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recht.de :: Thema anzeigen - Prozeskostenhilfe (§ 115 Abs.1 ZPO)
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Prozeskostenhilfe (§ 115 Abs.1 ZPO)

 
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MaSt3r
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 14:03    Titel: Prozeskostenhilfe (§ 115 Abs.1 ZPO) Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich hab eine frage und zwar:
kan man Prozeskostenhilfe bzw Monatliche Ratenzahlung von Steuer Absetzen als Sonderzahlung oder wie auch immer??
Besten Dank..

Grüsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Um was für ein Gerichtsverfahren handelt es sich denn ?

Grüße
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.07, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
Hallo !

Um was für ein Gerichtsverfahren handelt es sich denn ?

Grüße
Verlegen Verlegen ich habs aus dem Familienrecht hierher verschoben... Winken
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info, Ex...! Sehr glücklich

MaSt3r müsste aber für eine exakte steuerrechtliche Würdigung dennoch nähere Angaben machen !
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MaSt3r
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,warum verschoben es handelt um Eine Scheidungsverfahren ??
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MaSt3r
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also Bitte noch mal,
es wurde bei eine Scheidungsverfahren Prozeskostenhilfe bewilligit,und nach ca. 2 Jahre ,wurde von Gerichtspfleger verlangt über Persönliche und Wirtschaftliche verhältnisse nach zu prüfen ..
Wie es aussicht muss der Prozesbeteiligte von damalige Scheidungsverfahren wass bezahlen(Monatsraten) nach diese Tabelle § 115 Abs.1 ZPO ..

So ,Frage waar ob man kan diese sonderzahlung bzw festgesezte Ratenzahlung von Steuer Absetzen ??

Danke..

grüsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

MaSt3r hat folgendes geschrieben::
hallo,warum verschoben es handelt um Eine Scheidungsverfahren ??


Hallo MaSt3r!

Nur ganz kurz:
Hierbei handelt es sich nicht um eine Frage des Familienrechts, sondern um eine Frage bzgl. der steuerlichen Abzugsmöglichkeit!
Genauso wenig wäre eine Frage bzgl. der steuerlichen Abzugsfähigkeit beruflicher Fahrt mit dem PKW eine Frage des Verkehrsrecht, sondern auch Steuerrecht!

So .. lassen Sie uns bitte zum eigentlichen Thema zurückkommen..!

Beste Grüße

wolf25 (Moderator)

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

MaSt3r hat folgendes geschrieben::
So ,Frage waar ob man kan diese sonderzahlung bzw festgesezte Ratenzahlung von Steuer Absetzen ??

Ja, diese Zahlungen stellen im Zeitpunkt der Zahlung aussergewöhnliche Belastungen dar, die steuerlich abzugsfähig sind, ( Die zumutbare Belastung nicht zu vergessen, § 33 Abs.3 EStG), soweit die PKH für Zwecke des H 33.4 ESTH geleistet wurde..!

H 33.4 ESTH "Scheidung hat folgendes geschrieben::
Scheidung
Die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten des Scheidungsprozesses sind als zwangsläufig erwachsen anzusehen. Dies sind die Prozesskosten für die Scheidung und den Versorgungsausgleich (sog. Zwangsverbund, § 623 Abs. 1 ZPO). Aufwendungen für die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens anlässlich einer Scheidung sind dagegen nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die Eheleute die Vermögensverteilung selbst regeln oder die Entscheidung dem Familiengericht übertragen (>BFH vom 30.6.2005 - BStBl 2006 II S. 491 , 492 ).


Beste Grüße

wolf25
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MaSt3r
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke sehr wolf25,
möchte ich mich entschuldigen falls ich die Frage hier gestellt habe,ich habe gedacht weil mit der Scheidung zu tun hat ..

Grüsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

@MaSt3r !

Sie brauchen sich nicht zu entschuldigen.. Ist doch kein Problem..! Winken
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