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Telefon-Rechnungen ohne jeglichen Anschluß ?

 
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 23.12.07, 15:03    Titel: Telefon-Rechnungen ohne jeglichen Anschluß ? Antworten mit Zitat

Folgendes:
Aufgrund eines Umzugs innerhalb des Hauses wollte Privatmann Mustermann von einer Wohnung in die andere einen Umzugstelefonanschluß der Telefongesellschaft A vornehmen. D.h. eine Dose in der alten Whg. abmelden und in die ander Whg neu anmelden (mit der gleichen-ursprünglichen Telefon-Nr.).
Nun hat die Abmeldung in der alten Whg. geklappt und die Leitung war erwartungsgemäß tod. Jedoch kam der Techniker nicht, um die Dose in der neuen Whg. zu aktivieren. Daraufhin wurde Herr Mustermann jedesmal damit vertröstet, dass der Techniker nicht kommen konnte. Nach 6 Wochen ohne Anschluß hat es dem Herrn Mustermann gereicht und kündigte fristlos wegen Nichterfüllung des Vertrags bei der Telefongesellschaft A und meldete sogleich einen Neuanschluß bei der Telefongesellschaft B an, was sofort funktionierte.
Nun wird Herr Mustermann seit mehreren Monaten mit Rechnungen belästigt, obwohl der Anschluß bei A nicht besteht.
Herr Mustermann macht via Fax ständig Einrede und Widerspruch. Wie Herr Mustermann über die Sendung Plusminus erfuhr, ist es in Deutschland möglich, ständig Rechnungen und Mahnungen zu schicken und so event. den Streitwert zu erhöhen. Was kann Herr Mustmann machen ?Wer kann Ihm einen Rat geben ?
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 11:58    Titel: Rechnung obwohl keine Leistung Antworten mit Zitat

bitte, was kann man gegen Rechnungen unternehmen, auf die keine gelieferte Leistung statt fand. Kann man gegen eine "Scheinrechnung" nichts unternehmen (z.B. Anzeige beim WKD) ?

Wer kann Antworten darauf geben ?
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr Mustermann sollte mA in den AGB der Tel-Gesellschaft A prüfen, ob seine Kündigung rechtens und wirksam war.
Interessant wäre auch zu wissen wie A auf die Kündigung reagiert hat.
Ohne wirksame Kündigung besteht der Vertrag mit A fort und dessen Forderung wird sich wohl weiter erhöhen.
_________________
chatterhand
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 12:31    Titel: erst einmal vielen Dank, doch... Antworten mit Zitat

...der Anschluss besteht doch nicht einmal. Unternehmen A hat sogar Nachweise geschickt, die nicht der Wahrheit entsprechen, da kein Anschluss besteht. Herr Mustermann ist dann zum Unternehmen B gegangen und hat diese Nachweise vorgelegt, die dann überrpüft hat, ob die Verbindungen versehentlich über B gingen, doch alles korrekt. Das heißt: Unternehmen A betrügt !
Die Nachweise des Unternehmens A weisen übrigens nur Zeiträume jedoch keine Zeitpunkte auf, in denen Gespräche stattgefunden haben sollten,und die Zeiträume laufen bis nach der Abschaltung der Telefonleitung.

Herr Mustermann ist langsam am Verzweifeln.
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