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Kann man Katzen von der Steuer absetzen?
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XeniaKrause
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 01:55    Titel: Kann man Katzen von der Steuer absetzen? Antworten mit Zitat

Wir wohnen in einem Neubaugebiet (Reihenhaus), welches sich auf einem
ehemaligen landwirtschaftlich bewirtschafteten Feld befindet.

Folglich wimmelt es bei uns von Feldmäusen. Besonders im Sommerhalbjahr
kommen die Mäuse bis ins Haus.
Sie sind neugierig und keineswegs scheu.

Mein Mann hatte Befürchtungen, dass die Mäuse Kabel seines Computers
beschädigen könnten.
Vorsorglich schaffte er sich einen Kater an.

Seitdem ist er auch diese "Plagegeister" los.

Da mein Mann selbstständig ist, fragt er sich, ob er die Kosten (Kastration, Impfungen, Futter etc.)
von der Steuer absetzen kann ("Betriebsfähig halten von Betriebsräumen").

Was meint Ihr?


Gruß

Xenia
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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Moin,

also erstmal vorne weg ich bin hier nur nen normaler User.

Da man ja auch Wachhunde als Ausgaben zum Schutz absetzen kann und auch Material zum Reinigen der Wohnung absetzen kann sollte es eigendlich auch mit der Katze gehen also quasi als Reinigungsmittel da ja damit eine Mäuseplage bekämpft wird und somit auch der Arbeitsbereich sauberer ist

Die Frage ist allerdings ob das Finanzamt das anerkennt und nicht evtl eine teilweise private Nutzung der Katze mit veranschlagt

Aber das ist eigendlich eine gute Idee, wir haben sogar 3 Katzen die nur aus Absetzung warten Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

haben wir schon den 1. April? Schreiben Sie doch mal, wenn das durchkommt, dann kann ich meine Katze, die immer die Mücken wegfängt, die mich beim Arbeiten stechen auch absetzen!

Ulli
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ratte1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

ROFL

Gruß

ratte1
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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich finde das nicht unbedingt so abwägig, eigenartig auf jeden Fall aber nen Versuch wäre es doch wert Sehr glücklich
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Also, hier handelt es sich weder um WK/BA/SA/AGB oder sonst in irgendeiner Art um abzugsfähige Kosten.. Tut mir leid...!
Keine Chance...

Beste Grüße

wolf25
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§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
Also, hier handelt es sich weder um WK/BA/SA/AGB oder sonst in irgendeiner Art um abzugsfähige Kosten.. Tut mir leid...!
Keine Chance...
Na, na, wer wird das denn so pauschal behaupten wollen ? Allerdings ist der Steuerpflichtige hier in der Nachweispflicht und an den Nachweis der nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung wären hier sicherlich erhöhte Anforderungen zu stellen, da eine berufliche Veranlassung der Katzenhaltung nach der Lebenserfahrung ungewöhnlich ist ...

Soll heißen: Ich sehe die Chancen nur unwesentlich höher als wolf25.
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XeniaKrause
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 01:31    Titel: Wirklich so abwegig??? Antworten mit Zitat

Mein Man kann Mithilfe von Videos und Fotos nachweisen, dass sich die Mäuse an diversen
Kabeln innerhalb des Hauses zu schaffen machen.
Unsere Nachbarn bestätigen jederzeit die Mäuseplage und haben auch derartige Probleme.

Nun gibt es folgende 3 Möglichkeiten:

1.) einen so genannten "Kammerjäger" beauftragen

2.) warten, bis ein Schaden entstanden ist und anschließend eine Fachfirma (PC- / IT- Spezialisten) beauftragen

3.) einen Kater / eine Katze halten

Drittens, wäre wohl logischerweise das kostengünstigste.

Wieso ist es denn so abwegig, zum Beispiel 50% der Kosten (für einen Kater) von der Steuer
abzusetzen?

Gruß

Xenia[size=14]
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 05:43    Titel: Antworten mit Zitat

§ 31 hat folgendes geschrieben::
Na, na, wer wird das denn so pauschal behaupten wollen ?

Ich !! Winken

§ 31 hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist der Steuerpflichtige hier in der Nachweispflicht und an den Nachweis der nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung wären hier sicherlich erhöhte Anforderungen zu stellen

Diesen Nachweis kann er nicht erbringen...!
Denn die Haltung einer Katze kann nicht ausschließlich beruflich sein..!
Die Mäuse werden nicht nur das PC-Kabel (wohl das einzigst berufliche im Haus) anknabbern, sondern auch andere Geräte, TV, Toaster, etc pp...
Die Mäuse verdrecken die Privaträume etc.. das auch durch die Katze gelindert wird..!
Ausserdem gibts da noch den Kuschelfaktor mit der Katze, den ein Haustier üblicherweise mit sich bringt! Winken
Nahezu ausschließlich beruflich ist somit niemals möglich in dem Fall..!

Eine Aufteilung der Kosten der Katze ist auch nicht möglich..
Denn die Kosten sind nicht einwandfrei trennbar..! Somit handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung die insgesamt nicht abzugsfähig sind..!
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XeniaKrause
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 00:06    Titel: Wieso kann man gew. Kosten nicht ANTEILIG "von der Steu Antworten mit Zitat

>Denn die Haltung einer Katze kann nicht ausschließlich beruflich sein..!
>Nahezu ausschließlich beruflich ist somit niemals möglich in dem Fall..!


Habe ich das denn jemals behauptet?





>Eine Aufteilung der Kosten der Katze ist auch nicht möglich..
>Denn die Kosten sind nicht einwandfrei trennbar..!


Und wieso funktioniert das dann bei Telefon-, Strom-, Gas-, Abwasserkosten,
Müllgebühren und Miete reibungslos?

Natürlich kann man in diesem Fall nicht alle Kosten hundertprozentig "von
der Steuer absetzen". Aus welchen Grund sollte man jedoch nicht einen
Anteil (zum Beispiel 10%) "von der Steuer absetzen" können?

Wäre es aus Deiner Sicht Sinvoll, dass zuständige Finanzamt zu fragen?

Gruß

Xenia
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 02:08    Titel: Re: Wieso kann man gew. Kosten nicht ANTEILIG "von der Antworten mit Zitat

XeniaKrause hat folgendes geschrieben::
Wäre es aus Deiner Sicht Sinvoll, dass zuständige Finanzamt zu fragen?
Vielleicht - wenn man einen humorvollen Sachbearbeiter hat.

Vermutlich erspart einem die Antwort einiges an Arbeit (Belege sammeln, sortieren, summieren ...).
Probieren kann man es ja mal - aber bitte nicht am 1. April!
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

XeniaKrause hat folgendes geschrieben::
Und wieso funktioniert das dann bei Telefon-, Strom-, Gas-, Abwasserkosten, Müllgebühren und Miete reibungslos?

Weil es hierzu jeweils einen geeigneten Aufteilungsmaßstab gibt, zB nach qm, Einzelgesprächsnachweis etc...

XeniaKrause hat folgendes geschrieben::
Wäre es aus Deiner Sicht Sinvoll, dass zuständige Finanzamt zu fragen?

Natürlich.
Fragen kann man immer.. (Ich kann mir aber die Antwort schon denken Winken )

Grüße

wolf25
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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

dann nimmt mal die m² der Wohnung und teilt die kosten der katze auf die gerwerbliche fläche der wohnung auf und hat somit auch einen % Satz zur Reinigung / Ungezieferbeseitigung oder man veranlagt dafür eine Pauschale
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nisbo hat folgendes geschrieben::
dann nimmt mal die m² der Wohnung und teilt die kosten der katze auf die gerwerbliche fläche der wohnung auf und hat somit auch einen % Satz zur Reinigung / Ungezieferbeseitigung oder man veranlagt dafür eine Pauschale

Sie haben noch den vergessen Winken : Ironie Smiley

Grüße
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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

neee habe ich nicht, das war durchaus ernst gemeint, das ganze thema klingt evtl lustig und nach 1. April aber ich sehe da durchaus chancen drinn, zu 100% wird nicht klappen da muß man dann schon prozentual rechnen und da ich auch Reinigungskosten ansetzen kann und das auhc pauschal kann man da ja die katze mit reinnehmen

also versuchen kann man es ja mal, wenn es dem amt nicht passt dann wird es eh rausgestrichen
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