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Verfasst am: 18.09.04, 09:31 Titel: Überbauungsrecht, was bedeutet das?
Hallo im Grundbuch unseres Nachbarn ist für unsere Flurnummer ein "Überbauungsrecht" eingetragen. Ursprünglich wohl deshalb, weil wir das Bungalowdach als Terrasse nutzten können.
Jetzt planen wir einen Dachausbau mit einer Außentreppe, diese würde teilweise über das Nachbargrundstück führen, wäre dies auch ohne Einwilligung der Nachbarn möglich, was bedeutet Überbauungsrecht?
Verfasst am: 21.09.04, 08:03 Titel: Re: Überbauungsrecht, was bedeutet das?
Dabei handelt es sich (wahrscheinlich) um eine Grunddienstbarkeit in Nachbars Grundstück zu ihren Gunsten
Inhalt und umfang der Grunddienstbarkeit ergeben sich aus der Grundbucheintragung und der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung.
Ist daraus nicht klar erkennbar, was gemeint ist, kann das verschiedene Folgen haben.
Ist die Grunddienstbarkeit zu unklar abgesetzt, ist diese ungültig und wird gelöscht. Ist diese gültig, bestehen jedoch zwischen ihnen unterschiedliche Auffassungengen über deren auslegung , müssen sie sich einigen oder ein Gericht entscheiden lassen.
Verfasst am: 21.09.04, 20:13 Titel: Re: Überbauungsrecht, was bedeutet das?
Das Überbaurecht wird sich auf die Überbauung auf Ihrem Grundstück beziehen. Sie haben in der Abstandsfläche gebaut und der Nachbar hat sich verpflichtet diese Überbauung zu dulden. Er muss nun seine Abstandsfläche vergrößern um Ihre Überbauung. Auf Nachbars Grundstück können Sie nicht bauen. Grundstücksgrenze ist Schluss
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