Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - peinliche geschichte - erbitte um hilfe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

peinliche geschichte - erbitte um hilfe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
absolution
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 20:50    Titel: peinliche geschichte - erbitte um hilfe Antworten mit Zitat

hey,
hab da mal ne frage, an die juristisch beflissenen unter euch Smilie
hoffe, dass die frage so noch net aufgetaucht ist, hab sie zumindest im forum nicht gefunden...
mal angenommen, dass person a seinen freund b, der in der schweiz lebt (aber kein schweizer staatsbürger ist) dort besucht und dann nicht mehr ganz nüchtern, sich seine blase an einer hauswand entleert Verlegen dummerweise kommt genau dann die polizei vorbei und notiert sich namen und adressen. auf grund von kommunikationsproblemen verstehen die beamten jedoch die adresse des täters (person a aus deutschland) scheinbar nicht korrekt... hat die polizei nun das recht, das ordnungsgeld an die ja eigentlich unbeteiligte, oder zumindest unschuldige, aber in der schweiz lebende person b zu schicken? oder kann sie verlangen, dass diese person das ordnungsgeld weiterleitet oder dass sie der polizei den korrekten namen und adresse des täters geben muss?
und kann dann, wenn die adresse des täters bekannt ist ein ordnungsgeldbescheid nach deutschland geschickt werden? und die letzten beiden fragen wären Winken , weiß jemand wie teuer so was in der schweiz ist (hab was von 200! franken gehört) und was passiert, wenn dies nicht bezahlt wird?
vielen vielen dank schon mal...
mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.