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Wie genau müssen Verkäufe registriert werden?

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 21:56    Titel: Wie genau müssen Verkäufe registriert werden? Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Discothek/Gaststätte verkauft Getränke aller Art.
Wie genau muss der Betreiber nachweisen, welche Getränke verkauft wurden, also muss er genau sagen können, am 24.12.2007 habe ich 55 Cola und 43 Bier verkauft, oder genügt es zu wissen, dass man für 500€ brutto Verkaufspreis Ware verkauft hat?

Über Angabe zutreffender Paragraphen bin ich dankbar.

Liebe Grüße. Winken
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Truthahn029!

Zitat:
Wie genau muss der Betreiber nachweisen, welche Getränke verkauft wurden..?

Auf was zielt die Frage genau ? Nachweis wem gegenüber ?

Beste Grüße

wolf25
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolf!

Dem Finanzamt gegenüber. Ich stritt vor ein paar Tagen mit Freunden darüber, ob man vor den Finanzbehörden angeben muss durch was man die ausgewiesenen Erträge erwirschtschaftet hat.
Denn in "Tante-Emma-Läden" gibt es beispielsweise auch keine Scannerkassen und die Rentnerin schreibt sich soweit ich weiß auch nicht auf, dass sie jetzt ein Päckchen Maoam für 50 ct. verkauft hat und nicht einen Kinderriegel.

So hat sich die Streiterei dann in den Gastronomiebereich verlagert und jetzt suche ich im FDR einen Richter! Winken

Liebe Grüße.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schubs das Ganze mal ins Steuerrecht .. ! Winken
Scheint mir passender !

Grüße
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hierzu gibt es keinen §.

Die Verkäufe MÜSSEN nicht einzeln nachgewiesen werden, wenn sie´s werden ist´s natürlich nur von Vorteil.

Es muss nur die Gesamtsumme der Tagesumsätze (mit Ausnahme von Einzelumsätzen mit grossen Beträgen) nachgewiesen werden!
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

siehe: http://www.deubner.de/daten/muster-kassenbuchfuehrung

wenn man eine offene Kasse hat, muss aber ein täglicher Kassenbericht erstellt werden, nur bei Registrierkasse kann man sich sowas sparen.

Mfg

showbee
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nur als Ergänzung:

Ein GuV-Rechner muss nicht zwingend ein Kassenbuch führen:

http://steuer-strafrecht.de/read.php?id=197&pos=40
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Hallo,

siehe: http://www.deubner.de/daten/muster-kassenbuchfuehrung

wenn man eine offene Kasse hat, muss aber ein täglicher Kassenbericht erstellt werden, nur bei Registrierkasse kann man sich sowas sparen.


Hallo, erst einmal danke für die bisherigen Antworten.

Okay, bei der Kasse die ich meine handelt es sich vermutlich um eine "offene Kasse". Es muss also nicht fest gehalten werden, wodurch man 0,50€ eingenommen hat? So habe ich das jetzt diesem Text entnommen:

Zitat:
Die offene Ladenkasse ist im Bereich des Einzelhandels und der Gastronomie (Tresenverkauf) vorzufinden. Unter dem Aspekt der Zumutbarkeit braucht hier keine Einzelaufzeichnung vorgenommen zu werden, wenn die rechnerische Ermittlung der Tageseinnahmen in Form der Kassenberichte erfolgt
(siehe hierzu Punkt 6).


Aber

hier habe ich eine Seite gefunden, die genau das Gegenteil behauptet:
Zitat:
Sichern Sie Ihre Kassenbuchführung,indem Sie regelmäßig (täglich) Zählprotokolle anfertigen, d. h. notieren Sie, wieviel 50 Cent-Münzen, 1 Euro-Münzen, 5 Euro-Scheine usw. in der Kasse lagen. Führen Sie das Kassenbuch täglich und bewahren Sie vor allem die Tagesendsummenbons Ihrer Registrierkasse auf. Haben Sie keine elektronische Registrierkasse sondern eine sog. offene Ladenkasse müssen Sie täglich einen Kassenbericht erstellen


Was stimmt denn nun?
Liebe Grüße. Winken
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Beides!
Das hier:


Zitat:
Sichern Sie Ihre Kassenbuchführung,indem Sie regelmäßig (täglich) Zählprotokolle anfertigen, d. h. notieren Sie, wieviel 50 Cent-Münzen, 1 Euro-Münzen, 5 Euro-Scheine usw. in der Kasse lagen. Führen Sie das Kassenbuch täglich und bewahren Sie vor allem die Tagesendsummenbons Ihrer Registrierkasse auf. Haben Sie keine elektronische Registrierkasse sondern eine sog. offene Ladenkasse müssen Sie täglich einen Kassenbericht erstellen

ist der Kassenbericht?!
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