest, insbesondere der Nichtraucherschutz meiner Eingangsfrage, nicht ohne Weiteres auf solche Vereinsgaststätten anwenden lässt (solange dort keine Jugendlichen verkehren dürfen, wovon ich bei einem Swingerclub wohl ausgehen darf Auf den Arm nehmen ), ich somit den Betreiber eines solchen Vereinsausschanks nicht unter Bezugnahme auf das Gesetz auffordern kann, die Raucher rauszuwerfen.

Schade. Traurig
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo smurfix,
der Nichtraucherschutz betriff nicht nur Jugendliche.
Die Frage ist doch eigentlich, ob es sich hier um eine Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes handelt und das dürfte sich doch mit §1 GastG schon ergeben.
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smurfix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 08:05    Titel: *Kicher* Antworten mit Zitat

Ich finde das jetzt beschlossene bayerische GesundheitsSchutzGesetz echt super. Manchmal ist die tatsache, dass Politiker sich idR wie Kleinkinder aufführen (hier: Trotzreaktion Auf den Arm nehmen), doch zu was gut.

In Bayern sind solche Clubs inzwischen definitiv vom Rauchverbot betroffen, denn laut Ministerium brauchen geschlossene Vereinsversammlungen eine ordentliche Mitgliederstruktur -- Tagesmitgliedschaften, die noch dazu effektiv jeder kriegt, sind nicht drin.

Ob das je jemand durchsetzen wird (wir schicken die Zivilstreife in den Swingerclub? Wir zeigen die Betreiber selber an und stellen dadurch sicher dass wir da nie wieder reindürfen?), ist eine andere Frage.
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Petitfilou0
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Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 240
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BeitragVerfasst am: 26.12.07, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Im Swingerclub gibt es doch normalerweise ausreichend Nebenräume, in denen das Rauchen sowieso untersagt ist Winken
Somit ist der Nichtraucherschutz doch dort gegeben....
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smurfix
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Schön wärs.

Typischerweise ist der Bar-Bereich die Raucherzone, und alles Andere als ein abgeschlossener Raum. Mit anderen Worten: Der Gast kommt nicht an Getränke ran, ohne sich vollqualmen zu lassen. Schlimmer als in so mancher Eckkneipe.
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Petitfilou0
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Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 240
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, hast du natürlich recht Smilie war auch nicht ganz ernst gemein, mein Beitrag, sorry....

Wie ist das übrigens in Spielhallen??? Ebenso wie in Gaststätten?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

smurfix hat folgendes geschrieben::
Schön wärs.

Typischerweise ist der Bar-Bereich die Raucherzone, und alles Andere als ein abgeschlossener Raum. Mit anderen Worten: Der Gast kommt nicht an Getränke ran, ohne sich vollqualmen zu lassen. Schlimmer als in so mancher Eckkneipe.

Hallo smurfix,
bei dem Raucherraum darf es sich nicht um den Hauptraum handeln.
Als Hauptraum soll imho der Raum angenommen werden in dem die Theke steht.
Der Raucherraum darf nicht grösser sein als der Hauptraum. Und der Raucherraum sollte kein Durchgangsraum sein, den man z.B. zum aufsuchen der Toilette durchqueren muss.
Petitfilou0 hat folgendes geschrieben::
Wie ist das übrigens in Spielhallen??? Ebenso wie in Gaststätten?
Falls dort Getränke verkauft werden, dürfte das eine Gaststätte laut Gaststättengesetz sein. http://bundesrecht.juris.de/gastg/__1.html
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Petitfilou0
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Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 240
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

@ karli, meist werden dort Getränke kostenlos angeboten- in deinem Text steht verabreicht, das heisst ja nicht zwangsläufig gegen Geld. Also müsste theoretisch in solchen Örtlichkeiten auch das Nichtrauchergesetz gelten....
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das sehe ich schon so.
Es wär ja sonst ein Leichtes, den Nichtraucherschutz zu umgehen, indem man einen höheren Eintritt nimmt und die Getränke oder Speisen kostenlos abgibt.
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