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Die Argumente gegen die Nutzung sog. Alcolocks verstehe ich auch nicht. Selbst wenn diese Geräte nur einen kleinen Teil von Alkoholfahrten verhindern würden, müsste man darüber nachdenken.
Das ist der gleiche Mist wie bei den "gesetzlich verpflichtenden" Untersuchungen für Kleinkinder: Es stellt zunächst mal alle unter Generalverdacht. Das ist aber nicht das Hauptargument, sondern, dass die Dinger nicht ausgereift sind.
- Alcolocks sprechen auf Parfüm und/oder Rasierwasser an.
- Alkoholdämpfe von Türschlossenteiser und Scheibenwaschwasser geraten ins Wageninnere => Alcolock blockiert die Zündung
- Notfallsanitäter mit vorschriftsmäßig desinfizierten Händen will den Notfall in die Klinik fahren: Alcolock blockiert, da Desinfektionsmittel Alk enthält. Sehr lebensrettend! _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Aber man kann verbieten, dass jemand alkoholisiert hinters Steuer steigt.
Und ich dachte, das wäre bereits verboten?
Nein. Nach StGB ist nur das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand verboten, aber nicht das "hinters Steuer steigen". Meinen Vollrausch darf ich also straffrei auf dem Fahrersitz ausschlafen. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Das ist aber nicht das Hauptargument, sondern, dass die Dinger nicht ausgereift sind.
- Alcolocks sprechen auf Parfüm und/oder Rasierwasser an.
- Alkoholdämpfe von Türschlossenteiser und Scheibenwaschwasser geraten ins Wageninnere => Alcolock blockiert die Zündung
- Notfallsanitäter mit vorschriftsmäßig desinfizierten Händen will den Notfall in die Klinik fahren: Alcolock blockiert, da Desinfektionsmittel Alk enthält. Sehr lebensrettend!
Stimmt, die Dinger sind zur Zeit noch in der Entwicklung und noch nicht sehr ausgereift. Es gibt aber auch Modelle, bei denen der Fahrer in ein Röhrchen pusten muß, die sprechen dann nicht auf Rasierwasser/Türschlossenteiser/Desinfektionsmittel an. Natürlich kann auch dieses System umgangen werden, indem der Fahrer eine dritte nüchterne Person in das Röhrchen blasen lässt, bei einer derartigen Umgehung des Alcolock-Systems wäre dann aber in jedem Fall der Vorsatz der Trunkenheitsfahrt nachgewiesen und somit die Strafandrohung wesentlich höher.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 30.12.07, 16:53 Titel:
Zitat:
Natürlich kann auch dieses System umgangen werden, indem der Fahrer eine dritte nüchterne Person in das Röhrchen blasen lässt, bei einer derartigen Umgehung des Alcolock-Systems wäre dann aber in jedem Fall der Vorsatz der Trunkenheitsfahrt nachgewiesen und somit die Strafandrohung wesentlich höher.
Da ist es doch viel einfacher Alk-Fahrten drakonisch zu sanktionieren. Gleich 10 Jahre ab in Bau und schon überlegt es sich jeder ob er sich mit Alk ans Steuer setzt und wenn er es tut, dann ist die Allgemeinheit wenigestens die nächsten 10 Jahre vor dem sicher wenn er erwischt wird... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Natürlich kann auch dieses System umgangen werden, indem der Fahrer eine dritte nüchterne Person in das Röhrchen blasen lässt, bei einer derartigen Umgehung des Alcolock-Systems wäre dann aber in jedem Fall der Vorsatz der Trunkenheitsfahrt nachgewiesen und somit die Strafandrohung wesentlich höher.
Da ist es doch viel einfacher Alk-Fahrten drakonisch zu sanktionieren. Gleich 10 Jahre ab in Bau und schon überlegt es sich jeder ob er sich mit Alk ans Steuer setzt und wenn er es tut, dann ist die Allgemeinheit wenigestens die nächsten 10 Jahre vor dem sicher wenn er erwischt wird...
Tja, das wäre dann das amerikanische Konzept. Die U.S.A. haben neben Ländern wie China und Kuba die höchste "Einsitzerrate" (in % der Bevölkerung).
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.12.07, 21:48 Titel:
@nebelhoernchen:
Airbags sind vorgeschrieben? Hast Du dafür eine Quelle? Gilt dann doch wohl allenfalls für Neuwagen?! Mein Astra (EZ 1992) hat gerade die grüne Umweltplakette bekommen und ist gerade wieder durch den TÜV gekommen...
Zum Thema: Tja, ich gestehe, ich habe heute auf Bitten eines ehemaligen Dekans meiner Uni diesen zum Zigarrenholen ins Savoy gefahren - und als wir gerade da waren, haben wir noch einen Cognac an der Bar getrunken. Und danach bin ich die 1,5 km zurück gefahren. Bin ich jetzt kriminell?
Natürlich kann auch dieses System umgangen werden, indem der Fahrer eine dritte nüchterne Person in das Röhrchen blasen lässt
Eine zweite Person oder eine Luftpumpe erfüllen denselben Zweck. Und selbstverständlich führe ich die Luftpumpe nur mit, um den Reifendruck "nachzubessern, nicht wahr? _________________ mitternächtliche Grüße.
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Airbags sind vorgeschrieben? Hast Du dafür eine Quelle? Gilt dann doch wohl allenfalls für Neuwagen?! Mein Astra (EZ 1992) hat gerade die grüne Umweltplakette bekommen und ist gerade wieder durch den TÜV gekommen...
Fahrer- und Beifahrer-Airbags gibt es seit 1975 (U.S.A.) bzw. 1980 (Deutschland, Xyz), Seitenairbags seit 1991 (Volvo) und Kopfairbags seit 1998 (Volvo). Zumindest der Fahrerairbag ist in den U.S.A. für alle Fahrzeuge ab Baujahr 1993, in der EU für alle Fahrzeuge ab Baujahr 1996 vorgeschrieben. Wenn Dein Astra also EZ 1996 oder jünger wäre, müsste ein defekter Airbag ersetzt werden, um durch den TÜV zu kommen.
Das durchschnittliche Alter eines PKW beträgt in Deutschland 8 Jahre, das durchschnittliche Alter bei endgültiger Ausserbetriebsetzung beträgt in Deutschland 15 Jahre. Von daher wandert Dein Astra EZ 1992 statistisch noch in diesem Jahr in die Schrottpresse. Über Deinen Astra brauchen wir also nicht weiter sprechen und können feststellen, daß das durchschnittliche Auto in Deutschland heute über mindestens einen Airbag (Fahrerairbag) verfügt.
Und daß ein Astra EZ 1992 die grüne Feinstaubplakette (nicht: Umweltplakette) erhält, kann eigentlich nur daran liegen, daß es sich nicht um einen Diesel handelt und das Fahrzeug somit bauartbedingt überhaupt keine Feinstäube emittiert.
Metzing hat folgendes geschrieben::
Zum Thema: Tja, ich gestehe, ich habe heute auf Bitten eines ehemaligen Dekans meiner Uni diesen zum Zigarrenholen ins Savoy gefahren - und als wir gerade da waren, haben wir noch einen Cognac an der Bar getrunken. Und danach bin ich die 1,5 km zurück gefahren. Bin ich jetzt kriminell?
Davon ausgehend, daß eine Trunkenheitsfahrt eine Straftat ist und daß jemand, der Straftaten begeht, als kriminell bezeichnet werden darf, JA!
Allerdings gehe ich davon aus, daß mit einem Cognac noch nicht die 0,5 Promille-Grenze erreicht wird? Und selbst wenn, wie sieht es mit der Verjährung aus?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.12.07, 23:07 Titel:
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Und daß ein Astra EZ 1992 die grüne Feinstaubplakette (nicht: Umweltplakette) erhält, kann eigentlich nur daran liegen, daß es sich nicht um einen Diesel handelt und das Fahrzeug somit bauartbedingt überhaupt keine Feinstäube emittiert.
Geregelter US-Kat, sonst hätte ich sie nicht bekommen. Obwohl ich innerhalb der Umweltzone mit der Cohiba vorhin mit Sicherheit mehr Feinstaub abgesondert habe als ein Benziner ohne Kat. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.01.08, 03:51 Titel:
Zitat:
Wenn du tatsächlich keinen Alkohol trinkst, dann hast du keine Chance in einem Vergleich der Fahrsicherheit zwischen dir mit 1 Promill und einem alten Menschen. Du würdest gnadenlos verlieren.
Naja das stimmt nicht ganz. Ich hasse Alk und es schmeckt mir überhaupt nicht. Da mein Arbeitgeber aber öfter Aquisegespräche führt und mein Chef es "für den Verlauf des Gespräches" schlecht findet wenn ich mich weigere Alk zu trinken haben wir uns auf folgendes geeinigt.
Da ich ja schon eigentlich kein Bock habe abens meine spärliche Freizeit auch noch mit dem Kunden freiwillig zu verbringen kam es dann erst recht nicht noch in Frage mir dazu Alk runterzwängen zu müssen. Der Chef zahlt mir daher monatlich 300 Euro Brutto mehr, und dafür habe ich pauschal eingewilligt wenn Kunden mit am Tisch sitzen in quasi beliebigen Mengen mitzutrinken. Besonders trinkfest bin ich mangelder Übung zugegebener Weise nicht und ich hasse diese Abende auch wie die Pest, aber zum Glück gibt es im Schnitt nur einen pro Monat von der Sorte...
Allerdings finde ich schon, dass ich mit 4-5 Bier mich noch deutlich besser konzentrieren kann, als wenn ich zum Beispiel von nem Lauftraining so nach ca. 20 km bei dem ich mich richtig ausgepauert habe. Bei dem einen darf ich noch Auto fahren und bei dem anderen nicht. Genauso ists halt mit dem Alter. Daher meinte ich ja auch, man müsste irgendwie versuchen auf das tatsächliche Risiko, dass man darstellt abzustellen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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