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Einkommensteuer auf Zinserträge, d.h. die Erträge, die ein Vermögen abwirft, ist eine andere Steuerart als
Vermögensteuer auf das Vermögen als solches.
Es ist auch kein Haken dran.
Die Vermögensteuer wurde in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt.
d.h. 30 000 euro im jahr nettoeinkommen und ein zinsertrag von 1000 euro ergeben 31 000 euro steuerbares einkommen?
Die Steuer berechnet sich nach dem zu versteuernden Einkommen..
DH. sämtliche stpfl Bruttoeinnahmen (Zinsen über 801 Euro, Bruttolohn etc. ) davon gehen halt noch Werbungskosten, Sonderausgaben etc ab...
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