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spezielle Wehrpflichtsituation

 
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Robmann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 17:36    Titel: spezielle Wehrpflichtsituation Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Herr A war dieses Jahr 2 Wochen als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Nach diesen 2 Wochen beendete er seine Eignungsübung, sprich er kündigte, da er ein finanziell deutlich lukrativeres Angebot in dieser Zeit von einer zivilen Firma bekommen hat. Vor kurzem wurde Herr A allerdigs wieder vom Kreiswehrersatzamt angeschrieben, das er noch für 8 Monate und 2 Wochen Wehrpflichtig sei und nächstes Jahr wieder antretten soll.

Herr A ist allerdings sehr glücklich in dem Job den er angeboten bekommen und angenommen hatte. Er besitzt einen unbefristeten Arbeitsvertag, der allerdings ordentlich vom Arbeitgeber gekündigt wird, sollte er für die knapp 9 Monate ausfallen. Da es sich um eine kleine Firma handelt und Herr A auch die Position des Chefs verstehen kann, hat er auch kein Interesse hier juristisch tätig zu werden wenn diese Kündigung rechtswidrig sein sollte.

Ferner würde der geringe Wehrsold für Herrn A einer privaten Isolvenz gleichkommen. Herr A hat einiges an laufenden Kosten, die er unmöglich mit dem Wehrsold und eventuell beantragten Zuschüssen begleichen kann.

Herr A hörte allerdings von Herr B, das er nicht zur Wehrpflich herangezogen werden könne, wenn er einen unbefristeten Arbeitsvertag vorweisen kann. Herr A steht dieser Aussage allerdings sehr skeptisch gegenüber.

Herr A ist weder zu faul noch sich zu fein für den Bund bzw. für den Zivildienst, allerdings möchte er dieses tunlichst vermeiden aus oben beschriebenden Gründen.

Welche Möglichkeit hat Herr A, um das beschriebende Szenario zu vermeiden?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 19:24    Titel: Re: spezielle Wehrpflichtsituation Antworten mit Zitat

Robmann hat folgendes geschrieben::
Herr A hörte allerdings von Herr B, das er nicht zur Wehrpflich herangezogen werden könne, wenn er einen unbefristeten Arbeitsvertag vorweisen kann. Herr A steht dieser Aussage allerdings sehr skeptisch gegenüber.

Die Skepsis hat er zu Recht.
Das "könne" ist hier nicht richtig. Es gibt keinen Anspruch darauf, "nur" wegen eines Arbeitsplatzes nicht herangezogen zu werden. Sonst wäre es ja sehr einfach, der Wehrpflicht zu entgehen.
Es kann sein, dass er deswegen nicht gezogen wurde. Vielleicht war die Behörde ja aus irgend einem Grund in diesem Fall gnädig, aber die Regel ist es nicht.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Er besitzt einen unbefristeten Arbeitsvertag, der allerdings ordentlich vom Arbeitgeber gekündigt wird, sollte er für die knapp 9 Monate ausfallen.



Darf er gar nicht.
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Debian
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Alternative : Ersatzdienst. THW; Feuerwehr usw.
5 Jahre dann hat man es und kann voll arbeiten während dieser Zeit
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Wer viel spricht hat weniger Zeit zum Denken

Wer viel spricht, hat nicht unbedingt etwas gesagt!!!!
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Er besitzt einen unbefristeten Arbeitsvertag, der allerdings ordentlich vom Arbeitgeber gekündigt wird, sollte er für die knapp 9 Monate ausfallen.



Darf er gar nicht.


Während der Probezeit schon. Falls diese schon vorbei ist, findet der Arbeitgeber mit Sicherheit Mittel und Wege, ihn loszuwerden. Person A kann sich natürlich wieder in die Firma reinklagen, die ihn zu Unrecht rausgeschmissen hat. Viel Spaß in einer solchen Firma dann...

Debian hat folgendes geschrieben::
Alternative : Ersatzdienst. THW; Feuerwehr usw.
5 Jahre dann hat man es und kann voll arbeiten während dieser Zeit


Es sind 6 Jahre. Voll arbeiten kann man während dieser Zeit nicht, was ist denn, wenn ein Einsatz in die Arbeitszeit fällt?
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Debian
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss nicht in einen Einsatz fahren!
Und der Arbeitgeber muss einen dafür freistellen.Er bekommt den Ausfall auch bezahlt bzw der Staat bezahlt dem Arbeitgeber den Ausfall. Öffentl. Dienst ist ausgenommen. Da bekommt das Amt etc. nichts.
Steht in der jeweiligen Gemeinde/Stadtverordnung.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 10:45    Titel: Re: spezielle Wehrpflichtsituation Antworten mit Zitat

Robmann hat folgendes geschrieben::
Herr A war dieses Jahr 2 Wochen als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Nach diesen 2 Wochen beendete er seine Eignungsübung, sprich er kündigte, da er ein finanziell deutlich lukrativeres Angebot in dieser Zeit von einer zivilen Firma bekommen hat. Vor kurzem wurde Herr A allerdigs wieder vom Kreiswehrersatzamt angeschrieben, das er noch für 8 Monate und 2 Wochen Wehrpflichtig sei und nächstes Jahr wieder antretten soll.


jetzt lassen wir mal ein bissel halbwissen u. fantasie mitspielen:.
2 wochen + 8 monate u. 2 wochen = 9 monate
grundwehrdienst = 9 monate
soldat auf zeit /zeitsoldat = ab 2 jahre

hat A also noch grundwehrdienst od. hatte er eine pause zwischendrinne gemacht?


ps:. wusste garnicht das man den "zeitsoldat vertrag" kündigen kann.
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Robmann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 16:27    Titel: Re: spezielle Wehrpflichtsituation Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
Robmann hat folgendes geschrieben::
Herr A war dieses Jahr 2 Wochen als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Nach diesen 2 Wochen beendete er seine Eignungsübung, sprich er kündigte, da er ein finanziell deutlich lukrativeres Angebot in dieser Zeit von einer zivilen Firma bekommen hat. Vor kurzem wurde Herr A allerdigs wieder vom Kreiswehrersatzamt angeschrieben, das er noch für 8 Monate und 2 Wochen Wehrpflichtig sei und nächstes Jahr wieder antretten soll.


jetzt lassen wir mal ein bissel halbwissen u. fantasie mitspielen:.
2 wochen + 8 monate u. 2 wochen = 9 monate
grundwehrdienst = 9 monate
soldat auf zeit /zeitsoldat = ab 2 jahre

hat A also noch grundwehrdienst od. hatte er eine pause zwischendrinne gemacht?


ps:. wusste garnicht das man den "zeitsoldat vertrag" kündigen kann.



Folgendermaßen, Herr A war vor seinem Eintritt in die Bundeswehr ungedient und hatte somit seinen Wehrdienst noch ausstehend. Die 2 Wochen die er als SAZ diente wurden ihm somit auf den Wehrdienst angerechnet (§ 7 Abs. 1 WPflG).

Angehende Zeitsoldaten haben 4 Monate "Eignugsübung", die von beiden Seiten aus beendet werden kann. Nach Ablauf der 4 Monate kann der Soldat seine Ernennung zum Soldaten auf Zeit auch verweigern, was ebenfalls einer Kündigung gleichkommt.

Herr A hat die Tage seine Verweigerung abgeschickt und sich bei der Freiwilligen Feuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz vorgestellt in der Hoffnung, dort seinen Ersatzdienst ableisten zu können. Das wäre für ihn eine schmerzlose Alternative und ist daher sehr dankbar für den Ratschlag.

Mal abgesehen davon fragt sich Herr A, auf welcher Rechtsgrundlage der Wehrdienst überhaupt steht. Den Laut Grundgesetz heisst es:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Als Frauen keinen Dienst an der Waffe leisten durften wurde laut Herr A's Nachforschungen eine Klage diesbezüglich abgelehnt, aber mittlerweile wurde ja auch bereits erfolgreich gegen das Verbot geklagt, so das Frauen auch Dienst an der Waffe leisten dürfen. Demzufolge ist Herr A der Meinung, das die Wehrpflicht einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt.

Herr A ist sich ziemlich sicher, das eine eventuelle Klage für seine Situation unbedeutend ist, da dieses Verfahren einiges an Zeit schlucken wird, angenommen es käme dazu. Trotzdem lässt ihn die Frage nicht los, ob das Ganze erfolg hätte...
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ungleichbehandelung ist nicht immer eine Ungleichberechtigung. Frauen sind (zum Teil) deswegen von der Wehrpflicht befreit, da sie durch das (potentielle) Kinderkriegen in ihrem späteren Lebensweg schon genug "benachteiligt" werden..
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Zollkodex-Ritter
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Eine Ungleichbehandelung ist nicht immer eine Ungleichberechtigung. Frauen sind (zum Teil) deswegen von der Wehrpflicht befreit, da sie durch das (potentielle) Kinderkriegen in ihrem späteren Lebensweg schon genug "benachteiligt" werden..

Das wäre nur der Fall, wenn es eine Gebährpflicht geben würde...
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist aber auch ziemlich unbestritten, daß Frauen oftmals eher widerwillig eingestellt werden, da bei ihnen die Möglichkeit besteht schwanger zu werden.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der allgemeine Gleichheitssatz sagt im übrigen lediglich aus, daß Gleichheit im Recht, nicht aber Gleichheit im Unrecht "vom Staat geschuldet" wird. Jetzt haben also auch Frauen das Recht, Dienst an der Waffe zu leisten. Also Gleichberechtigung. Cool

Beste Grüße

Metzing
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