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XeniaKrause FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.12.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: 26.12.07, 01:55 Titel: Kann man Katzen von der Steuer absetzen? |
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Wir wohnen in einem Neubaugebiet (Reihenhaus), welches sich auf einem
ehemaligen landwirtschaftlich bewirtschafteten Feld befindet.
Folglich wimmelt es bei uns von Feldmäusen. Besonders im Sommerhalbjahr
kommen die Mäuse bis ins Haus.
Sie sind neugierig und keineswegs scheu.
Mein Mann hatte Befürchtungen, dass die Mäuse Kabel seines Computers
beschädigen könnten.
Vorsorglich schaffte er sich einen Kater an.
Seitdem ist er auch diese "Plagegeister" los.
Da mein Mann selbstständig ist, fragt er sich, ob er die Kosten (Kastration, Impfungen, Futter etc.)
von der Steuer absetzen kann ("Betriebsfähig halten von Betriebsräumen").
Was meint Ihr?
Gruß
Xenia |
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Nisbo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 24 Wohnort: Winterlingen
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Verfasst am: 26.12.07, 05:54 Titel: |
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Moin Moin,
also erstmal vorne weg ich bin hier nur nen normaler User.
Da man ja auch Wachhunde als Ausgaben zum Schutz absetzen kann und auch Material zum Reinigen der Wohnung absetzen kann sollte es eigendlich auch mit der Katze gehen also quasi als Reinigungsmittel da ja damit eine Mäuseplage bekämpft wird und somit auch der Arbeitsbereich sauberer ist
Die Frage ist allerdings ob das Finanzamt das anerkennt und nicht evtl eine teilweise private Nutzung der Katze mit veranschlagt
Aber das ist eigendlich eine gute Idee, wir haben sogar 3 Katzen die nur aus Absetzung warten  |
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ulli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2007 Beiträge: 541
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Verfasst am: 26.12.07, 12:55 Titel: |
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Hallo,
haben wir schon den 1. April? Schreiben Sie doch mal, wenn das durchkommt, dann kann ich meine Katze, die immer die Mücken wegfängt, die mich beim Arbeiten stechen auch absetzen!
Ulli |
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ratte1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
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Verfasst am: 26.12.07, 17:49 Titel: |
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ROFL
Gruß
ratte1 |
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Nisbo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 24 Wohnort: Winterlingen
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Verfasst am: 26.12.07, 19:40 Titel: |
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Also ich finde das nicht unbedingt so abwägig, eigenartig auf jeden Fall aber nen Versuch wäre es doch wert  |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 26.12.07, 20:08 Titel: |
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Also, hier handelt es sich weder um WK/BA/SA/AGB oder sonst in irgendeiner Art um abzugsfähige Kosten.. Tut mir leid...!
Keine Chance...
Beste Grüße
wolf25 |
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§ 31 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2006 Beiträge: 305
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Verfasst am: 27.12.07, 00:13 Titel: |
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| wolf25 hat folgendes geschrieben:: | Also, hier handelt es sich weder um WK/BA/SA/AGB oder sonst in irgendeiner Art um abzugsfähige Kosten.. Tut mir leid...!
Keine Chance...
| Na, na, wer wird das denn so pauschal behaupten wollen ? Allerdings ist der Steuerpflichtige hier in der Nachweispflicht und an den Nachweis der nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung wären hier sicherlich erhöhte Anforderungen zu stellen, da eine berufliche Veranlassung der Katzenhaltung nach der Lebenserfahrung ungewöhnlich ist ...
Soll heißen: Ich sehe die Chancen nur unwesentlich höher als wolf25. |
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XeniaKrause FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.12.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: 27.12.07, 01:31 Titel: Wirklich so abwegig??? |
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Mein Man kann Mithilfe von Videos und Fotos nachweisen, dass sich die Mäuse an diversen
Kabeln innerhalb des Hauses zu schaffen machen.
Unsere Nachbarn bestätigen jederzeit die Mäuseplage und haben auch derartige Probleme.
Nun gibt es folgende 3 Möglichkeiten:
1.) einen so genannten "Kammerjäger" beauftragen
2.) warten, bis ein Schaden entstanden ist und anschließend eine Fachfirma (PC- / IT- Spezialisten) beauftragen
3.) einen Kater / eine Katze halten
Drittens, wäre wohl logischerweise das kostengünstigste.
Wieso ist es denn so abwegig, zum Beispiel 50% der Kosten (für einen Kater) von der Steuer
abzusetzen?
Gruß
Xenia[size=14][/size] |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 27.12.07, 05:43 Titel: |
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| § 31 hat folgendes geschrieben:: | | Na, na, wer wird das denn so pauschal behaupten wollen ? |
Ich !!
| § 31 hat folgendes geschrieben:: | | Allerdings ist der Steuerpflichtige hier in der Nachweispflicht und an den Nachweis der nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung wären hier sicherlich erhöhte Anforderungen zu stellen |
Diesen Nachweis kann er nicht erbringen...!
Denn die Haltung einer Katze kann nicht ausschließlich beruflich sein..!
Die Mäuse werden nicht nur das PC-Kabel (wohl das einzigst berufliche im Haus) anknabbern, sondern auch andere Geräte, TV, Toaster, etc pp...
Die Mäuse verdrecken die Privaträume etc.. das auch durch die Katze gelindert wird..!
Ausserdem gibts da noch den Kuschelfaktor mit der Katze, den ein Haustier üblicherweise mit sich bringt!
Nahezu ausschließlich beruflich ist somit niemals möglich in dem Fall..!
Eine Aufteilung der Kosten der Katze ist auch nicht möglich..
Denn die Kosten sind nicht einwandfrei trennbar..! Somit handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung die insgesamt nicht abzugsfähig sind..! |
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XeniaKrause FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.12.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: 29.12.07, 00:06 Titel: Wieso kann man gew. Kosten nicht ANTEILIG "von der Steu |
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>Denn die Haltung einer Katze kann nicht ausschließlich beruflich sein..!
>Nahezu ausschließlich beruflich ist somit niemals möglich in dem Fall..!
Habe ich das denn jemals behauptet?
>Eine Aufteilung der Kosten der Katze ist auch nicht möglich..
>Denn die Kosten sind nicht einwandfrei trennbar..!
Und wieso funktioniert das dann bei Telefon-, Strom-, Gas-, Abwasserkosten,
Müllgebühren und Miete reibungslos?
Natürlich kann man in diesem Fall nicht alle Kosten hundertprozentig "von
der Steuer absetzen". Aus welchen Grund sollte man jedoch nicht einen
Anteil (zum Beispiel 10%) "von der Steuer absetzen" können?
Wäre es aus Deiner Sicht Sinvoll, dass zuständige Finanzamt zu fragen?
Gruß
Xenia |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 29.12.07, 02:08 Titel: Re: Wieso kann man gew. Kosten nicht ANTEILIG "von der |
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| XeniaKrause hat folgendes geschrieben:: | | Wäre es aus Deiner Sicht Sinvoll, dass zuständige Finanzamt zu fragen? | Vielleicht - wenn man einen humorvollen Sachbearbeiter hat.
Vermutlich erspart einem die Antwort einiges an Arbeit (Belege sammeln, sortieren, summieren ...).
Probieren kann man es ja mal - aber bitte nicht am 1. April! _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 29.12.07, 07:18 Titel: |
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| XeniaKrause hat folgendes geschrieben:: | | Und wieso funktioniert das dann bei Telefon-, Strom-, Gas-, Abwasserkosten, Müllgebühren und Miete reibungslos? |
Weil es hierzu jeweils einen geeigneten Aufteilungsmaßstab gibt, zB nach qm, Einzelgesprächsnachweis etc...
| XeniaKrause hat folgendes geschrieben:: | | Wäre es aus Deiner Sicht Sinvoll, dass zuständige Finanzamt zu fragen? |
Natürlich.
Fragen kann man immer.. (Ich kann mir aber die Antwort schon denken )
Grüße
wolf25 |
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Nisbo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 24 Wohnort: Winterlingen
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Verfasst am: 29.12.07, 08:24 Titel: |
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| dann nimmt mal die m² der Wohnung und teilt die kosten der katze auf die gerwerbliche fläche der wohnung auf und hat somit auch einen % Satz zur Reinigung / Ungezieferbeseitigung oder man veranlagt dafür eine Pauschale |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 29.12.07, 09:33 Titel: |
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| Nisbo hat folgendes geschrieben:: | | dann nimmt mal die m² der Wohnung und teilt die kosten der katze auf die gerwerbliche fläche der wohnung auf und hat somit auch einen % Satz zur Reinigung / Ungezieferbeseitigung oder man veranlagt dafür eine Pauschale |
Sie haben noch den vergessen :
Grüße |
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Nisbo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 24 Wohnort: Winterlingen
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Verfasst am: 29.12.07, 09:36 Titel: |
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neee habe ich nicht, das war durchaus ernst gemeint, das ganze thema klingt evtl lustig und nach 1. April aber ich sehe da durchaus chancen drinn, zu 100% wird nicht klappen da muß man dann schon prozentual rechnen und da ich auch Reinigungskosten ansetzen kann und das auhc pauschal kann man da ja die katze mit reinnehmen
also versuchen kann man es ja mal, wenn es dem amt nicht passt dann wird es eh rausgestrichen |
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