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von der Ausbildung in den Job. Lohnsteuernachzahlung?

 
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Hartan
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Anmeldungsdatum: 28.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:18    Titel: von der Ausbildung in den Job. Lohnsteuernachzahlung? Antworten mit Zitat

folgender Sachverhalt:
jemand verdient in der Ausbildung für ein halbes jahr lang nur so viel monatlich, dass keine (oder kaum) Lohnsteuer anfällt (sagen wir einfach mal 5000 € brutto). in der zweiten Jahreshälfte kommt er in seinem neu angetretenen Job auf 10000€ brutto und zahlt davon 1000€ Lohnsteuer.
Das ergibt ein Jahreseinkommen von 15000€, für das ja nur 1000€ Lohnsteuer bezahlt wurden.
Muss man mit einer Nachzahlung von Steuern rechnen, oder ist nur die zweite Jahreshälfte für die Lohnsteuererklärung überhaupt relevant, d.h. die 5000€ aus der Ausbildung sind auszuklammern!?

was ist die allgemeine Berechnungsgrundlage: wird einfach das gesamte Jahreseinkommen in die Betrachtung einbezogen oder auch, dass ja während der Ausbildung ohnehin nichts zu versteuern war?

Danke für eure Hilfe.
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*Clematis*
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BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das gesamte Bruttojahreseinkommen zählt, auch das während der Ausbildung.

Bei den oben genannten Zahlen wäre bei einem Bruttolohn von 15000 € mit einer ESt iHv rund 800 € zu rechnen (920 € WK-Pausch, 2000 € SV vereinfacht und 36 € SoA-Pausch abgezogen).

Also keine Nachzahlung.
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Hartan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

ok klingt ja schonmal ganz logisch... Grund für mein Fragen ist im Prinzip dieser Steuerrechner:

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

unten Einzelveranlagung angeklickt...
Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben: Haken weg... oder muss der gesetzt sein?... ohne den Haken ergibt sich eine Nachzahlung

berechnet mit o.g. Zahlen, keine Freibeträge.
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mir die Seite nicht angesehen...

Aber ich denke mal der Haken muss bleiben, oder SoA und Vorsorgeaufwendungen müssen "manuell" berechnet und abgezogen werden!
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Hartan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

sind denn die Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben Pauschalen wie die Werbungskostenpauschale und können ohnehin abgesetzt werden?
Im Rechner sind das:
Vorsorgeaufwendungen 2501 € und Sonderausgaben 36 €
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja!
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Hartan
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Anmeldungsdatum: 28.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

alles klar dann danke soweit.
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