Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
eine Discothek/Gaststätte verkauft Getränke aller Art.
Wie genau muss der Betreiber nachweisen, welche Getränke verkauft wurden, also muss er genau sagen können, am 24.12.2007 habe ich 55 Cola und 43 Bier verkauft, oder genügt es zu wissen, dass man für 500€ brutto Verkaufspreis Ware verkauft hat?
Über Angabe zutreffender Paragraphen bin ich dankbar.
Liebe Grüße. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Dem Finanzamt gegenüber. Ich stritt vor ein paar Tagen mit Freunden darüber, ob man vor den Finanzbehörden angeben muss durch was man die ausgewiesenen Erträge erwirschtschaftet hat.
Denn in "Tante-Emma-Läden" gibt es beispielsweise auch keine Scannerkassen und die Rentnerin schreibt sich soweit ich weiß auch nicht auf, dass sie jetzt ein Päckchen Maoam für 50 ct. verkauft hat und nicht einen Kinderriegel.
So hat sich die Streiterei dann in den Gastronomiebereich verlagert und jetzt suche ich im FDR einen Richter!
Liebe Grüße. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
wenn man eine offene Kasse hat, muss aber ein täglicher Kassenbericht erstellt werden, nur bei Registrierkasse kann man sich sowas sparen.
Hallo, erst einmal danke für die bisherigen Antworten.
Okay, bei der Kasse die ich meine handelt es sich vermutlich um eine "offene Kasse". Es muss also nicht fest gehalten werden, wodurch man 0,50€ eingenommen hat? So habe ich das jetzt diesem Text entnommen:
Zitat:
Die offene Ladenkasse ist im Bereich des Einzelhandels und der Gastronomie (Tresenverkauf) vorzufinden. Unter dem Aspekt der Zumutbarkeit braucht hier keine Einzelaufzeichnung vorgenommen zu werden, wenn die rechnerische Ermittlung der Tageseinnahmen in Form der Kassenberichte erfolgt
(siehe hierzu Punkt 6).
Aber
hier habe ich eine Seite gefunden, die genau das Gegenteil behauptet:
Zitat:
Sichern Sie Ihre Kassenbuchführung,indem Sie regelmäßig (täglich) Zählprotokolle anfertigen, d. h. notieren Sie, wieviel 50 Cent-Münzen, 1 Euro-Münzen, 5 Euro-Scheine usw. in der Kasse lagen. Führen Sie das Kassenbuch täglich und bewahren Sie vor allem die Tagesendsummenbons Ihrer Registrierkasse auf. Haben Sie keine elektronische Registrierkasse sondern eine sog. offene Ladenkasse müssen Sie täglich einen Kassenbericht erstellen
Was stimmt denn nun?
Liebe Grüße. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Sichern Sie Ihre Kassenbuchführung,indem Sie regelmäßig (täglich) Zählprotokolle anfertigen, d. h. notieren Sie, wieviel 50 Cent-Münzen, 1 Euro-Münzen, 5 Euro-Scheine usw. in der Kasse lagen. Führen Sie das Kassenbuch täglich und bewahren Sie vor allem die Tagesendsummenbons Ihrer Registrierkasse auf. Haben Sie keine elektronische Registrierkasse sondern eine sog. offene Ladenkasse müssen Sie täglich einen Kassenbericht erstellen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.