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Vorladung wegen warenkreditbetrug....
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 15:46    Titel: Vorladung wegen warenkreditbetrug.... Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Undzwar geht es um Warenkreditbetrug.

Ich hatte gutscheine von einer Seite gekauft die nicht legal ersteigert wären, behauptet die

kriminalpolizei.Ich habe eine Vorladung bekommen.Dort steht :Ihre zeugenschaftliche Vernehmung ist erforderlich.Sie wollen von mir wissen wo ich den Gutschein her habe.

Muss ich dort hingehen?
Ist zeugenschaftliche Vernehmung was ernsthaftes?
Geht das zum Gericht?
Wie bin ich dran?

Danke im Vorraus,
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

das gehört ins Strafrecht....


atze44 hat folgendes geschrieben::
Muss ich dort hingehen?

Nein - es sei denn die Ladung ist von einem Richtrer oder Staatsanwalt unterschrieben oder es soll eine ED Behandlung vorgenommen werden. Steht aber dann auch in der Ladung.

atze44 hat folgendes geschrieben::
Ist zeugenschaftliche Vernehmung was ernsthaftes?

Ja, ziemlich -
solange sie nur Zeuge sein sollen gehts ja - aus manchem Zeugen kann auch schnell ein Beschuldigter werden?

atze44 hat folgendes geschrieben::
Geht das zum Gericht?

Das kann sein - steht aber noch nicht fest. deshalb will man sie ja befragen.


atze44 hat folgendes geschrieben::
Wie bin ich dran?


Woher soll das hier denn einer her wissen? Winken

Mano
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt das alles von mano?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Warum/woran zweifeln Sie?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

was passiert wenn ich da nicht hingehe also zu einer zeugenschaftlichen vernehmung?
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.07, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

atze44 hat folgendes geschrieben::
was passiert wenn ich da nicht hingehe also zu einer zeugenschaftlichen vernehmung?
Dann geht dfie Akte zum Staatsanwalt, und der entscheidet ob der Zeuge "so" erforderlich ist, dass er vom StA selbst oder vom Richter zu hören ist, oder ob die Ermitlungen auch ohne ihn geführt werden können. Kann allerdings auch sein, dass der StA einen Durchsuchungsbeschluss beantragt, und der Zeuge bekommt dann Besuch, der die erhofften Beweismittel sich aus der Wohnung zusammensucht und mitnimmt...
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meisterproper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du bei einem Händler Karten gekauft.

Der Händler selber hat diese selber nicht ganz legal bekommen oder gar gefälscht und Dir verkauft.

Kann es sein, das die beim Verkäufer bereits eine Hausdurchsuchung gemacht haben, und so an deine Adresse als Käufer kamen?
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die wissen ja nicht wer der verkäufer ist.
Das war in einem forum.
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meisterproper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

atze44 hat folgendes geschrieben::
Die wissen ja nicht wer der verkäufer ist.
Das war in einem forum.


Hää?

Was war in einem Forum?
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hää?

Was war in einem Forum?


Offenbar die Anbahnung / Verabredung des Kaufs, bzw. Verkaufs der Scheine...

**********************************************************************************************************

@ Atze

Zitat:
Das war in einem Forum

Dann wird -wie Exrichter schon andeutete- sicherlich auf die polizeiliche Ladung zur Zeugenvernehmung (wenn man dieser keine Folge leistet) eine Ladung zur Zeugenvernehmung kommen, bei der nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft der Absender ist. Und der muß man Folge leisten.

Sollte die Polizei auf die Idee kommen, dass Sie nicht selber "quasi Opfer" sind, also selber mit den Scheinen hereingelegt wurden, sondern vielmehr mit der strafbaren Handlung als solcher zu tun haben (oder zumindest den Verkäufer decken wollen), wäre auch die andere bereits erwähnte Alternative denkbar, näml. das einen schönen morgens einige Polzisten mit einem richterlichen Durchsuchungsbescluß vor Ihrer Tür stehen, Ihre Behausung durchsuchen und alles was als Beweismittel in Frage kommt, beschlagnahmen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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atze44
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Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

kann ich auch schriftliche verfassung machen?
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

J.A. hat folgendes geschrieben::
Dann wird -wie Exrichter schon andeutete- sicherlich auf die polizeiliche Ladung zur Zeugenvernehmung (wenn man dieser keine Folge leistet) eine Ladung zur Zeugenvernehmung kommen, bei der nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft der Absender ist. Und der muß man Folge leisten.

Woher so sicher? Das kann sein - muß aber nicht zwingend folgen.

atze44 hat folgendes geschrieben::
kann ich auch schriftliche verfassung machen?

machen kann man alles.
Spätestens in einem möglicherweise folgenden Gerichtsverfahren werden sie vermutlich als Zeuge geladen.
Da müssen Sie dann hin - müssen auch aussagen - mit der Ausnahme, dass Sie dann Schweigen dürfen, wenn Sie sich selber belasten würden. Darüber werden sie aber dann gesondert belehrt. (§55 StPO)

Mano
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das kann sein - muß aber nicht zwingend folgen.


Nein, zwingend natürlich nicht (hätte ich dazu schreiben können - stimmt).

Ich halte es aber für äußerst wahrscheinlich, dass sie folgt, da die zeugenschaftliche Vernehmung des Atze -so wie ich den SV verstehe- die einzige Möglichkeit für die Strafverfolgungsbehörden ist, an die Identität des (eigentl.) Täters zu kommen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

versehentlicher Doppelpost - Mano

Zuletzt bearbeitet von mano am 27.12.07, 23:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

@J.A.
das sehe ich genau so -
warum er sich der Zeugenschaftlichen Vernehmung entziehen möchte, verstehe ich zwar auch nicht - vorausgesetzt er ist nicht involviert - das jedoch ist doch seine Sache.

Mano
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